Die Argumentation, dass es
"noch viele andere Dinge" gäbe, die man ebenso
"zahle, obwohl man diese nicht nutzt", ist schon
gefährlich nahe an dem, was ARD-ZDF-GEZ und die Entscheidungsträger in die Köpfe der Leute trichtern wollen. Ich weiß, dass dies nicht die Absicht von "mickschecker" ist. Aber diese Sichtweise spielt in deren Hände, auch weil all jene Vergleiche hinken.
Der Begriff der
"Nichtnutzung" ist meines Erachtens sehr wohl von entscheidender Bedeutung...
...und zwar schon seit Einführung der Videotechnik - spätestens aber mit Einführung der Privat-Sender, d.h. also
seitdem "Gerät bereithalten" nicht einmal ansatzweise mit "(ÖRR) nutzen" gleichzusetzen ist.
Siehe hierzu die recht gute, kurze Darlegung der Problematik von "PersonX" unter
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlinhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg113534.html#msg113534Seit 1980, bzw. seit es private Anbieter gibt, ist es nicht mehr möglich, anhand eines Gerätes zu beurteilen, für welche Nutzung es bereitgehalten wird.
Die alte Regel ist davon ausgegangen, wer ein Gerät bereithält, möchte damit ÖRR nutzen, also diese "Möglichkeit" in Anspruch nehmen.
Bei zwei Möglichkeiten privat oder ÖRR ist das schlicht nicht mehr möglich und völlig realitätsfremd.
Die Personen A bis Z werden somit dafür bestraft, dass, wenn Sie nicht die "Möglichkeit" ÖRR nutzen möchten, dann auch nicht die anderen Möglichkeiten nutzen können.
Das ist so gesehen eine Behinderung und diese ist laut Grundgesetz nicht zulässig, denn Art. 5 GG erklärt, der Zugang zu allen Informationen ist frei bzw. ungehindert.
War zu
"Gebührenzeiten" der
Bezug zwischen
"Gerät bereithalten" und
"(ÖRR) nutzen"noch ansatzweise gegeben, so hat sich dieser Bezug
seit der
"Beitragsregelung" seit 01.01.2013 vollständig aufgelöst, denn
zwischen
"Wohnung innehaben" und
"(ÖRR) nutzen" besteht nunmehr
nicht einmal ein auch nur ansatzweiser logischer Zusammenhang.
All die Argumenationen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch der "Entscheidungsträger" behaupten ständig,
"jeder hat ("Geräte"/ jeder nutzt (ÖRR)".
Das ist eine so dreiste Unterstellung zum puren Selbstzweck, dass es gilt, diese endlich vehement aus den Köpfen zu schlagen.Selbst
Kirchhof spricht in seinem der Neuregelung zugrundegelegten (jedoch in wesentlichen Punkten
nicht umgesetzten) Gutachten zwar davon, dass die
"Nutzungsmöglichkeit" quasi
"überall gegeben" sei (war sie faktisch schon seit jeher), diese aber
"der Rechtssicherheit und der Akzeptanz willen" WIDERLEGBAR sein müsse...
...eben für diejenigen die (z.B. mangels entsprechenden "Geräts") die Option
nicht nutzen können.
Siehe hierzu ausführlichst unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.htmlInsofern ist eine
"Rehabilitierung" der "Nichtnutzer"aktueller und wichtiger denn je.