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  • 8 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 15.06.2016: 15. Juni 2016

Autor Thema: 8 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 15.06.2016  (Gelesen 5893 mal)

k
  • Beiträge: 110
Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html


Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:02 von Bürger«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo liebe Mitstreiter,

ich werde wieder dabei sein. :) 8)

(Urlaub bekommen, Hotel gebucht, alles klar)

Habe diesmal aber vor, mir das K…….. T……… mal anzusehen. ::)

Es wird also wahrscheinlich  keinen Live-Ticker geben.

Eine zusammenfassende Berichterstattung sicher schon, mal sehen.

Habe auch schon bei den Mitstreitern vor Ort nachgefragt

bzgl. gemeinsamer Aktionen davor (Runder Tisch, Info-Stand, Mahnwache)

Schauen wir mal. ;)

Bin schon nachmittags am 14.6.16 in Leipzig.

Würde mich auch über eine individuelle Stadtführung freuen

und falls nichts offiziell geplant wird (Runder Tisch etc.) steht

einem allgemeinen Beisammensein z. B. in der schon allseits bekannten Pizzeria nahe des Hauptbahnhofes

auch nichts im Wege. (Man muss sich schließlich auch stärken und da war es echt lecker)

Einfach mal per PM bei mir melden :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo liebe Mitstreiter,

da sich bei mir einiges geändert hat, weiss ich definitiv nicht,
ob ich an den Verhandlungen auch teilnehmen kann.
Ich freue mich aber auch über einen Bericht eines anwesenden Mitstreiters :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen

Zitat
BVerwG 6 C 35.15; (OVG Münster 2 A 355/15; VG Arnsberg 8 K 726/14) BVerwG 6 C 37.15; (OVG Münster 2 A 324/15; VG Arnsberg 8 K 1787/14) BVerwG 6 C 47.15 (OVG Münster 2 A 892/15; VG Düsseldorf 27 K 9590/13)


15.06.2016

10:00 Uhr



K. - RA Rechtsanwaltssozietät Lingemann, Sikora & Reuters, Iserlohn - ./. Westdeutscher Rundfunk

G. - RA Kanzlei Koblenzer, Düsseldorf - ./. Westdeutscher Rundfunk

L. - RA Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer, Düsseldorf - ./. Westdeutscher Rundfunk

Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung. Sie besitzen nach ihren Angaben kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät. Sie wurden nach der früheren Rechtslage gar nicht zu Rundfunkgebühren herangezogen oder lediglich zu dem ermäßigten Satz, der bei Halten nur eines Radiogeräts geschuldet wurde. Seit dem Inkrafttreten des von den Bundesländern geschlossenen und von ihnen ratifizierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 werden sie zum Rundfunkbeitrag herangezogen. Er knüpft nicht mehr an das Halten eines Rundfunkempfangsgeräts an, sondern an das Innehaben einer Wohnung, unabhängig davon, ob dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät gehalten wird. Er differenziert anders als die Rundfunkgebühr in der Höhe nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten. Die Kläger haben gegen ihre Heranziehung zum Rundfunkbeitrag Klage erhoben, die in den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist. Im Revisionsverfahren sind insbesondere die Fragen zu klären, ob der Rundfunkbeitrag entgegen seiner Bezeichnung als Betrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen würde, und ob die Regelung des Rundfunkbeitrags mit den Grundrechten, namentlich dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.

Na, wenn das kein Grund ist, nach Leipzig zu kommen?

Vielen lieben Dank an den emsigen Mitstreiter, der mich immer mit aktuellen Infos versorgt.

(Bin auf dem Weg zum Runden Tisch in Münster und habe die email im Bahnhof Hagen!!in echt jetzt, erhalten :))


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2016, 11:18 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier mal ein kleiner Vorgeschmack und Infos

Curriculum Vitae – Kurzprofil Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer
http://www.koblenzer-law.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10&Itemid=5


Auszüge aus der Musterklage vom 02.04.14 in Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg60966.html#msg60966

Hier beginnt der Bericht vom Forumsuser Toni (vielen Dank dafür)

VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394
Ausschnitt:
Zitat
Auch meinen Eindruck vom Prof. möchte ich euch nicht vorenthalten: auf dem Weg zum Gericht hatte ich in der Nähe eine schwarze Limousine mit Düsseldorfer Kennzeichen gesehen, dabeistehend ein Chauffeur und ein jung bis mittelalter Mann Typ: Business, und denke mir noch: der wird doch wohl nichts mit dem Termin zu tun haben ... aber wie oben schonmal: man sieht´s den Leuten nicht an, was sie machen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62480.html#msg62480
Ausschnitt:
Zitat
Zum Publikum noch: Ich habe 22 Personen gezählt, war anfangs erstaunt über die vielen Jugendlichen, später hat sich aber herausgestellt, dass es Praktikanten (Jurastudenten/innen!?) waren.

echt klasse eine Vorlesung live in der Gerichtsverhandlung durchzuführen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62488.html#msg62488
Ausschnitt:
Zitat
Also, der Prof.:
   - Die Typisierung spiele auch schon hier schon herein, denn: allein die 4 Wände (er meint die Wohnung m.I.) ermöglichten noch nicht die Nutzbarkeit. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedürfe erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Schüssel.
   - Der neue RB erzeuge einen exorbitanten Einnahmengewinn, es sei von bis zu 3 Mrd. € Mehreinnahmen die Rede. Dies zeige, dass man nicht sicher nicht nur die Schwarzseher erwischt habe, sondern eine neue Gruppe/andere zusätzlich belaste.
   - Man brauche sich gar nicht groß zu bemühen, um Ungerechtigkeiten aufzählen zu können. Taubstumme, Blinde, Taube habe man zwar im Nachgang anders geregelt, aber man solle sich z.B. nur die Arbeitsstellen in der Chemie ansehen, an denen es absolut verboten sei, Geräte zu benutzen. Er nennt noch andere Beispiele, die ich nicht notiert habe und nicht erinnern kann.
   - Der Beitrag entspreche nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reiche nicht aus, sondern man müsse die Nutzbarkeit beachten.
    - Er spricht von Gegenleistungslosigkeit und als Resumee: "Die Nutzungsmöglichkeit muss unmittelbar gegeben sein."

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62491.html#msg62491
Ausschnitt:
Zitat
Doch, jetzt wird´s doch nochmal spannend. Denn nach meinem Dafürhalten zieht jetzt Richter Bostedt einen Joker (für unsere Seite m.I.): Er möchte die jetzt etwas ausschweifende Debatte (m.I) auf die Kernfrage zurückführen (und ihr habt euch ja das Wort gemerkt, wie war´s nochmal? Ja, genau: die besondere Gegenleistung.) und fragt (mit Blickrichtung  den SWR m.I): " Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts. Es heiße lediglich: (und jetzt muss ich leider passen, welcher § das war/ist und ich weiß auch nicht, ob ich richtig zitiere, aber ihr wisst bestimmt, welche Stelle gemeint ist!) Der Wohnungsinhaber entrichtet den RB ... Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.
   Weil es eine Frage war (Was qualifiziert denn nun den Vorteil?) und er zur Beklagten schaut, zücken die ihre RBStV, finden aber auch nichts, und jetzt Frau Heinze: "Ja, das stimmt, das steht nirgends." (Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen. m.I.)

Zitat
Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle?
(April 2014)

Ja genau und daraus entstand dann der jetzt so aktive Runde Tisch in Freiburg! (September 2014)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2016, 22:39 von Bürger«
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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Mittwoch, 15.06.2016 um 10 Uhr, BVerwG Leipzig

BVerwG 6 C 35.15; (OVG Münster 2 A 355/15; VG Arnsberg 8 K 726/14)
BVerwG 6 C 37.15; (OVG Münster 2 A 324/15; VG Arnsberg 8 K 1787/14)
BVerwG 6 C 47.15 (OVG Münster 2 A 892/15; VG Düsseldorf 27 K 9590/13)

hier der Link zu den Verfahren:
http://bverwg.de/presse/termine/termin.php?az=BVerwG+6+C+35.15&datum=15.06.2016&uhr=10%3A00

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

würde dem in Leipzig gerne beiWOHNEN, aber am 14.06.2016 um 11:30 Uhr findet eine GEZ Verhandlung vor dem OVG Bremen statt.
Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr: 14. Juni 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18981.msg123425.html#msg123425

Zwei Tage hintereinander kann ich nicht frei machen  :(

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 04:47 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Große Erinnerung

Weitere Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch, 15.06.16

ab 10 Uhr



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Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
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