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Autor Thema: GEZ für einen Kellerverschlag?  (Gelesen 11592 mal)

E
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GEZ für einen Kellerverschlag?
Autor: 02. Februar 2016, 09:24
Hallo liebe Gemeinde,

erstmal ein Dank an alle, die sich so engagiert dafür einsetzen, diese Geisel loszuwerden !

Auch Person P ist schon lange vom Glauben abgefallen und der Verzweifelung nahe....

Folgende Situation:

Person P wohnt bei jemendem der zahlt auch GEZ,sie darf aber dort nicht gemeldet sein.
Das wurde der GEZ auch mitgeteielt, interssiert die aber nicht.

Dort wo P gemeldet ist , befindet sich keine Wohnung.
Es ist ein Keller. Ein Keller von einem Miethaus, ohne Möglichkeit dort zu schlafen,
geschweige denn zu wohnen. Kein separater Eingang, kein Wasser, keine Heizung.
Ein muffiger Keller in einem Miethaus eben.  Eindeutig keine Wohnung im Sinne des
Rundfunkstaatsvertrages!

Alles mit Mietvertrag und Einverständnis der Verwaltung, seit rund 15 Jahren.
Irgendwann kam mal eine Anfrage der GEZ, woraufhin sogar jemand kam und sich
alles vor Ort angesehen hat. Dann war über 10 Jahre Ruhe.

Seit der Neuregelung jedoch wird Person P ständig mit Rechnungen, und Bescheiden penetriert.
P hat zwar jedesmal Widerspruch eingelegt und versucht die Situation zu erklären,
gebeten sich die Sache vor Ort nochmals anzuschauen- zwecklos.

Die sind der Meinung es handelt sich um eine Wohnung, das ist aber nicht der Fall.
Jetzt hat P ein Schreiben bekommen, worin sinngemäß steht, das jetzt keine Schreiben mehr
beantwortet werden, "für das Innehaben von Wohnungen,Betriebstätten und nicht privat genutzten
KFZ sind Rundfunkgebühren zu zahlen"
Man bietet mir Ratenzahlung an.
Dafür hat P jetzt drei Wochen Zeit sich zu entscheiden.
Anbei eine fiktive, detaillierte Rechnung für 36 Monate für eine WOHNUNG!!!

Wenn jemand eine Idee hat, wäre ich echt dankbar....

LG. Erbsenpaul

Anm. Mod. seppl: Beitrag wurde anonymisiert. Bitte auf Forenregeln achten!


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n
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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#1: 02. Februar 2016, 12:39
Zitat
Eindeutig keine Wohnung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages!
na ja, ne Tuer ist da und ein Penner kann da sicher auch mal schlafen ....
als Wohnung.

Aber sind in dem Keller noch mehr Verschlaege?

Dann ist es eine Gemeinschaftsunterkunft: Jemand dort finden der bezahlt und alles ist gut (hoffentlich ... ).


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G
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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#2: 02. Februar 2016, 14:11
Zitat
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend
§ 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von
einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner
für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder
nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4
Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern,
die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener
Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
(BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte
genießen.
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Da der Kellerraum nicht zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist und auch nicht dafür genutzt wird, ist es wohl keine Wohnung.
Ich würde den Bescheiden immer fleißig widersprechen, immer mit der Begründung daß es sich nicht um eine Wohnung handelt. Wenn der Widerspruchsbescheid kommt klagen. Dem Richter kann man ja vielleicht Fotos des Kellers vorlegen oder Ihn zu einem Vororttermin einladen.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#3: 02. Februar 2016, 15:22
Zitat
Dort wo P gemeldet ist , befindet sich keine Wohnung.
Es ist ein Keller. Ein Keller von einem Miethaus, ohne Möglichkeit dort zu schlafen,
geschweige denn zu wohnen. Kein separater Eingang, kein Wasser, keine Heizung.
Ein muffiger Keller in einem Miethaus eben.  Eindeutig keine Wohnung im Sinne des
Rundfunkstaatsvertrages!

Alles durcheinander: Mietrecht, Rundfunkrecht,...
Welches Dokument dokumentiert, dass Person P diesen Keller benutzen darf?
Mietvertrag?
Mietvertrag löst keine Beitragspflicht aus. Mietvertrag gibt Person P das Recht, Raum (definiert nach Mietrecht) im Mietrecht zu nutzen.
Näheres kann man hier durchlesen.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#4: 02. Februar 2016, 15:29
P ist dort gemeldet, also wird sie als Inhaber einer Wohnung "vermutet". Diese Vermutung muß man entkräften. Wenn die Blödelfunker nichts glauben wollen, muß dies das Gericht tun.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#5: 04. Februar 2016, 07:52
Vielleicht hilft auch dieser Beitrag, der aufklärt welche Wohnung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Meldeamt es gibt:

Zitat
Re: Direktanmeldung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg104691.html#msg104691

Aber gibt es dort nicht jemanden der schon zahlt? Da Person P ja dort einen Briefkasten hat (gemeldet), leert den doch jemand.
Person P kann doch dessen Beitragsnummer angeben oder von sonst jemanden im Mietshaus.
Das passt dann in das Weltbild vom BS.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#6: 04. Februar 2016, 13:43
Hallo,

na ja, ne Tuer ist da und ein Penner kann da sicher auch mal schlafen ....
als Wohnung.


Der Keller ist abgeschlossen, da kommt keiner rein, außer die die einen Schlüssel haben.

Aber gibt es dort nicht jemanden der schon zahlt? Da Person P ja dort einen Briefkasten hat (gemeldet), leert den doch jemand.
Person P kann doch dessen Beitragsnummer angeben oder von sonst jemanden im Mietshaus.
Das passt dann in das Weltbild vom BS.



Person P hat nur den Briefkasten, sowie den Keller gemietet, hat mittels Schlüssel Zugang zu allem,
deswegen kann der Briefkasten von P geleert werden. Da die anderen Mitbewohner für P fremd sind,
können diese auch schlecht gefragt werden, wegen der Beitragsnummer....


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#7: 05. Februar 2016, 08:48
Dann muß es P halt ausfechten und hat erst vor Gericht die Gelegenheit, die Sachlage zu beweisen.
Im übrigen ist eine Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice irgendwie immer sinnlos.
Also auf den Bescheid warten, ihm mit diversen Argumenten widersprechen und auf die Nichtbeitragspflicht des Kellerverschlages hinweisen, den nächsten Bescheiden ähnlich oder anders widersprechen und auf den Widerspruchsbescheid klagen wäre eine zu bevorzugende Option.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#8: 05. Februar 2016, 08:54
Zitat
auf den Widerspruchsbescheid klagen wäre eine zu bevorzugende Option.

Achtung, auf den Widerspruchsbescheid klagen geht nicht. Man muss dann schon direkt gegen die Beitragspflicht in Form des Beitragsbescheides klagen, wenn innerhalb drei Monaten kein Widerschpruchsbescheid kommt.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#9: 05. Februar 2016, 09:03
Ach so, ich vergaß, daß es in einigen Bundesländern erforderlich ist, gleich zu klagen...


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#10: 05. Februar 2016, 09:07
Nein, das meinte ich nicht. Wenn die RA innerhalb von drei Monaten keinen Widerspruchsbescheid erstellt, kann man nicht auf Erstellung des Widerspruchsbescheides klagen, sondern nur direkt gegen den Beitragsbescheid.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#11: 05. Februar 2016, 09:14
Dann haben wir uns mißverstanden, wer sich in die Materie eingearbeitet hat, der weiß, daß er nach Erteilung des Widerspruchsbescheides klagen kann/muß, logo, daß sich die Klage gegen die Beitragsbescheide richtet.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#12: 05. Februar 2016, 09:21
Genau so, wenn nach drei Monaten kein Widerspruchsbescheid da ist, dann auch.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#13: 05. Februar 2016, 11:54
Hört sich so an, als ob Person "P" weniger als € 1000,-- Netto im Monat verdient.
Selbst wenn die Gauner dann Recht behalten, und allein durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die "Pflicht" gilt,
wovor sollte "P" dann Angst haben - is doch eh nix zu holen.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#14: 05. Februar 2016, 12:02
Zitat
Selbst wenn die Gauner dann Recht behalten, und allein durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die "Pflicht" gilt,

Nein, nein. Das behaupten nur die Nichtsnutze vom Rundfunk und Beitragsservice. In Staatsvertrag steht das anders drin. Da steht:

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.


Weiter unten steht noch:

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.


Da der Keller nicht zum Wohnen geeignet ist und nicht dazu genutzt wird, ist er logischerweise nicht beitragspflichtig. Aber das kann man denen, die davon leben anderen das Geld aus der Tasche ziehen, nicht erklären. Das muss ein Richter denen erklären.



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