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Autor Thema: akte mit Ulrich Meyer: Ein Hund, der eine Rechnung über Rundfunkgebühren erhält.  (Gelesen 4439 mal)

Uwe

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akte mit Ulrich Meyer:
Ein Hund, der eine Rechnung über Rundfunkgebühren erhält.


Quelle: akte mit Ulrich Meyer 20.01.2016

Ein Hund, der eine Rechnung über Rundfunkgebühren erhält. Oder eine Frau, die für ihre tote Mutter den Rundfunkbeitrag zahlen soll. 17,50 Euro kostet der Rundfunkbeitrag - pro Monat. Doch es gibt immer mehr Rebellen, die diese Gebühr ganz abschaffen wollen. Wie seht Ihr das? Hattet Ihr bereits Probleme? Schickt uns Eure skurrilsten Erlebnisse und Fälle zum Thema Rundfunkgebühr an akte@akte.net

weiterlesen auf:

https://www.facebook.com/akte/photos/a.270771626289299.74532.256263064406822/1089559061077214/?type=3&theater


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;)

Zitat
"Schickt uns Eure skurrilsten Erlebnisse und Fälle zum Thema Rundfunkgebühr"?!?
> Das "skurillste" ist ja, dass dieses (wohl verfassungswidrige)  Gesetz des sog. "Rundfunkbeitragsstatsvertrags" überhaupt so ratifiziert wurde - *entgegen* den vollmundigen Behauptungen auch in wesentlichen Teilen die Forderungen des Gutachtens von Prof. Kirchhof missachtend...

In seinem dem Gesetz zugrundeliegenden Gutachten war u.a. der "RECHTSSICHERHEIT und AKZEPTANZ willen" eine "WIDERLEGBARKEIT der Nutzugnsvermutung" (ergo eine WAHLFREIHEIT) für NICHTnutzer vorgesehen...

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
...........................................................................
Zitat
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"


Zitat
...äußerst "skurril" auch, dass die bisherige Rechtsprechung die nahezu einhellige Auffassung der Fachwelt ignoriert:
7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke],
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974


Zitat
Es wäre schön, wenn nicht nur (in BILD-Manier?) über "skurrile GEZ-Fälle" berichtet werden würde, sondern die Zuschauer endlich einmal über *wesentliche Grundlagen* und die *wahren Verantwortlichen* dieser Misere aufgeklärt werden würden...


Zitat
"skurrille Fälle" sowie auch Hintergründe und Diskussionen sind zur Genüge im wohl größten Portal der Betroffenen nachzulesen unter
www.gez-boykott.de


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V
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Zitat
Quelle: akte mit Ulrich Meyers - Facebook

Skurril und noch mehr unglaublich ist die Tatsache, dass offensichtlich Recht an Verwaltungsgerichten gebeugt wird, Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert werden und Willkür herrscht und keine Zeitung oder TV Sender über die Strafanzeigen und Beschwerden wegen Nichtverfolgung der Straftaten berichten.

STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html


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anne-mariechen

Wenn es uns hier die Möglichkeit bieten sollte, dann nutzt hier nicht nur der Hinweis auf die Strafanzeige.

Es wäre Sinnvoll jene Personen zu aktivieren, welche offentsichtlich abgewiesen Urteile haben, die einen klarer Rechtsverstoß von Gerichten belegen könnten.
Sie sollten Ihren Sachverhalt bei Akte darlegen, vielleicht wird dann daraus in Akte ein Beispiel welches gesendet wird.

Ich erinnere an die Klagen zum Thema EU-Recht, als dann in den Urteilen kein Bezug genommen wurde zu diesen Klagepunkten des Klägers.
Wurde dann eine Strafanzeige eingereicht, welche mit abweisenden Antworten erwidert wurde, dann ist das doch um so besser.


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Wenn es uns hier die Möglichkeit bieten sollte, dann nutzt hier nicht nur der Hinweis auf die Strafanzeige.

Es wäre Sinnvoll jene Personen zu aktivieren, welche offentsichtlich abgewiesen Urteile haben, die einen klarer Rechtsverstoß von Gerichten belegen könnten.
Sie sollten Ihren Sachverhalt bei Akte darlegen, vielleicht wird dann daraus in Akte ein Beispiel welches gesendet wird.

@anne-mariechen,

zuvor sollte man die Informationen, die vielen Argumente und den konkreten Fall, welcher in der Strafanzeige steckt gelesen und verinnerlicht haben, um qualifiziert etwas sagen zu können.

Bei dem konkret behandeltem Fall „Urteil des VerfGH RP vom 13. Mai 2014 -VGH B 35/12“ lässt sich der Kläger durch die Mitarbeiter der Sendung "Akte" sicherlich leicht ermitteln. Scheinbar durch die vielen Strafanzeigen wurde das in der Anzeige verlinkte Urteil auf den Seiten des „Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MJV)“ entfernt und ist aktuell dort nicht mehr auffindbar. Im Internet ist es natürlich noch zu finden.

Die Staatsanwaltschaften sind an den konkreten Fällen nicht interessiert und wollen schlicht nicht weiter ermitteln. Sie verweisen auf die weiteren Klagemöglichkeiten der selbst Betroffenen nach einer Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen. Die Klagen kosten natürlich Geld und schrecken dadurch ab gegen die Rechtsbeugung/Willkür vorzugehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2016, 16:49 von Viktor7«

Z
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Ihr werdet im Privatfernsehen keine Mitstreiter gegen den Rundfunkbeitrag finden.
Der Rundfunkbeitrag bzw. die Fremdfinanzierung des ÖRR ist im Interesse des Privatfernsehens.
Privatfernsehen ist vorrangig ein Unternehmen wie jedes andere, es will Gewinne erwirtschaften.
Privatfernsehen der üblichen Art (also kein Bezahlfernsehen wie sky o.ä. Internetangebote) finanziert sich durch Werbung, der Preis für die Werbung ermittelt sich über die Zuschauerquote (deshalb muß man ja auch noch ein Programm senden, sonst könnte man sich dieses ja sparen...).

Die werbenden Unternehmen haben aber nur ein Budget X für die Schaltung von Werbung.
Dieses Budget wird unter den Privatsendern aufgeteilt.
Wenn der ÖRR wegen eines neuen Finanzierungsmodells zukünftig vermehrt Einnahmen mit der Schaltung von Werbung generieren muß, so führt das keinesfalls dazu, daß werbende Unternehmen ihr Budget für Werbung erhöhen, sondern ihr Geld dafür nur anders aufteilen.
Unterm Strich bekommt das Privatfernsehen weniger Einnahmen aus Werbung, das bedeutet eine direkte Gefährdung ihres Geschäftsmodells.

Durch die Verflechtung von Printmedien mit Rundfunkunternehmen (Rechercheverbund z.B. mit ÖRR oder  gemeinsame Eigentümerschaft von Print und Rundfunkunternehmen) gibt es im Zeitungsbereich auch keine generelle Neigung, das vorhandene System infragezustellen.
Gut, daß es Internet gibt, auch wenn jetzt dies auch noch für die Zwangsabgabe herhalten muß...


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