Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2  (Gelesen 67898 mal)

b
  • Beiträge: 765
Du hast Recht Knax, Ausführungen zu diesem Widerspruch auch hier:
http://verfassungsblog.de/medienfreiheit-als-verpflichtung-auf-dem-weg-zur-europaeischen-tagesschau/
Zitat von: Laura Maria Wolfstädter, 12 Nov 2015, "Medienfreiheit als Verpflichtung: auf dem Weg zur Europäischen Tagesschau"
"Geht man – wie der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – davon aus, dass diese durch einen Beitrag zu leisten sei, so verkennt man, dass die Nutzung des meinungsbildenden Mediums Rundfunk kein durch Beitrag abzugeltender individueller Vorteil des Einzelnen ist, sondern vielmehr eine strukturelle Voraussetzung des Staates für den eigenen Bestand. Er kann seinen Auftrag, der die legitimatorische Grundlage für sein eigenes Handeln bildet, nicht in einen selbstlosen Vorteil für den Bürger ummünzen, sei es auch zu dem legitimen Zweck, den Bestand eines neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.

Dazu ein Paar Anmerkungen:
1. Der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk "funkt" heutzutage in die ganze Welt. Wahrscheinlich gibt es keinen Platz in der Welt, wo man ÖR nicht empfangen kann. Und Sendegebiet wird weiter vergrößert (durch Apps, usw.). Somit ist der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk eher für die gesamte Welt verantwortlich und nicht nur begrenzt auf Staat Deutschland.
2. Die Möglichkeit zu nutzen hat die gesamte Welt. Zahlen für diese Möglichkeit muss der Wohnungsinhaber in Deutschland.
3. Es bringt uns nicht weiter, wenn wir den Fokus nur auf Deutschland werfen und den Rest der Welt außer Acht lassen. Es war früher so, dass der Rundfunk nur in Deutschland und höchstens in die Nachbarländer gefunkt hat. Diese Zeiten sind vorbei.

Rundfunkstaatsvertrag – RStV

Zitat
Präambel
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen Staatsvertrag, vor allem aber durch weitere Regelungen und Förderungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland, soll die Herstellung neuer europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 00:58 von boykott2015«

 
Nach oben