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Autor Thema: Anfrage: WER ist denn "die zuständige Landesrundfunkanstalt" nach dem RBStV?  (Gelesen 4537 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Der Fisch stinkt vom Kopf her
http://www.mundmische.de/bedeutung/20644-Der_Fisch_stinkt_vom_Kopf_her
Zitat
In Politik, Industrie oder bei Verbänden und Parteien ect. sagt man dieses, wenn die Führung schwerwiegende Fehler macht oder auch umstrittene Entscheidungen bekannt gibt.
Bekannt wurde diese Redewendung auch durch Altkanzler Gerhard Schröder

Schauen wir uns den Fischkopf doch mal genau(er) an: zunächst stellt sich doch die Frage:

Wer ist denn überhaupt nach dem RBStV "die zuständige Landesrundfunkanstalt" ?

Wer hat dies wo definiert?
Wo ist "sie" legitimiert?
Wo steht das?


Diese Fragestellung (für Rheinland-Pfalz) habe ich hier entdeckt:
http://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-die-zustandige-landesrundfunkanstalt-im-sinne-des-rbstvs-und-wo-ist-dies-geregelt/
Zitat
Wer ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's und wo ist dies geregelt?

Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
[...]

Zitat
Zusammenfassung der Anfrage
Bürgerinnen und Bürger können aus dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (und auch aus dem übrigen Landesrecht) keine konkrete sog. "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne dieses Gesetzes ermitteln. Auch wurde per Landesrecht keine Verordnung über Zuständigkeitsregelungen im Sinne des RBStV's bekanntgemacht.
Dem Rundfunbeitragsstaatsvertrag selbst:
http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/misc/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
lässt sich nichts konkretes entnehmen.
Dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk:
http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Novellierter_SWR-Staatsvertrag.pdf
lässt sich ebenfalls nichts konkretes entnehmen.

Bitte teilen sie mit wer denn die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's überhaupt ist und wo dies eindeutig geregelt steht.


Diese Frage gilt aber ja auch für alle anderen Bundesländer... >:D

Und erst wenn die beantwortet ist kann der Tanz beginnen!?

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Es gibt bereits eine Foren-Diskussion mit der gleichen Fragestellung unter
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html
Hier bitte keine inhaltliche Doppeldiskussion!
Stattdessen - da obige Anfrage mglw. nur in Rheinland-Pfalz gestellt wurde - sei hiermit angeregt, dass Foren-Mitglieder aus anderen Bundesländern die gleiche Frage an ihre "zustsändige" ;) Staatskanzlei richten und diese dann ebenfalls hier einstellen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2018, 00:38 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Es gibt bereits eine Foren-Diskussion mit der gleichen Fragestellung unter

Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html


Hier bitte explizit keine inhaltliche Doppeldiskussion!
Diese bitte allenfalls in o.g. Thread weiter fortführen!

Statt dessen - da obige Anfrage mglw. nur in Rheinland-Pfalz gestellt wurde - sei hiermit angeregt, dass Foren-Mitglieder aus anderen Bundesländern die gleiche Frage an ihre "zuständige" ;) Staatskanzlei richten und diese dann ebenfalls hier einstellen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Oha - die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat sich vor nunmehr schon über 2 Jahren zweimal bemüht, eine Antwort herbeizufabulieren...
...mit fraglichem Erfolg - und ohne, dass uns dies bislang aufgefallen ist? ::) ??? ;)

Und die Rechtsmittelfrist gegen diese Auskunfts-"Bescheide" ist auch längst abgelaufen?

Hm...

Nun ja, erst mal die Daten...
(Hervorhebungen allesamt nicht im Original)


Als erste noch mal der Übersicht halber die
Anfrage nach der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" nach RBStV
aus dem Einstiegsbeitrag
Diese Fragestellung (für Rheinland-Pfalz) habe ich hier entdeckt:
http://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-die-zustandige-landesrundfunkanstalt-im-sinne-des-rbstvs-und-wo-ist-dies-geregelt/
Zitat
Wer ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's und wo ist dies geregelt?

Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
[...]

Zitat
Zusammenfassung der Anfrage
Bürgerinnen und Bürger können aus dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (und auch aus dem übrigen Landesrecht) keine konkrete sog. "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne dieses Gesetzes ermitteln. Auch wurde per Landesrecht keine Verordnung über Zuständigkeitsregelungen im Sinne des RBStV's bekanntgemacht.
Dem Rundfunbeitragsstaatsvertrag selbst:
http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/misc/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
lässt sich nichts konkretes entnehmen.
Dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk:
http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Novellierter_SWR-Staatsvertrag.pdf
lässt sich ebenfalls nichts konkretes entnehmen.

Bitte teilen sie mit wer denn die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's überhaupt ist und wo dies eindeutig geregelt steht.



Dazu hier die
Antwort A der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - 14.03.2016

Zitat
Nach § 10 Abs. 1 RBStV ist die Landesrundfunkanstalt zuständig, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-die-zustandige-landesrundfunkanstalt-im-sinne-des-rbstvs-und-wo-ist-dies-geregelt/45628/anhang/2029_160314155521_001_geschwaerzt.pdf
Orginal-Datei (PDF, 2 Seiten, ~400kB)
https://fragdenstaat.de/files/foi/45628/2029_160314155521_001_geschwaerzt.pdf



Dazu eine interessante Antwort bzw. Richtigstellung von einem (dem?!?) "Kay Winkler" ;)
Zitat
Kay Winkler schrieb am 2. April 2016 11:18:

Die Antwort der Staatskanzlei ist nicht korrekt.

§ 10 Abs. 1 legt fest, wie das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag zu verteilen ist:

"Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt .... sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist."

Die räumliche Abgrenzung bezieht sich also auf die Landesmedienanstalt, nicht die Landesrundfunkanstalt. Die Landesmedienanstalt ist die Aufsichtsbörde für den privaten Rundfunk.

Damit ist dem § 10 keine Zuständigkeitsregel zu entnehmen.
Tatsächlich existiert eine solche nicht.


Zum Vergleich der Vollständigkeit halber - und weil es durch den Satzbau besonders deutlich wird - noch mal ungekürzt
§ 10 Abs. 1 RBStV "Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10
Zitat
(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht
der Landesrundfunkanstalt
und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang
dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF),
dem Deutschlandradio sowie
der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
denn auf ZDF und Dradio kann sich ja der Zusatz "in deren Bereich" ebenfalls nicht beziehen.
Die "Logik" der Staatskanzlei kann also nur mit "am Thema vorbei - 6 - setzen" bewertet werden.



Auf eine an obigen Einwand von "Kay Winkler" (man könnte auch sagen "Aufdeckung des Vertuschungsversuchs" der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz) vmtl. angeknüpfte, auf dem Portal jedoch nicht auffindbare(?), ggf. separat gestellte weitere Nachfrage dann

Antwort B der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - 28.04.2016
Zitat
Sie bitten um Mitteilung, wie Sie als Bürger der Gemeinde 67112 Mutterstadt in Rheinland-Pfalz erkennen können, wer die für Mutterstadt zuständige Landesrundfunkanstalt im Sinne des Rundfunkbeitragsstraatsvertrages ist und wo dies geregelt ist.

Geregelt ist dies im Staatsvertrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Dort steht, welche Bundesländer die neun Landesrundfunkanstalten gegründet haben.

§ 1 SWR-Staatsvertrag (SWR-STV) ist zu entnehmen, dass der "Südwestrundfunk eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist".
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-die-zustandige-landesrundfunkanstalt-im-sinne-des-rbstvs-und-wo-ist-dies-geregelt/49804/anhang/2190_160428101548_001_geschwaerzt.pdf
Orginal-Datei (PDF, 2 Seiten, ~2MB)
> nicht wirklich mehr Text oder Aussagekraft, dafür aber gleich mal Megabytes klotzen... ::)
https://fragdenstaat.de/files/foi/49804/2190_160428101548_001_geschwaerzt.pdf




So, so - nur rund 6 Wochen später plötzlich mal eine andere Meinung?!?

Wenn man jetzt noch ein weiteres Mal nachfragt, dann vielleicht wieder die Antwort A - oder doch eine Antwort C ?!?

Und weshalb sollte aus der Regelung, dass SWR zur "Veranstaltung von Rundfunk" in o.g. Ländern hervorgehen, dass dies gleichbedeutend sein soll mit der "Zuständigkeit" nach RBStV?!?

Was ist das hier?!?

Wünsch-Dir-Was?!?
Eine Landestransparenzgesetz-Verbraucherinformationsgesetz-Quizz-Show oder was?!?
Von der Staatskanzlei Rätsel-Pfalz?!?

Und da soll der "Normadressat" - vulgo "Bürger" - das von sich aus herausfinden, in welchem der tausend Staatsverträge und nochmals tausend Paragrafen die "zuständige Landesrundfunkanstalt nach RBStV" irgendwo verwurstelt zwischen den Zeilen von Nebensätzen verklausuliert stehen könnte?!??!  :o ::) >:(

Was ist hier mit Bestimmtheit und Normenklarheit, wenn es schon nicht mal die Staatskanzlei selbst hieb- und stichfest benennen kann?!?

Ich glaube, das braucht dringend noch mal eine Nachladung! ;) >:D

Und in anderen Bundesländern sollte - wie oben bereits angeregt - ebenfalls nachgefragt werden.
Mal sehen, was dann noch für Antworten D-Z von all den anderen Staatsrätselkanzleien aufgetischt werden... ::)

Allgemeine Diskussionen zur "zuständigen Landesrundfunkanstalt" bitte unter
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen des gleichen Themas hier im Thread bitte ausschließlich konkret zu
Anfrage: WER ist denn "die zuständige Landesrundfunkanstalt" nach dem RBStV?
und damit zur im Einstiegsbeitrag verlinkten Anfrage und der Antwort der Staatskanzlei sowie ggf. zu gleichartigen Anfragen an weitere Stellen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2018, 18:31 von Bürger«
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