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Autor Thema: Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?  (Gelesen 164228 mal)

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Es geht hier nicht darum, dem "Beitragsservice" Arbeit zu machen, sondern insbesondere auch der "Rundfunkanstalt". Und es geht auch nicht darum, lediglich "Arbeit" zu verursachen, sondern Antworten zu erhalten, die man dann - insbesondere auch vor Gericht - verwenden kann.

Ab hier bitte konstruktiv weiter.
Danke.


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Dass die Anstalten keine Behörde sind, nutzt man beim Gericht, oder vielleicht um diplomatisch zu versuchen, dass Behörden die Amtshilfe verweigern.

Na das ist doch schon mal ein Anfang.  ::)


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Aber ist das Tübinger Urteil vom 16.09.16 nicht auch schon aussagekräftig genug? :) ;D ::) 8)

Ich denke nicht, da dieses Urteil nur für den SWR gilt - Rundfunk ist Ländersache.
Aber vielleicht könnte man dies durch eine Feststellungsklage herausbekommen.

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/allgemeine-feststellungklage-entwurf/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 14:02 von Hailender«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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Zitat
Ich denke nicht, da dieses Urteil nur für den SWR gilt - Rundfunk ist Ländersache.

Sollte die Satzung ungültig sein in einem Land, dürfte das dann eine größe Rolle spielen, diese soll inhaltlich bei allen gleich sein. Somit gilt, wenn diese irgendwo nicht gültig ist, dass dieses auf alle anderen Stellen übertragbar ist.

Zudem dürfte es keinen Unterschied zwischen den Landesrundfunkanstalten geben, denn diese sind so gesehen Deutschlandweit nicht wie ein Behörde organisiert.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aber ist das Tübinger Urteil vom 16.09.16 nicht auch schon aussagekräftig genug? :) ;D ::) 8)

Ich denke nicht, da dieses Urteil nur für den SWR gilt - Rundfunk ist Ländersache.
Aber vielleicht könnte man dies durch eine Feststellungsklage herausbekommen.

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/allgemeine-feststellungklage-entwurf/

Wie...vieleicht könnte?...ich dachte du hast deine Feststellungsklage schon gestern abgeschickt??? :)
Nein ...aber die Idee finde ich gut, Material hat ja das LG Tübingen geliefert. Jetzt sollten alle, in allen Bundesländern, in die Tasten hauen und die Gerichte beschäftigen. Auch einfach mal im Rahmen ihrer Klage die Prüfung der Zuständigkeit beantragen. Person M ist gespannt, was das VG Karlsruhe antwortet.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Neue Gedankennahrung u.a. unter
"gilt für [...] Behörden" > Satzbau Bundes-/Landes-VwVfG/VwVG variiert/irritiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20398.msg131726.html#msg131726
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20398.msg131830.html#msg131830

Wenn der irritierende Satzbau der Landes-VwVfG "richtig" gelesen wird und tatsächlich so zu verstehen ist:
Zitat
Dieses Gesetz gilt für die
- Vollstreckung von Verwaltungsakten (VwVG) bzw. für die
- Verwaltungstätigkeit (VwVfG) der
- Behörden [...] der Anstalten des öffentlichen Rechts
dann folgte daraus und in Kombination mit den Erkenntnisse aus
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
auch eine Neubewertung der Betrachtungen u.a. unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116281.html#msg116281


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Jaja, das weiß ich ja. Aber es scheint Gesetze sind egal - grade deshalb aber ist nicht-zahlen Plicht. Das Monster wird ja täglich weiter gefüttert. Halt uns auf dem Laufenden was da rauskommt. Meine Vermutung Wischi-waschi aber keine klaren Auskünfte. Denn es geht ja um Geld, sicher bekommen die Städte einen Anteil an den ergaunerten "Beiträgen" und Gebühren. 100%ig. Das ist alles reine Geldmache...

Kurz mitgeteilt, ich habe der Stadt einen etwas längeren Brief auch mit "Beweisen" und Kopien etc. geschrieben, Hauptargument, dass die Stadt keine "Amtshilfe" für WDR leisten darf, kann....da WDR und BS kine Behörden. Was ich aber schon vorher wusste, es scheint aber nun auch ein Gericht erkannt zu haben..(edit, es ist schon ein Thread hier an anderer Stelle zu diesem Gericht Tübingen)..

Es ist 2 Monate her, seit ich der Stadt geschrieben hatte, bisher keine Antwort und auch keine Pfändung....vorher wurde Pfändung angedroht, wenn ich nicht innert 2 Wochen zahle - d.h. die Frist habe ich bereits 1,5 Monate überschritten. Ob da noch was kommt ? Oder WDR schickt es dann zum GV, da bei Stadt nicht erfolgreich. Mal abwarten....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2016, 19:19 von Alpha667«

b
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Beispiel: WDR
Manteltarifvertrag des Westdeutschen Rundfunks Köln in der Fassung vom 17.06.2013

interessante Stellen:
Zitat
§ 2 Geltungsbereich
[...]
(3) Der Tarifvertrag gilt nicht
a) für Arbeitnehmer/innen, die eine über die höchste Vergütungsgruppe des Vergütungs-Tarifvertrages hinausgehende Vergütung erhalten [...]

§ 3 Art, Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
(1) Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag;[...]


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In einer Behörde sind Beamte tätig, die vereidigt wurden und eine Amtsbezeichnung tragen.

Wie oben das Beispiel WDR:

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/karriere/wirtschaft-dokumentation-service-100.html

Schon im Link steht UNTERNEHMEN!
Des Weiteren findet man nur Stellenausschreibungen für Angestellte.
Zusätzlich kann man sehen, dass Kaufleute gesucht werden, welche eine ähnliche Tätigkeiten durchführen wie Verwaltungsangestellte bei Behörden.

WDR -> Firma, die nichts darf.


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In einer Behörde sind Beamte tätig, die vereidigt wurden und eine Amtsbezeichnung tragen.
...

In einer Behörde sind auch Angestellte tätig, die nicht verbeamtet sind (sog. "Tarif-Gesindel"  ;D )


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
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In einer Behörde sind Beamte tätig, die vereidigt wurden und eine Amtsbezeichnung tragen.
...

In einer Behörde sind auch Angestellte tätig, die nicht verbeamtet sind (sog. "Tarif-Gesindel"  ;D )

Ja, ist mir bewusst und habe vergessen zu erwähnen.
Nichtsdestotrotz sind bei den LRA keinerlei Beamte tätig und in den Behörden sind zumindest leitende Tätigkeiten grundsätzlich mit Beamten besetzt.


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Noch ein Punkt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten keine Behörden sind, steht im RBStV.
Behörde entscheidet immer selbst in ihrem Aufgabenbereich.
So liest man bei Befreiungen:
Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen;

Die Voraussetzungen werden nicht von der Landesrundfunkanstalt selbst festgelegt, überprüft, usw.; sondern werden vorher durch die Behörde mit entsprechendem Bescheid festgelegt. Die LRA nimmt nur die Entscheidung der Behörde (Bescheid) und stellt ihr Info-Brief aus.

Auch Original des Bescheides passt hier gut. Das bedeutet nur eins: Bescheid wird nur für diesen Zweck (Schaffung der Voraussetzungen der Befreiung) erstellt. D.h. die anderen Behörden arbeiten an Stelle der LRAs im Rundfunkrecht und sind praktisch Behörden des Rundfunkrechts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2016, 21:56 von boykott2015«

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In einer Behörde sind Beamte tätig, die vereidigt wurden und eine Amtsbezeichnung tragen.
...

In einer Behörde sind auch Angestellte tätig, die nicht verbeamtet sind (sog. "Tarif-Gesindel"  ;D )

Ist richtig, die dürfen aber zB. keine VAs unterschreiben. Bei der Polizei gibt es auch Angestellte, die können zB. einen Strafbefehl (etc) schreiben, die Verantwortung dafür und unterschreiben muss aber ein Beamter (das hat mir Polizei selber so gesagt übrigens). Und der Leiter kann kein Geschäftsführer sein, wie beim Beitragsservice. Ich vermute "Intendant" ist auch nur ein anderes Wort für GeschFü.

Auch ein mündlicher VA ist möglich,aber auch hier gelten die Vorschriften. Als Beispiel wurde zB. genannt, dass auch Polizeibeamte detailierte Anweisungen geben müssen, zB. "Hauen Sie hier ab" oder "sie waren zu schnell" würden dem nicht entsprechen. Der VA ist nicht hinreichend bestimmt, richtig wäre zb. "Wir haben sie mit Lasergerät xyx gemessen - sie waren 20km/h zu schnell"

Dagegen hat auch deutlich ein KHK verstoßen dem ich mitteilte, dass BS,WDR keine Behörden sind, sondern Firmen, seine Antwort war "Hören sie auf mit dem Quatsch".  Kein gültiger VA des KHK  :police:

PS: Mit fällt grade ein, dass ich zwar von Stadt nichts mehr gehört hatte, aber einen Wisch vom BS im Briefkasten hatte (vor 2 Wochen oder so). Habe ich aber vergessen zu lesen, es mag sein, dass es eine Antwort auf meine Punkte gg.über der Statdtkasse war. Vermutlich aber nur die übliche "Mahnung". Muss ich mal suchen und lesen. Die letzten 2 "Schreiben" hatte ich als "unerlaubte Werbung" zurück geschickt. Ich könnte den Brief vorsichtig öffnen über Wasserdampft, wenn nur das übliche wieder verschließen und zurück an die Schergen.  ;)


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K
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Aus Wikipedia:

"Intendanten (von französisch intendant ‚Aufseher‘, ‚Verwalter‘) sind gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Festivals oder einer ähnlichen Institution. Ein Theaterleiter oder Prinzipal ist dagegen ein selbständiger Unternehmer als Pächter oder Besitzer eines Theaters."

Passt ja zum Kunstwerk Rundfunk... ;-)

Also das hat schon alles Hand und Fuß, wie sie sich darstellen.
Nirgends wird offiziell von Verwaltung, Behörde, Behördenleiter, Beamte, Verwaltungsakt usw. gesprochen.
Alle Bezeichnungen (wie Unternehmen), Strukturen (wie Unternehmen), Ziele (Gewinn erwirtschaften durch z.B. Werbung schalten wie ein Unternhehmen) und Rechte/Handlungen (sie dürfen nichts und müssen zu Stellen, die hoheitliche Rechte haben, um ihre Begehren durchzuführen).


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Manteltarifvertrag des Westdeutschen Rundfunks Köln in der Fassung vom 17.06.2013

interessante Stellen:
Zitat
§ 2 Geltungsbereich
[...]
(3) Der Tarifvertrag gilt nicht
a) für Arbeitnehmer/innen, die eine über die höchste Vergütungsgruppe des Vergütungs-Tarifvertrages hinausgehende Vergütung erhalten [...]

§ 3 Art, Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
(1) Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag;[...]


Das mit bürgerlichem Recht steht übrigens auch im sog.WDR Gesetz. Als ich hier an anderer Stelle den Link sah, habe ich mir dieses genauer durchgelesen. Das war nur eine weitere Bestätigung von dem, was ich zu ca. 90% sicher schon davor wusste. Ich habe dieses Gesetz aber in noch keinem einzigen meiner Schreiben verwendet. Das wollte ich als als "letztes Mittel" anwenden, falls die TV Schergen die Pfändung auf Biegen und Brechen durchziehen wollen. Also vor Gericht - noch nicht einmal ein pro WDR Gericht kann behaupten dass "BGB = Verwaltungsgesetz". Das ist Privatrecht, so keinerlei Handhabe, dass Städte, Gerichte sog. "Amtshilfe" an WDR geben können. Erg.: ZIVILgerichte JA, aber dann im Rahmen des Mahnverfahrens nach HGB! Der Nachteil des HGB (für die Schergen) ist, dass sie 100% ihre Forderung beweisen müssten....deswegen gehen sie nicht den (eigentlich) richtigen Weg!

Edit, hier der Link zum Gesetz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044
(da steht Stand 27.9.16 - ich hoffe die kritischen Punkte wurden nicht geändert, wenn ich mehr Zeit habe muss ich es nochmal durchsehen)

Das LG Tübingen scheint einige meiner Argumente in deren Urteil bzgl. SWR verwendet zu haben, fiel mir grade auf. Gut, dass die Richter sich informieren, anscheind auch im Netz in Foren etc.  :laugh:


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