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Autor Thema: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos  (Gelesen 11185 mal)

S
  • Beiträge: 403
Bahnhof? Falsch verbunden? ... ???

Die Klageschrift behandelt ausschließlich Europäisches Recht (Wettbewerbsverzerrung, aufgenötigte Dienstleistungen, ... ).
Das Urteil hingegen versucht jedoch die verfassungskonformität des RBStV zu rechtfertigen.

Kann es sein, dass da was verwechselt wurde?

Abgesehen davon, dass das Urteil in keinerlei Kontext zur Klage steht, offenbart es erneut grobe Fehlinterpretationen wie diese hier:

[...]
Und dann noch der Satz im Urteil auf Seite 5 2. Absatz : "Demgegenüber werden Gebühren und Beiträge als sogenannte Vorzugslasten von einem abgrenzbaren Personenkreis erhoben und dienen dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile." (Ohje, ich kann nicht mehr vor Lachen...)
a) es gibt doch keinen abgrenzbaren Personenkreis, dann alle Wohnungen sind mit Zwangsabgabe belastet (-> BVerfG / BVerwG und die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16702.msg110352.html#msg110352)
b) es gibt keinen besonderen staatlichen Vorteil, weil der örR für Alle da ist und damit nichts Besonderes und kein Vorteil ist.!
[...]

Offenbar ignorieren Richter die Gesetzmäßigkeiten der Mengenlehre.

Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.

Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem privaten Anbieters hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.

Jetzt hätte ich in meiner Bestürzung über diesen absurden Sachverhalt doch fast vergessen, dem Autor des Beitrags für diese aufschlussreiche Informationsbereitstellung zu danken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2016, 22:18 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

a

anne-mariechen

Bahnhof? Falsch verbunden? ... ???

Die Klageschrift behandelt ausschließlich Europäisches Recht (Wettbewerbsverzerrung, aufgenötigte Dienstleistungen, ... ).
Das Urteil hingegen versucht jedoch die verfassungskonformität des RBStV zu rechtfertigen.

Kann es sein, dass da was verwechselt wurde?

Abgesehen davon, dass das Urteil in keinerlei Kontext zur Klage steht, offenbart es erneut grobe Fehlinterpretationen wie diese hier:

Offenbar ignorieren Richter die Gesetzmäßigkeiten der Mengenlehre.

Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.

Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem (externen) Provider hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.

Die armen Richter an den Verwaltungsgerichten müssen wohl Nachts arbeiten und nicken aus Stress und Überarbeitung am Schreibtisch ein. So ein Nickerchen am Schreibtisch kann RF-Träume oder RF-Alptraum verursachen. Eine Personen der sowas wiederfahren ist, war wohl dieser Richter. Ein Schreiben an den Gerichtspräsident ist das mindeste was man unternehmen muss.

Der Gerichtspräsident ist ein Richter, der an der Spitze des Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden Institution (Behörde) steht. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Gericht.

Wenn ein Mensch, der sich Richter nennt, solch Urteil seiner Justizangestellten schreiben lässt, dann hat er gewaltige Halluzination und gehört in die geschlossene Abteilung der Klappse. Der Richter hatte RF-Handlungszwang. Solche Urteile mit samt der Klage gehören an die Fakultäten der Universitäten und an die Presse verteilt. So was krasses habe ich noch nie gesehen und erlebt.


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R
  • Beiträge: 9
Liebe Boykottler,

wenn Person Z am gleichen Punkt steht wie der ursprüngliche Threadschreiber, wird ihr wohl Vergleichbares geraten. Sie wüsste allerdings auch im konkreten Fall, ob noch jemand andere Ansätze, wie gegen ein Urteil vorgegangen werden könnte, sieht - leider ist es mit 15 Seiten zu lang und die Datei zu groß zum Anhängen (selbst geteilt, Hilfe?).

Die Klage könnte ggf. hier auch noch zur Verfügung gestellt werden.

RZ


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T
  • Beiträge: 334
Die gut nachvollziehbare Beobachtung hat Frei bereits gegeben:
Wieder mal ein vorzügliches Beispiel dafür, dass man bezüglich dem Rundfunkbeitrag in Deutschland kein Recht, sondern ein Urteil bekommt (...) und ein schriftlicher Beweis, dass die Richter die Urteilsbegründungen voneinander abschreiben, wahrscheinlich sogar mit "Copy & Paste".
Die Urteilsbegründung passt gar nicht zu den Argumenten der Klage!
Insofern wäre m.M. eine Berufung in 2. Instanz sinnvoll, und aus meiner Sicht nach meinem logischem Verständnis auch erfolgsversprechend...
Inwieweit eine Berufung erfolgversprechend sein wird, kann hier im Forum natürlich keiner voraussagen. Aber schwerlich wird einer vernunftbegabten Person ein solches "Urteil" als rechtmäßig vorkommen, daher sollte es sich bereits verbieten, den Widerstand aufgrund eines solchen "Urteils", das sich selbst der Unglaubwürdigkeit überführt, aufzugeben. Es ist ein unfassbares Unrecht, was hier an deutschen Verwaltungsgerichten fabriziert wird. Die Folgen für die Glaubwürdigkeit der Justiz sind enorm. Vielleicht besteht doch noch Hoffnung, dass auch die Verwaltungsrichter ihre völlig unglaubwürdigen Urteilssprechungen irgendwann einmal korrigieren werden? Vielleicht muss die gesellschaftliche Stimmung noch weiter kippen und auch der gesellschaftliche Druck auf die Richter wachsen. Aufgeben angesichts solchen Unrechts scheint wenigstens keine akzeptable Alternative, lieber das Unrechtssystem seinen weiteren Lauf nehmen lassen bis zur Zwangsvollstreckung etc. in der Hoffnung, dass alle, die sich an diesem Unrecht beteiligen, doch noch irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden können.


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j
  • Beiträge: 265
Wer mal vor Gericht war bzw. mit Gericht/Staatsanwaltschaft/ etc. zu tun hatte, der weiss dass das mit unserer viel besungenen Rechtsstaatlichkeit nicht weit her ist.
Was an den unteren Instanzen alles fuer Mist fabriziert wird  geht auf keine Kuhhaut, und RIchter sind im Grunde Goetter in Robe.

Man muss aber auch klar sagen:
Ich kenne kein besseres System, soviele Macken und Maengel dieses auch hat, im internationalen Verlgleich ist es von allen schlechten wohl noch die beste Loesung.

Und man darf nicht vergessen, das es auch sein kann das WIR uns irren, und das es in unserer Staatsgemeinschaft eben schon so ist, das man dieses Ding nahmen Oefentlich Rechtlichem Rundfunk auf der Kosten aller betreiben darf, und das sogar in dem Umfang und auf dieser rechtsbasis.

Wie ich unsere Politik aber kenne, war diese Umstellung Mist und irgendwann vor irgend einem Bundes- oder Europagericht wird der 15. Rfstv abgekanzelt, mit der Auflage bis 20XX eine Neuregelung zu erlassen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 23:52 von Bürger«

r
  • Beiträge: 5
Hallo werte Mitstreiter,

ich möchte hier den fiktiven Fall der Person P weiter fortführen. P hat einen fiktiven Anwalt A aus dem Norden eingeschaltet. Dieser hat fristgemäß den "Antrag auf Zulassung der Berufung" gestellt. Die Begründung wird von A bis zum 29.02.2016 nachgereicht.

Noch einmal besten Dank für alle Meinungen und Hinweise! Diese waren für die Entscheidungsfindung sehr hilfreich.

Über den weiteren Verlauf werde ich hier berichten. P freut sich nun auf die nächste Runde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

Viele Grüße
Ron


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo Ron,

das war die richtige Entscheidung.

Nur eine schiere Anzahl an Klagen kann auf die Missstände hinweisen, wo "Im Namen des Volkes" Urteile immer Zugunsten der örR gesprochen wurden. Rechtlich untergeordnete Staatsverträge, geschlossen zwischen Medienlobby und "Spitzen"-Politikern und zu Lasten Dritter, wurden tausendfach von Richtern im politischen Abhängigkeitsverhältnis höher bewertet als das Grundgesetz.

Das erinnert mich an eine Zeit in der Gesetze erlassen wurden, die höher bewertet wurden als alle anderen Gesetze zuvor, in denen Organisationen geschaffen wurden die diese neuen Rechte mit voller Unterstützung des Staates und der Justiz ausleben konnten, mit der absoluten Gewissheit nie belangt zu werden. Heil Dummfunk!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2016, 22:43 von LeckGEZ«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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