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Autor Thema: Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?  (Gelesen 25816 mal)

D
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Da müsste doch der Wesdeutsche Rundfunk Köln stehen. Ups


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Da müsste doch der Wesdeutsche Rundfunk Köln stehen. Ups

Ok, aber was kann ich speziell dagegen tun? Hier wird soviel geschrieben, ich seh da net mehr durch...Gibt es einen Anwalt oder einen Nutzer hier, der in ähnlicher Situation ist und erfolgreich dagegen vorgegangen ist?

Person hatte bereits folgendes:
1.Ankündigung Zwangsverfahren
2.Widerspruch
3.Bestätigung der Zuständigkeit WDR
4.Ablehnung Widerspruch durch WDR
5.erneut Zwangsverfahrensankündigung


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Ich habe nicht alles durchgelesen, aber Person A sollte ersmal genau in Erfahrung bringen was denn vorliegt. das heisst das übliche Procedere:


Die Zeit drängt.   Person A sollte das übliche Procedere machen, da ja völlig unbekannt ist, was da von wem gefordert wird (oder hat A schon eine genaue Aufstellung der Bescheide und Mahnungen?):
Gerichtsvollzieher anrufen und Akteneinsicht erbeten/fordern.
Sich das Vollstreckungsersuchen zeigen lassen, kopieren/fotografieren (der Kopierer ist immer kaputt beim GV)
Da steht drin, was die Vorderungen (Bescheide) sind. Abgleichen mit dem was A bekommen hat.
 den GV fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage er tätig wird:
- Vollstreckungsersuchen u. Vollstreckungsanordnung zeigen lassen und kopieren.
- welches ist die ersuchende Stelle?  Genaue rechtliche Bezeichnung!
- darf der GV tätig werden im Auftrag von anderen Stellen als Behörden mit hoheitlichen Rechten? Wo ist das festgelegt?
- ist die ersuchende Stelle eine Behörde?
- Wo ist festgelegt dass dies eine Behörde mit hoheitlichen Rechten ist?
- wie ist die demokratischen Kontrolle über diese Behörde festgelegt?
- Wer hat die Dienstaufsicht über diese Behörde?

Freundkich fragen, alles kopieren/fotografieren, denn Person A will das verstehen und es soll ja alles genau nach dem Gesetz gehen.
Vielleicht bekommt er ja Zweifel an seinem Tun, vielleicht auch nicht.
Antworten dann bitte hier posten, das interessiert mich.
Auch noch sehr interessant ist "Haftbefehl" angekreutzt?
Wenn er sich weigert er sich auch (keine Zeit...) dann nach dem Vorgesetzten fragen.

Dann sich hier nochmal melden.


Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


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Ich habe nicht alles durchgelesen, aber Person A sollte ersmal genau in Erfahrung bringen was denn vorliegt. das heisst das übliche Procedere:


Die Zeit drängt.   Person A sollte das übliche Procedere machen, da ja völlig unbekannt ist, was da von wem gefordert wird (oder hat A schon eine genaue Aufstellung der Bescheide und Mahnungen?):
Gerichtsvollzieher anrufen und Akteneinsicht erbeten/fordern.
Sich das Vollstreckungsersuchen zeigen lassen, kopieren/fotografieren (der Kopierer ist immer kaputt beim GV)
Da steht drin, was die Vorderungen (Bescheide) sind. Abgleichen mit dem was A bekommen hat.
 den GV fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage er tätig wird:
- Vollstreckungsersuchen u. Vollstreckungsanordnung zeigen lassen und kopieren.
- welches ist die ersuchende Stelle?  Genaue rechtliche Bezeichnung!
- darf der GV tätig werden im Auftrag von anderen Stellen als Behörden mit hoheitlichen Rechten? Wo ist das festgelegt?
- ist die ersuchende Stelle eine Behörde?
- Wo ist festgelegt dass dies eine Behörde mit hoheitlichen Rechten ist?
- wie ist die demokratischen Kontrolle über diese Behörde festgelegt?
- Wer hat die Dienstaufsicht über diese Behörde?

Freundkich fragen, alles kopieren/fotografieren, denn Person A will das verstehen und es soll ja alles genau nach dem Gesetz gehen.
Vielleicht bekommt er ja Zweifel an seinem Tun, vielleicht auch nicht.
Antworten dann bitte hier posten, das interessiert mich.
Auch noch sehr interessant ist "Haftbefehl" angekreutzt?
Wenn er sich weigert er sich auch (keine Zeit...) dann nach dem Vorgesetzten fragen.

Dann sich hier nochmal melden.


Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

so, ich hab mal per email nach einem Termin angefragt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter ...,

alle für den Sachverhalt relevanten Unterlagen liegen Ihnen bereits vor.
Eine Antwort auf Ihren Widerspruch haben Sie mit Datum vom .... erhalten.

Somit wird von hier die Vollstreckung fortgeführt.
Am ... werde ich mich bei Ihnen zum einem Ortstermin einfinden und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen.


Person A liegt jedoch nichts weiter als das oben abgeschriebene Schreiben vor...was nun?


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Ja, der ewig gleiche Ärger mit dem GV/Stadtkasse. Akteneinsicht wird rechtswiedrig verweigert.

Person A muss Akteneinsicht erhalten. Es muss ein Vollstreckungersuchen vorliegen, sonst würde der GV ja überhaupt nicht tätig werden.
Per eMail könnte A folgendes versuchen (muss eventuell schriftlich gemacht werden):
Antrag auf Akteneinsicht  nach § 100 VwGo.
  - Bitte übersenden sie mir das Vollstreckungsersuchen.


Hat A einen Scanner/Kopierer? Dann soll der GV zum Termin die Akte mitbringen und A kopiert sie dann. Allerdings ist das dann wahrscheinlich sehr spät für Ge­gen­maß­nah­men.
Und alle oben genannten Fragen stellen.

Sorry habe gerade nicht mehr Zeit


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Ja, der ewig gleiche Ärger mit dem GV/Stadtkasse. Akteneinsicht wird rechtswiedrig verweigert.

Person A muss Akteneinsicht erhalten. Es muss ein Vollstreckungersuchen vorliegen, sonst würde der GV ja überhaupt nicht tätig werden.
Per eMail könnte A folgendes versuchen (muss eventuell schriftlich gemacht werden):
Antrag auf Akteneinsicht  nach § 100 VwGo.
  - Bitte übersenden sie mir das Vollstreckungsersuchen.


Hat A einen Scanner/Kopierer? Dann soll der GV zum Termin die Akte mitbringen und A kopiert sie dann. Allerdings ist das dann wahrscheinlich sehr spät für Ge­gen­maß­nah­men.
Und alle oben genannten Fragen stellen.

Sorry habe gerade nicht mehr Zeit

Danke dafür, habe soeben per email um Zusendung gebeten, schauen wir mal


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K
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[...]
Person A muss Akteneinsicht erhalten. Es muss ein Vollstreckungersuchen vorliegen, sonst würde der GV ja überhaupt nicht tätig werden.
[...]

finde es leider nicht: es war mal die Rede davon dass (manche) Stadtkassen (nur) eine Liste der Beitragsschuldner erhalten - und dann losdackeln!?

Vielleicht auch hier so?

Gruß
Kurt

edit: gefunden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17625.msg115651.html#msg115651
Zitat
[...]
Jeden Monat erhält die Stadt Mülheim eine Liste von Schwarzsehern vom WDR, der als Landesrundfunkanstalt in NRW für die Rundfunkgebühren zuständig ist. „Auf der Liste, die uns einmal im Monat zugeschickt wird, stehen 100 bis 300 Namen. Dann ziehen wir los und treiben das Geld ein“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 17:40 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
Na ja, auch das lässt sich ja durch Akteneinsicht klären.
Und den Eintreiber fragen auf welcher Grundlage er tätig wird, siehe Fragen oben.

@wittenra
Ist eine Erinnerung nach ZPO §766 möglich? Schriftlich geben lassen wenn das verneint wird.
Schonmal den Brief mit der Klage vorbereiten und Faxgerät warmlaufen lassen? (Begründung kann ja nachgereicht werden) Denn bei einer Klage wird die Vollstreckung zurückgezogen. Aber das muss dann schnell gehen, sonst wird einfach das Konto gepfändet. Das dann zurückzubekommen ist sehr schwierig.


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I
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Im Frühjahr 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Ablehnungsbeschluß gegen den Einspruch wg. Vollstreckung geurteilt, es wäre "unschädlich", daß der AZD Beitragsservice als Gläubiger eingetragen wäre. Sie beziehen sich auf § 10 Abs. 7 RBStV und Abs 6, wo ja behauptet wird, der BS sei eine "im Rahmen einer nicht rechtsfähigen, öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten". "Soweit der Beitragsservice Aufgaben wahrnimmt, ist er rechtlich Bestandteil des WDR" (und des MDR, NDR, BR...) Deshalb braucht man nicht zu befürchten, daß man an den falschen Gläubiger zahlt (haha).
Diese Konstruktion, die da geschaffen wurde, ist eine unerhörte Frechheit, gegen die schwer anzukämpfen ist.
Nach dem nicht unterschriebenen Beschluß der 3 Richter dauerte es dann gut 3 Monate bis zum nächsten "Bescheid" und noch mal über 1 Monat, bis die Stadt Köln sich wieder bemerkbar machte.
Diesmal stand als Gläubiger der WDR in der Androhung, in Vertretung aber der BS.
Ich würde mal gegen die Androhung mehrerer Zwangsmittel auf einmal Einspruch erheben.
Interessant war, daß das Verwaltungsgericht (das Tür an Tür mit dem WDR residiert ;)) mir im Verlaufe des Verfahrens interessante interne Kopien zusandte. Schon dafür hat sich die Klage gelohnt. Es kostete aber Gerichtsgebühren, so um 60 €.


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Zitat
Diese Konstruktion, die da geschaffen wurde, ist eine unerhörte Frechheit, gegen die schwer anzukämpfen ist.

Ja das ist eine Frechheit.
Es ist aber nicht deswegen so schwer dagegen anzukämpfen, sondern weil die Gericht den Rundfunk decken.

Es wäre ein Leichtes für das Gericht zu sagen:
- Gläubigerbezeichung falsch -> stop Vollstreckung
- Amthilfe für ein Unternehmen ist nicht erlaubt, die Rundfunkanstalt ist vom Verwaltungsgesetz ausgenommen.
- Es gibt keine nicht beitragspflichtige Gruppe also ist die Konstruktion als Beitrag rechtswidrig.
- Der Beitrag ist eine verkappte Steuer, darf nicht von den Ländern beschlossen werden.
- Das Grundgesetz auf die Möglichkeit sich ungehindert zu informieren ist verletzt.
- Der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel, also muss auch eine RA die Barzahlung annehmen.
- Nichtnutzer sind nicht zahlungspflichtig.
....

Die Gerichte wollen aber nicht. Das Recht wird bis zur Unkenntlichkeit gebogen, bis es für die RA passt.

Das sieht man auch schön an der Verhandlung in Karlsruhe: Der Vertreter des SWR braucht gar nichts zu sagen, nicken reicht, der Richter macht das alles alleine!



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P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
... der Richter macht das alles alleine!
Nein, der hat zuvor die Schriftsätze der Gegenseite gelesen und weiß deshalb ohne weitere Rückfragen was der Vertreter des SWR sagen würde.


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Auf meine Email mit dem Verweis auf § 100 VwGO kam keine Antwort mehr.
Ich würde jedoch vermuten, dass als Grundlage lediglich die Festsetzungsbescheide dienen. Diese wurden in dem Schreiben auf Seite 2 aufgeführt.
Aber die sind doch auch nicht rechtens, oder? Kann ich denn dann hiergegen etwas unternehmen?

Grundsätzlich wundert mich, dass es bisher noch keine Anwälte gibt, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben und somit Sammelklagen bzw jeweils Einzelklagen anbieten, wäre doch eigentlich leichtes Geld für die und der Staat würde durch Massenklagen in die Knie gezwungen, weil sie sich mit nichts anderem mehr als das beschäftigen müssen, oder?


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J
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Übrigens ...............

falls es jemand interssiert.................der WDR bezeichnet sich selbst als unternehmen !!!!


http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.html

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/index.html

die Webseite ausdrucken und zu den Papieren für den Einspruch abheften........werden später evtl. gebraucht.......


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servus, leider hat weder Herr Bölck bisher geantwortet noch ein anderer Anwalt.
Ich hab das Gefühl, viele reden, aber wenn man tatsächlich Hilfe braucht, ist keiner da. So wird das nichts mit dem Widerstand.
Da ich bis heute keine Antwort mehr auf meine Email an die Kämmerei mit dem Verweis auf §100 erhalten habe, werden die wohl zum Termin erscheinen, oder?
Hat jemand Erfahrung, was bei so einem ersten Termin passiert? Welche Möglichkeiten habe ich? Darf ich auf einen richterlichen Beschluss bestehen?


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Q
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servus, leider hat weder Herr Bölck bisher geantwortet noch ein anderer Anwalt.
Ich hab das Gefühl, viele reden, aber wenn man tatsächlich Hilfe braucht, ist keiner da. So wird das nichts mit dem Widerstand.
Da ich bis heute keine Antwort mehr auf meine Email an die Kämmerei mit dem Verweis auf §100 erhalten habe, werden die wohl zum Termin erscheinen, oder?
Hat jemand Erfahrung, was bei so einem ersten Termin passiert? Welche Möglichkeiten habe ich? Darf ich auf einen richterlichen Beschluss bestehen?

Eine weitere fiktive Person N auch in einer Großstadt mit K im Namen ist momentan in einer recht ähnlichen Lage, wie die fiktive Person in wittenra's s Konstellation.

Wie war denn nun das Ergebnis bzw. das konkrete Vorgehen im fiktiven Termin vor Ort mit dem/der Vollstreckungsangestellten der Stadt K ?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 17:12 von Bürger«

 
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