vor einem Jahr hat Person A Klage gegen die abgewiesenen Widersprüche zu den Standardbescheiden eingereicht. [...]
Nun hat Person A einen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2015 bekommen. [...]
Es hatte sich im September 2014 lediglich die Bezeichnung der Bescheide auf "FestsetzungsBESCHEID" geändert.
Die
"FestsetzungsBESCHEIDe" sind also
nicht etwa eine "Folgestufe" etwaiger
"Standardbescheide", sondern haben
prinzipiell und grundsätzlich ersteinmal den gleichen Charakter eines Verwaltungsakts, der Beträge für einen jeweils
eigenständigen Zeitraum "festsetzt". Dies taten auch die vorherigen "Gebühren-/ BeitragsBESCHEIDe".
Person A möge einfach mal die Festsetzungszeiträume der beklagten Bescheide und des neuen Bescheids vergleichen.
Was sind nun die üblichen nächsten Schritte des BS mit welchem Zeitraum?
Es sind die
gleichen "üblichen nächsten Schritte", die es schon seit 3 Jahren sind - nachzulesen u.a. unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlMeist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Klagen möchte Person A nicht mehr.
Müsste sie auch nicht "zwingend", solange kein WiderspruchsBESCHEID zu einem Widerspruch gegen den neuerlichen FestsetzgunsBESCHEID existiert bzw. dieser nicht trotz Widerspruch vollstreckt werden sollte.
Dies heißt aber nicht, dass Person A die erneuten (und nie endenden) Festsetzungen einfach so und ohne Widerstand hinnehmen muss...
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237Kommt eine weitere "Warnung" des BS?
"Warnung" wovor?
Siehe obige Links zum Ablauf.
Person A hat sich auch gewundert, dass nur der Betrag vom 01.07.2014-31.12.2015 sehr prominent eingefordert wird und nicht der Gesamtbetrag.
Dies ist vermutlich der Formalie des Festsetzungsbescheids geschuldet, oder?
Die vorherigen Beträge sind ja schon mit den dazumal widersprochenen nunmehr wohl aber rechtskräftigen und vollstreckbaren Bescheiden "festgesetzt" worden.
Ich kombiniere mal...
Person A hatte vor einem Jahr Klage eingereicht gegen einen WiderspruchsBESCHEID, den sie auf einen Widerspruch gegen einen oder mehrere Bescheide eingelegt hatte, der/ die
Beträge bis 06/2014 festgesetzt hatte.
Diese Klage ist abgewiesen und Person A zur
"Zahlung verpflichtet" worden.
Person A hat die Klage auch nicht weiterverfolgt. Das Urteil bzw. die der Klage zugrundegelegten
Bescheide in Gestalt des WiderspruchsBESCHEIDs sind somit rechtskräftig und vollstreckbar.Dieser Vorgang ist quasi abgeschlossen.
Es geht "nur" noch um die Zahlung jener Beträge...
...der Vorgang des
neuen FestsetzungsBESCHEIDs dürfte nach meiner "Kombination" ersteinmal
nichts mit diesem Verfahren zu tun haben, sondern lediglich das Festsetzungsprozedere nach abgeschlossener Klage "wieder aufleben" lassen.
Person A könnte also überlegen, inwiefern sie gegen diesen neuerlichen Bescheid
aufgrund zwischenzeitlicher neuer Rechtserkenntnisse sowie der ausstehenden höher- bis höchstinstanzlichen EntscheidungenPressemitteilung:
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16. und 17. März 2016, 10 Uhrhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.htmlsowie auch
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg109449.html#msg109449"Das neue Aktenzeichen ist 1 BvR 2666/15"das erneute Prozedere auch
neu in Angriff nimmt und Widerspruch einlegt...
...ggf. vielleicht sogar eine
"Ruhendstellung des Widerspruchsverfahrens" beantragt - wurde im Forum ebenfalls schon mal debattiert, da ja die "Behörde" kein Ermessensspielraum hat und es eigentlich widersinnig ist, dass ARD-ZDF-GEZ die Rechtmäßigkeit des vom Gesetzgeber erlassenen Gesetzes rechtfertigen, an welches sie selbst gebunden sind.
RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html