Ich habe nicht alles durchgelesen, aber Person A sollte ersmal genau in Erfahrung bringen was denn vorliegt. das heisst das übliche Procedere:
Die Zeit drängt. Person A sollte das übliche Procedere machen, da ja völlig unbekannt ist, was da von wem gefordert wird (oder hat A schon eine genaue Aufstellung der Bescheide und Mahnungen?):
Gerichtsvollzieher anrufen und Akteneinsicht erbeten/fordern.
Sich das Vollstreckungsersuchen zeigen lassen, kopieren/fotografieren (der Kopierer ist immer kaputt beim GV)
Da steht drin, was die Vorderungen (Bescheide) sind. Abgleichen mit dem was A bekommen hat.
den GV fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage er tätig wird:
- Vollstreckungsersuchen u. Vollstreckungsanordnung zeigen lassen und kopieren.
- welches ist die ersuchende Stelle? Genaue rechtliche Bezeichnung!
- darf der GV tätig werden im Auftrag von anderen Stellen als Behörden mit hoheitlichen Rechten? Wo ist das festgelegt?
- ist die ersuchende Stelle eine Behörde?
- Wo ist festgelegt dass dies eine Behörde mit hoheitlichen Rechten ist?
- wie ist die demokratischen Kontrolle über diese Behörde festgelegt?
- Wer hat die Dienstaufsicht über diese Behörde?
Freundkich fragen, alles kopieren/fotografieren, denn Person A will das verstehen und es soll ja alles genau nach dem Gesetz gehen.
Vielleicht bekommt er ja Zweifel an seinem Tun, vielleicht auch nicht.
Antworten dann bitte hier posten, das interessiert mich.
Auch noch sehr interessant ist "Haftbefehl" angekreutzt?
Wenn er sich weigert er sich auch (keine Zeit...) dann nach dem Vorgesetzten fragen.
Dann sich hier nochmal melden.
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416