Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt  (Gelesen 12299 mal)

c

cleverle2009

die vierte Seite


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

cleverle2009

die fünfte Seite


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

cleverle2009

die sechste Seite


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

cleverle2009

Der Prüfauftrag von Person A an den Richter bezog sich auf die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung mit Androhung der VA auf die der Richter nicht einging.
Die Beschwerde von Person A behandelt nun explizit diesen Punkt. Denn das Amtsgericht ist ausschließlich für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und nicht zwischen Verwaltungen und Bürgern zuständig.

Die Anzeige von Person A gegen den Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges hatte noch keine Antwort zur Folge.

Der Werdegang des fiktiven Richters von Person A
Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.03.2011, ..., 2014)
ab 01.06.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg
01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
ab 01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
Der Beschluss war als Richter gleichen Namens unterzeichnet.

Der Beamteneid, den Staatsanwälte zu leisten haben
Zitat
§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.

(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.


Der Richtereid
Zitat
Deutsches Richtergesetz
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

    "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/

Hier wird auf die Rechtswirkung reflektiert.

Wer allerdings beide Eide geleistet hat, kann schon mal irre werden, welchem Eid er nun zu gehorchen hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 11:13 von Bürger«

c

cleverle2009

Zitat
in Kraft ab: 01.05.2015
Ergänzungsvorschriften zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
JMBl 1980 39
Datenbank BAYERN-RECHT 3101-J
...
§ 9
Durchsuchung
(zu § 61 GVGA)

1.
    Der Gerichtsvollzieher soll zunächst versuchen, den Auftrag auch ohne richterliche Durchsuchungsanordnung auszuführen. Er kann davon absehen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprechen oder der durch einen vergeblichen Vollstreckungsversuch gewarnte Schuldner pfändbare Sachen beiseite schaffen wird oder wenn sonstige Schwierigkeiten zu erwarten sind.
2.
   Eine Belehrung des Schuldners darüber, dass er dem Gerichtsvollzieher ohne richterliche Anordnung die Durchsuchung verweigern kann, ist nicht erforderlich.
3.
    Gefahr im Verzug kann in der Regel dann angenommen werden, wenn Eilfälle zu erledigen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grund eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung vorzunehmen sind.

http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV263715?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
...

Es kann durchaus sein, dass manche Gerichte von der Änderung nichts mitbekommen haben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 11:12 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
OT - und/oder doch passend !?

Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 13. Sitzung, 10. November 2011

Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Zitat
Zum Schluss möchte ich noch eine kurze kritische Anmerkung machen.
Mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Mails erreicht, die sich nicht auf die GEZ-Gebühr bezogen, sondern auf Verfahren von Staatsverträgen.
Bürgerinnen und Bürger haben mir geschrieben bzw. gefragt, wie sie sich überhaupt in diese Entscheidungsprozesse einbringen können, und bemängelt,
dass die Festlegungen in den Staatsverträgen schon quasi getroffen worden sind, bevor das Parlament unterrichtet wird.
Das sind lauter Fragen, denen wir uns nach meiner Meinung in der Enquete-Kommission stellen müssen, z. B. wie Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz bei
den Staatsverträgen erhalten können.
Danke.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c

cleverle2009

Danke Kurt für diesen wertvollen Hinweis.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass Politiker uns eine Scheindemokratie vorspielen
und es allerhöchste Zeit wird, zu lärmen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

cleverle2009

Die sofortige Beschwerde von Person A an das Amtsgericht im Anhang


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 11:10 von Bürger«

c

cleverle2009

Wow - arbeitet das Gericht schnell. Meiner sofortigen Beschwerde kann nicht abgeholfen werden und schwups soll sich das Landgericht mit beschäftigen. Aber wie das? Das Landgericht ist ja auch nicht zuständig für Rechtsstreitigkeiten verfassungsrechlicher Art. Das wird bestimmt noch lustig.
Das Landgericht ist grundsätzlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000,-- EUR (mit Ausnahme von Wohnraum-/Mietstreitigkeiten) und in Strafsachen ganz allgemein für schwere Verbrechen und besondere Straftaten. Das Landgericht ist außerdem Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts.
Ich habe doch auch keine Berufung eingelegt. Oder überseh ich da was?

Der Besschluss zur Vorlage zum Landgericht des aufsichtführenden Richters.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 11:10 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Das ist so richtig. Wenn das AG der Beschwerde nicht abhelfen kann, muß sie dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@cleverle2009

1) Es mussten leider mehrere der letzten Kommentare angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, immer wieder darauf hinzuweisen. Bitte zukünftig konsequent selbst darauf achten.

2) Mir scheint, eine fiktive Person A würfelt hier im gesamten Thread ein paar Dinge durcheinander.
Rechtsfragen (auch die der Verfassungskonformität) sind nach bisheriger Kenntnis NICHT (mehr) Bestandteil im Vollstreckungsverfahren, sondern wären im Widerspruch gegen den Bescheid anzubringen.
Ist dieser nicht zugestellt/ nicht bekanntgegeben worden, so geht es nicht um "Rechtsfragen", sondern um eine "Vollstreckung ohne Bescheid" eigentliche Vollstreckungsgrundlage ("Titel"). Auch da würden Fragen der (Un-)Rechtmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rudnfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) nicht behandelt.
Wurde der Bescheid jedoch zugestellt und Widerspruch incl. Antrag auf AUssetzung der Vollziehung eingelegt, von ARD-ZDF-GEZ kein WiderspruchsBESCHEID erstellt, sondern trotz Widerspruch Vollstreckung eingeleitet, so handelt es sich um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch" / "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID".
Zu all dem existieren bereits mannigfaltige Beiträge im Forum.
Da es sich im vorliegenden fiktiven Fall um letztere Konstellation zu handeln scheint, sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier nach bisheriger Kenntnis eine weitere Auseinandersetzung allein mit Amts- und Landgericht wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, sondern vielmehr weitere rechtliche Schritte beim Verwaltungsgericht eingeleitet werden müssten (oder allenfalls ARD-ZDF-GEZ in einem gesonderten Schreiben dazu aufgefordert werden könnten, erst mal ihre Hausaufgaben zu machen und die Vollstreckung unverzüglich einzustellen).


Kurzum:
Bitte erst mal die Grundlagen verinnerlichen, bevor hier eine Person A mit allem möglichen um sich wirft...
...in der Sache aber nicht weiterkommt.

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Optionen je nach Werdegang...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2016, 17:29 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben