Jeder Bescheid der Rundfunkanstalt ist ein einzelner, unabhängiger Verwaltungsakt, gegen den jeweils individuell Widerspruch eingelegt werden muss, wenn man nicht damit einverstanden ist. Der normale Ablauf wäre, dass man auf jeden Bescheid entweder einen Widerspruchsbescheid bekommt, wenn die Rundfunkanstalt nicht mit dem Widerpruch einverstanden ist, ihn also als nicht begründet ansieht, oder dem Widerspruch wird stattgegeben, dann würde der Bescheid entweder geändert oder er würde theoretisch
fallengelassen.
Das ist aber reine Theorie, da hier a) das Recht mit Füßen getreten wird und b) von den schlauen Rundfunk- und Rundfunkfan-Politiker-Köpfen sich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Rundfunk niemand hat vorstellen können, dass die schon vorher Betroffenen und Neu-Betroffenen Wohnungsinhaber schlicht und einfach ihre Einzugsermächtigung wiederrufen. Das Geld also nicht mehr automatisch durch Abbuchen eintrifft. Jetzt müssen aufwendig Bescheide erstellt und es müssten ebenso aufwendig Widersprüche bearbeitet werden. Damit ist man aber technisch, logistisch und moralisch völlig überfordert. Wer konnte auch ahnen, dass die Bürger sich das nicht mehr gefallen lassen....
Faktisch sieht es so aus, dass die Landesrundfunkanstalten freiwillig wohl niemals irgendeinem Widerspruchsbescheid stattgeben werden. Wie geht es also weiter?
Für die Privatperson gilt: jedem Bescheid fristgerecht, nachweislich und mit der Aufforderung zur Aussetzung der Vollziehung widersprechen. Es kann gegen jeden Bescheid Klage eingereicht werden. Man sollte nicht erwarten, auf jeden Widerspruch einen gültigen Widerspruchsbescheid zu erhalten, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht.
Gründe s. oben.
Langfristig wird sich das Model mit den einzelnen Beitragsbescheiden wohl nicht halten lassen, da der Aufwand zu groß wird und kein Ende nimmt. Bei uns in der Familie zum Beispiel werden die niemals freiwillig je wieder eine Einzugsermächtigung erhalten.
Praktisch wird es wohl am Ende auf eine Steuer hinauslaufen, die dann direkt vom Finanzamt eingetrieben wird. Auf das Modell der Einzelgeräteanmeldung werden sie nicht mehr zurückgreifen, da man diesem schlicht den Rücken kehren kann. Gewünscht wird ja ein Goldeselzwangsmodell, dem niemand entkommen kann und das ein großzügiges Wirtschaften ermöglicht.