Der Prüfauftrag von Person A an den Richter bezog sich auf die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung mit Androhung der VA auf die der Richter nicht einging.
Die Beschwerde von Person A behandelt nun explizit diesen Punkt. Denn das Amtsgericht ist ausschließlich für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und nicht zwischen Verwaltungen und Bürgern zuständig.
Die Anzeige von Person A gegen den Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges hatte noch keine Antwort zur Folge.
Der Werdegang des fiktiven Richters von Person A
Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.03.2011, ..., 2014)
ab 01.06.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg
01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
ab 01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
Der Beschluss war als Richter gleichen Namens unterzeichnet.
Der Beamteneid, den Staatsanwälte zu leisten haben
§ 64
Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Der Richtereid
Deutsches Richtergesetz
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.
http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/Hier wird auf die Rechtswirkung reflektiert.
Wer allerdings beide Eide geleistet hat, kann schon mal irre werden, welchem Eid er nun zu gehorchen hat.