Achtung, Vollstreckungsrecht ist Ländersache! (Ich kenne mich in Bayern nicht aus, also verifizieren)
Person A kann Erinnerung einlegen beim Amtsgericht (bringt 2-4 Wochen Aufschub, kostenlos)
Ist meist erfolglos ausser in Tuebingen (siehe 9.9.2015 Tuebinger Beschluss)
Leider wird die "Aussetzung der Vollziehung" missachtet. Eigendlich muss erst dieser Antrag abgeleht
werden, bevor Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden koennen.
Das wird aber leider von allen Gerichten missachtet. (vielleicht kann User PersonX noch etwas dazu sagen)
Ansonsten hilft nur Klagen (105Eur)
Kann mann in Bayern nicht sofort klagen?
In anderen Bundeslaendern ist es so, dass man nach 3 Monaten ohne Widerspruchsbescheid klagen kann
(so eine Art Untaetigkeitsklage aber
nicht Untaetigkeitsklage nennen (SuFu!)).
Also Anfechtungsklage gegen die Bescheide erheben.
Bei laufender ZV kann (muss aber nicht) diese ruhend gestellt werden.
wenn die ZV weiter betrieben wird, kann man Eilantrag stellen (ca 50Eur)
Wenn Person A Glueck hat, wird die Klage ruhend gestellt, ansonsten abgewiesen.
Die erste Instanz traut sich nicht das 9000 Millionegeschäft zu zerstoeren.
Das ist leider die bittere Realitaet.
Aber wer es selbst bis zur 1. Instanz macht, lernt unglaublich viel über Recht, Gerichte und
Demokratie in Deutschland. Es lohnt sich wirklich.
Ich empfehlt noch sehr den Beitritt zu
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/Da kann man sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen, und die gehen dann durch alle Instanzen,
Sehr gut auch
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/und
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/Viel Glück