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Autor Thema: Landgericht Stellungnahme  (Gelesen 5624 mal)

K
  • Beiträge: 53
Landgericht Stellungnahme
Autor: 13. Januar 2016, 20:29
Person A findet keine passende Stellungnahme.Wie richtig formulieren?
Bitte dringend um Hilfe

Vermögensauskunft ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16376.msg112497.html#msg112497
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16376.msg112720.html#msg112720


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Re: Landgericht Stellungnahme
#1: 13. Januar 2016, 22:20
Aus all den Antworten hier im Forum musst du dir selbst das raussuchen, was zu deinem Fall passt. Schreib einen Vorschlag, damit wir dir helfen können. Der RBStV ist kein Vertrag, den du unterschreiben musst oder den du mit den Rundfunkanstalten abgeschlossen hast, es ist also offensichtlich, dass du dich noch einlesen musst. Zum Thema Zwangsvollstreckung wurde schon viel geschrieben, aber persönliche Rechtsberatung können und dürfen wir nicht leisten.


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K
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Re: Landgericht Stellungnahme
#2: 13. Januar 2016, 23:22
Danke.

tellungnahme

1. Ich habe mit dem Beitragsservice keinen Vertrag. Daher bin auch kein Schuldner bzw. der Gläubiger auch kein Gläubiger der eine rechtliche Handhabe gegen mich haben kann.

2. Ich fühle mich meiner Grundrechte entzogen und dieses ganze Vorgehen ist Verfassungswidrig.

3. Unteranderem halte ich den Beitragsservice und seine Leistungen bezüglich des Gegenwertes nicht gerechtfertigt (hier wird Werbung betrieben, keine Sachliche Berichtserstattung wie behauptet, usw......die Liste ist lang)

Bitte um entsprechende Überprüfung des oben genannten Sachverhaltes.



..........kann mir jemand helfen, inwieweit meine o.g. Stellungnahme gegenüber dem Landgericht Karlsruhe so in Ordnung ist.......
Kann Person A das so absenden?


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n
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Re: Landgericht Stellungnahme
#3: 13. Januar 2016, 23:35
Wie oben schon geschrieben, kommt eine fiktive Person A(!!!) mit dem Vertragsargument nicht wirklich weiter.

Zitat
Es handelt sich aber nicht um einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne sondern um einen Vertrag zwischen den einzelnen Bundesländern. Hintergrund ist, dass in Deutschland die Bundesländer über eigene Gesetzgebungskompetenzen verfügen (Art. 70 GG), so beispielsweise über die Regelung des Rundfunks. Da Rundfunkwellen aber nicht an Ländergrenzen enden, müssen sich die Bundesländer auf gemeinsame Regelungen einigen. Die Regelungen werden sodann in sog. Staatsverträgen geregelt. Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, ist somit ein ganz normales Gesetz und kein Vertrag zu Lasten Dritter.
Quelle: http://www.mimikama.at/allgemein/ist-der-rundfunkbeitrag-illegal-des-deutschen-beliebtes-streitthema-betrachtung/
wird übrigens auch hier nochmal erklärt -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Es gibt viele Formulierungen im Forum, vllt mal die Widersprüche/Klageschriften anderer Forenteilnehmer durchforsten.


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Re: Landgericht Stellungnahme
#4: 13. Januar 2016, 23:53
Welche Grundrechte warum entzogen? Deine Formulierung reicht nicht. Ob es verfassungswidrig ist, muss auch erst noch geklärt werden.
Die lange Liste sollte komplett aufgeführt werden. Jedoch muss man wissen, dass örR jeden Quatsch senden darf. Es ist recht schwierig, dieses Argument anzubringen. Was willst du bezwecken? Wird das ein Widerspruch oder eine Klage? Wogegen? Bitte noch mal genauer dein Problem beschreiben.


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Re: Landgericht Stellungnahme
#5: 14. Januar 2016, 07:10
Ok danke schon mal für eure Mühe.
Person A hatte Post vom OGV wegen Zwangsv.Vermögensauskunft Eidest.V. Dagegen hat Person A Widerpsruch eingelegt.Darauf leitete der OGV diese gleich weiter ans Amtsgericht.Vom Amtsgericht kam dann ein zurückgewiesener
Beschluss.Person hat dann Beschwerde eingelegt.Danach kam vom Landgericht eine Verfügung auf die Person A nun Stellung beziehen muss.
Dokumente hat Person A hier schon gepostet.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16376.30.html


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Re: Landgericht Stellungnahme
#6: 14. Januar 2016, 20:32
Wann ist es eigentlich besser zu zahlen? Bisher hatte niemand Erfolg. Bis zur letzten Instanz zu gehen das steh ich nicht durch. Alleine schon die Unwissenheit und die zu vielen undurchsichtigen Informationen hier , sind für Person A nicht zu bewältigen.Person A hat sich das mit diesem Forum lechter vorgestellt.Person A ist ein ganz normaler Geldverdienender Bürger der für alles zahlen muss,und einfach in Harz4 fallen kann er und will er nicht.
Es ist ein Fass ohne Boden.Selbst wenn Person A einen Rechtsanwalt damit beauftragen würde, könnte er am Ende diese Rechnung bezahlen?
Wer kann Person A sagen was ein Rechtsanwalt in dieser Sache hier kosten würde?


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Re: Landgericht Stellungnahme
#7: 14. Januar 2016, 21:30
Wann ist es eigentlich besser zu zahlen?
Vernutlich dann, wenn man keine Lust oder Energie dafür hat, sich zu wehren und auch sonst keine Ideen.  8)

Bisher hatte niemand Erfolg.
Das ist richtig. Daher könnte man auf die Idee kommen, pragmatisch zu sein.

Bis zur letzten Instanz zu gehen das steh ich nicht durch.
Dann keine Chance, da es keinesfalls bei der ersten Instanz enden wird. Selbst im nunmehr extrem unwahrscheinlichen Fall, dass ein erstinstanzliches Gericht ausreichend Verstand beweist, der Klage stattzugeben, wird die Gegenseite schneller Rechtsmittel dagegen einlegen als man "GEZ" sagen kann, um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Lebt Person A denn allein einsam und verlassen im Wald oder hat er womöglich Nachbarn, die im gleichen Boot sitzen? In letztem Fall könnte man sich gemeinsam bei Kaffee und Kuchen über Beitragsnummern austauschen und auch zudem besser kennenlernen. ;)


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Re: Landgericht Stellungnahme
#8: 16. Januar 2016, 08:52
Ja ok Person A hat verstanden.Person kennt nur eine Person B die Gezsche.. zwar fast paralell durchziehen will,aber leider auch wenig Ahnung hat.
Da Person A eine neue Arbeitstelle beginnen wird, und daher keine Zeit mehr für die ganze Sche... hier hat, wird Person A hier aufgegeben.
Danke an die die Person A bisher geholfen haben.


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anne-mariechen

Re: Landgericht Stellungnahme
#9: 16. Januar 2016, 09:10
Lass Dir dann gleich einen Vorschuß geben vom Chef und die Sache ist geritzt. Im Prinzip haste recht. Das blöde ist, es trifft immer die Falschen. Leider!


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Re: Landgericht Stellungnahme
#10: 16. Januar 2016, 09:15
Person A hofft, dass die die weiter machen bis zum Schluss, hoffentlich etwas erreichen. Die Dummen sind wie immer die Arbeitenden Steuerzahler.


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