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Autor Thema: "Lohnt" sich der Aufwand in diesem "speziellen" Fall? (Student, ohne Bafög)  (Gelesen 4775 mal)

H
  • Beiträge: 2
Mahlzeit,

Person A ist ganz neu hier und hat sich gerade erst etwas intensiver eingelesen.
A fragt sich, bevor er anfängt sich mit diesem "Verein"* anzulegen, ob es sich finanziell für A "rechnen" würde.

Als Student wird Person A größtenteils von seinen Eltern finanziert und konnte sich somit auch nicht von der Schutzgeldzahlung befreien lassen (kein BaFög). Soweit A das von seinem derzeitigen Standpunkt aus beurteilen kann, kämen sowohl Verfahrens- als auch Anwaltkosten auf A zu. Darüber hinaus gibt es keine Garantie, dass A am Ende damit durchkommt, ggf. kämen also auch noch Nachzahlungen sowie Bußgelder auf A zu.

Selbstverständlich versteht A durchaus, warum es sich "lohnt" sich zu wehren und A täte nichts lieber als das. Allerdings ist Person A finanziell gerade nicht besonders gut aufgestellt und am überlegen, ob es nicht klüger wäre, die Zähne während des Studiums noch zusammen zu beißen und anschließend mit einem regelmäßigem Gehalt gegen diesen Propagandaapparat vorzugehen.

Wäre froh, wenn A ein paar erfahrungsgestützte Meinungen dazu bekommen könnte.

LG Person A aus NDS


*Edit "Bürger:
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten.
Danke für die Berücksichtigung.


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C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
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Hallo Huan90,

"Erfahrungsgestützte Meinungen" findest Du zu Hauf hier im Forum.
Also ich sehe das so: Es steht ausser Frage, dass jeder, der sich etwas mit dieser Materie befasst, geschockt sein muss über die Intrasparenz, die fehlende, aber trotzdem hochbezahlte Qualität der örR, die Ungerechtigkeiten, unlautere Methoden, (politischen) Mauscheleien,.... (Beispiele hierzu gibt es genügend hier im Forum und den Printmedien bzw. Internet-Blogs).

Jeder, der sich von der Idee der Demokratie noch berufen fühlt, sollte seinen Beitrag leisten und ich meine gerade nicht den Rundfunkbeitrag.

Eine Weigerung zur Zahlung des RB führt zu den hier im Forum beschriebenen Abläufen (zunehmend einschüchternde "Infoschreiben", Beitragschsbescheide, die mit einem Widerspruch beantwortet werden sollten, evtl erneute Beitragschsbescheide mit erneut zu stellenden Widersprüchen, bis irgendwann nach Monaten/Jahren ein Widerspruchbescheid zugestellt wird, mit dem man dann endlich vor den Verwaltungsgerichten klagen kann. Bis dahin bezahlst du nichts ausser Portokosten und solltest vielleicht den Rundfunkbeitrag für die Prozesskosten (ca. 100-400€) zur Seite legen. Auf diesem Weg hast Du jederzeit die Möglichkeit "einzuknicken" und doch zu bezahlen. Klagst du vor dem Verwaltungsgericht wirst Du momentan vemutlich verlieren, da die Verwaltungsgerichte, so scheint es zumindest, befangen zu sein scheinen (s. auch Strafanzeige hier im Forum). Du hast es jedoch versucht und kannst Deine Ansprüche im Falle einer höheren positiven Rechtssprechung bzgl. der anhängenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht geltend machen, oder, falls Du bis dahin Geld verdienst, sogar weiterklagen (in den höheren Instanzen besteht Anwaltspflicht).

Ich denke es lohnt sich für jeden. Und sei es nur für das eigene Gewissen, etwas gegen dieses System getan zu haben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 17:24 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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l
  • Beiträge: 1
Hallo, bin auch neu hier und meine fiktive Person A hat das gleiche Problem wie alle hier.

A ist sofort zum Anwalt, weil sie sich mit den deutschen Gesetzen nicht so auskennt. Sie muss morgen da wieder hin, da natürlich wieder der Antrag auf Befreiung abgelehnt wurde und auch rückwirkend keine Befreiung erteilt wird. Mal sehen was der Anwalt dazu meint.

Mich erschreckt, wie kaltschnäuzig und menschenverachtend hier mit den Anliegen und Bedürfnissen der Menschen seitens des Staats (denn nichts anders ist die GEZ, da sie ja dem Staat gehört auch wenn versucht wird es anders darzustellen von der Politik) umgegangen wird.

Selbst wenn man Sozialhilfe bezieht, MUSS man separat einen Antrag stellen, anstatt dass es wenigstens dann selbstverständlich ist, das man von dieser Zwangsabgabe befreit ist. Nein man legt allen Bürgern in Deutschland absichtlich Steine in den Weg und schüchtert sie ein, um auch ja den letzten Cent aus uns herauszupressen. Einfach nur Menschenverachtend, wie schon gesagt.

Ich möchte nicht gezwungen werden staatliches Fernsehen und deren Propaganda anzuschauen und ich bin damit ja nicht alleine. Desswegen lässt uns der Staat ja auch keine Wahl, weil niemand freiwillig dafür bezahlen würde. Ich glaube daher auch nicht, das man vor deutschen Gerichten je eine Chance haben wird, da die ja immer immer in erster Linie die Interessen des Staates vertreten und eine Krähe hackt ja bekanntlich der anderen kein Auge aus. Ausserdem verzichtet die Politik sicher nicht auf diese Milliarden Einnahmen. Das einzige wo ich eine Chance sehe, wäre ein Klage vor dem europäischen Gerichtshof.

Naja wie dem auch sei, Person A schaut mal morgen bei ihrem Anwalt, was er meint, wie nun weiter vorzugehen wäre und ob es sich auf diese Weise lohnt :-(


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 17:29 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.194
Interessante Frage: Wann "lohnt" sich Widerstand.

Ich würde diese nur anders formulieren: Wieviel sind Dir Deine Grundrechte wert?

Allein der Zeitaufwand, den man viel sinnvoller mit z.B. Fernsehen verbringen könnte, ist kaum in Euro und Cent zu beziffern. Eine wichtige Erfahrung ist aber auch, dass bei der Beschäftigung mit der Thematik (Zwangsbeitrag) viel über den Zustand unserer "Demokratie" gelernt werden kann.
Niemand sollte denken, mit Beauftragung eines Rechtsanwalts ist das Thema gegessen und der Anwalt wird's schon richten.

Alles in Allem keine bequeme, anstrengende und teilweise frustrierende Sache, so ein Widerstand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 17:23 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

H
  • Beiträge: 2
Danke erst einmal für eure Beiträge.
(Und auch danke für das Editieren meines ersten Beitrages hier, ggf. müsste noch die letzte Zeile angepast werden?)

Ich hatte gehofft, dass es genau so nicht aufgefasst wird.
Besser formuliert wäre wohl gewesen:
Wird sich Person A den Wiederstand leisten können?

Ob sich der Wiederstand lohnt ist noch mal eine ganz andere Frage. Der Boykott des "Rundfunkbeitrags" allein wird sicherlich kaum etwas bewirken.
Person A macht sich lediglich sorgen darum, am Ende auf der Straße zu sitzen und geht davon aus, dass er/sie mit einem abgeschlossenem Studium und endsprechendem Einkommen mehr bewegen können wird, als in seiner/ihrer jetzigen Lage.

Leider ist es so, dass mittels Geld die Leute gut im Zaum gehalten werden und es in unserer Gesellschaft mittlerweile kaum ohne eben dieses geht.

Und was den Zustand unserer "Demokratie" angeht...  Als Diktator würde ich vermutlich auch dafür sorgen, dass meine Untertanen meinen Propagandaapparat zwangsfinanzieren müssen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 17:23 von Bürger«

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Wer sich eingehend einliest, wird auch Wege finden, weitestgehend kostenschonend dennoch soviel Sand wie nur möglich ins Getriebe dieses unhaltbaren Systems zu streuen...

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Bei entsprechendem Verhalten muss keiner befürchten, dass er wegen Nichtzahlung unweigerlich "auf der Straße landet", ihm die "Existenz weggepfändet wird" usw.


Alle, die jetzt erst mit den ersten Stufen des Widerstands konfrontiert sind, werden gar nicht mehr in den "Genuss" kommen, großartig die Instanzen zu durchlaufen, sondern profitieren von den bereits anhängigen Verfahren - insbesondere denjenigen, die in Kürze am BVerwG und darauf folgend mit großer Wahrscheinlichkeit am BVerfG verhandelt werden...

Pressemitteilung:
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16. und 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.html

sowie auch
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg109449.html#msg109449
"Das neue Aktenzeichen ist  1 BvR 2666/15"

und früher oder später vermutlich auch
Di, 27. Oktober 2015 - Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
"Berufungszulassungsbegründung für das OVG Berlin-Brandenburg in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 26.10.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/10/berufungszulassungsbegrundung-fur-das.html


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@Huan90
Als Student wird Person A größtenteils von seinen Eltern finanziert und konnte sich somit auch nicht von der Schutzgeldzahlung befreien lassen (kein BaFög).
Es gibt eine Art "Härtefallregelung" dergemäß man wohl - solange man weniger als 17.98€ (jetzt 17,50€) über dem Hilfesatz liegt - auf Antrag befreit werden würde, wobei "Härtefall" eigentlich kein abgeschlossener Tatbestand sein dürfte.
Vielleicht mal die Suchfunktion des Forums mal nach Begriffen/ Kombinationen wie "Härtefall", "Härtefallantrag" etc. befragen
Den entwürdigenden Spießrutenlauf der Bedürftigkeitsprüfung müsste man aber so oder so durchlaufen, wie mich deucht.

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034


@liberté
A ist sofort zum Anwalt, weil sie sich mit den deutschen Gesetzen nicht so auskennt. Sie muss morgen da wieder hin, da natürlich wieder der Antrag auf Befreiung abgelehnt wurde und auch rückwirkend keine Befreiung erteilt wird. Mal sehen was der Anwalt dazu meint.
Ob mit oder ohne Anwalt - mitunter sind hier im Forum Konstellationen nachzulesen, die auch einem Anwalt als Information dienlich sein könnten...
Je nach den Umständen bitte ebenfalls mal die Suchfunktion bemühen mit Begriffen wie "Befreiung rückwirkend", "Antrag auf Befreiung", "Befreiung abgelehnt" o.ä.
Mitunter wurden und werden Befreiungsanträge auch einfach nicht bearbeitet, weil sie angeblich "verschollen" seien. Auch hierzu ist einiges im Forum zu finden.

...vielleicht auch dies als (unverbindlicher) "Zuspruch", standhaft zu bleiben:
GEZ akzeptiert meinen Widerspruch nicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13969.msg93992.html#msg93992
Zitat
[...] Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

Meiner Ansicht nach stützt sich die Zurückweisung des Widerspruchs auf die von mir fett markierte Stelle des Gesetzestextes.

Meiner Meinung nach verstößt § 4 Absatz 4 Satz 2 RBStV gegen geltendes Recht, denn die Voraussetzungen für eine Befreiung lagen ohne Zweifel vor. Fälle dieser Art müssen meiner Ansicht nach vor Gericht gebracht und höchstinstanzlich geklärt werden. Bis dahin gilt: Nicht zahlen!


ACHSO: und möglichst auch solche Vorgänge als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Mitunter kann auch ein direktes Schreiben an die jeweilige Intendanz der Landesrundfunkanstalt Wunder wirken...


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j
  • Beiträge: 265
Wenn man es entscheidungsbezogen betrachtet, bleiben einem nicht soviele Optionen:

1. kein Wiederstand
d.h. einfach zahlen, 17,50 EURO pro Monat

2. passiver Wiederstand
d.h. Befreiung, etc. Beantragen, Beitragsnummer eines Nachbarn, etc.

3. aktiver Wiederstand
Wiederspurch und Klageweg

4. sonstige, nicht zumutbare und unverhaeltnissmaessige, unbillige Massnahmen zur Vermeindung der Zahlung von OeR Gebuehren
Aufloesen von Wohnstiz, Auswandern, Obdachlos, Zahlungsverweigerung und damit verbundene Rechtsfolgen wie Schufaeintrag, Offenbarungseid, Gerichtsvollzieher, etc.

Man kann sich natuerlich politisch engagieren, nur bringt das in Bezug auf die Beitragsschuld leider nichts, der BS wird trotzdem die Zahlung verlangen.

Welche Option die Richtige ist muss jede rfuer sich selbst entscheiden, haette ich die Chance auf einen Coward Exit gehabt, und waere einfach an eine Beitragsnummer unter meiner Adresse gekommen, ich haette das vermutlich auch gemacht.

Es sollte aber jedem klar sein der klagt, das die Gerichte bisher systemtreu entschieden haben und den 15. Rfstv bisher in jeder INstanz bestaetigt haben.


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cleverle2009

Hallo Huan90,


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Ich denke wie du ChrisLPZ und ein Gedicht sollte uns allen zu denken geben:

Gedicht SCHULD

Ich trage leicht an dem, was das Gericht
Mir Schuld benennen wird: An Plan und Sorgen.
Verbrecher wär ich, hätt ich für das morgen
des Volkes nicht geplant aus eigner Pflicht

Doch schuldig bin ich. Anders als ihr denkt!
Ich musste früher meine Pflicht erkennen,
ich musste schärfer Unheil Unheil nennen,
mein Urteil hab ich viel zu lang gelenkt…

Ich klage mich in meinem Herzen an:
Ich habe mein Gewissen lang betrogen,
ich hab mich selbst und andere belogen –

Ich kannte früh des Jammerns ganze Bahn.
Ich hab gewarnt – nicht hart genug und klar!
Und heute weiss ich, was ich schuldig war.

Albrecht Haushofer
7.1.1903 bis 23.04.1945

Professor für politische Geographie, Wissenschaftler
Autor von Dramen und Gedichten

Nach dem 20. Juli 1944 Haft im Zellengefängnis Berlin-Moabit.
Dort Niederschrift der „Moabiter Sonette“

In der Nacht vom 22. Auf den 23. April 1945 nahe dem Lehrter Bahnhof mit 12 anderen Widerstandskämpfern ermordet.


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Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0


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