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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ron44q am 05. Januar 2016, 21:07

Titel: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: ron44q am 05. Januar 2016, 21:07
Hallo werte Mitstreiter,

ich möchte hier einen fiktiven Fall der Person P schildern, die bisher noch keinen Cent bezahlt hat.

Person P ist den klassischen Klageweg gegangen, d.h. hat nie auf Werbung reagiert und auf die beiden Bescheide Widerspruch eingelegt mit Begründung auf Verstoß gegen das Grundgesetz.

Nach dem Widerspruchsbescheid wurde die Klage eingereicht, diesmal allerdings mit Verstoß auf EU-Recht begründet. Die Klage wurde kürzlich in der ersten Instanz verloren.

Nun herrscht erst einmal Ratlosigkeit vor, P ist dabei sich in das Urteil einzulesen und hat noch nicht so ganz verstanden welche Möglichkeiten jetzt überhaupt offen stehen.

Für den Fall, dass Interesse an dem Urteil besteht, versuche ich unten einen Link auf das fiktive Urteil einzufügen.

Grüße aus dem Norden des Widerstands
Ron 

(http://thumbs.picr.de/24197604vx.jpg) (http://up.picr.de/24197604vx.pdf)
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: ron44q am 05. Januar 2016, 22:54
Hallo nochmal,

jetzt sollte es auch mit dem (modifizierten) Anhang passen:

(http://thumbs.picr.de/24198740ij.jpg) (http://up.picr.de/24198740ij.pdf)

Viele Grüße
Ron

Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Peli am 06. Januar 2016, 10:30
Hallo ron44q,

interessant, dass sich hier bei Dir im Thread noch niemand gemeldet hat..
Folgendes passiert gerade: die gegen den Rundfunkbeitrag Klagenden verlieren
reihenweise und stehen dann am selben Punkt wie Du.

Es stellt sich in diesen Fällen ganz allg. die Frage, wie es weitergeht.

Man kann

a) in die nächste Instanz gehen, sofern das im Urteil so vorgesehen ist

b) die Niederlage akzeptieren und den Betrag aus dem widersprochenen Bescheid bezahlen sowie
     zukünftig alle weiteren Bescheide ebenfalls zahlen. Wenn man nicht in die nächste Instanz geht,
     und davon würde ich Dir nach Durchsicht des Urteils und Deiner Klagebegründung, die ja im Urteil
     erläutert wurde, eher abraten, bringt das Warten auf den Gerichtsvollzieher + Zusatzkosten + neg-
     ativen Schufaeintrag sonst nichts weiter. Es sei denn, dass man dies auch noch als weiteren Teil
     des Widerstands ansieht.
     
c) die Niederlage gegen diesen einen Bescheid akzeptieren, zahlen und allen weiteren Bescheiden ebefalls widersprechen

Hier kann man wählen, ob man wieder gegen den nächsten Bescheid mit anderen Argumenten oder einer besseren Klage erneut
in größerem Umfang Widerstand leisten möchten, oder es aber lediglich beim einfachen Widerspruch beläst.

Es wird niemals dazu kommen, dass eine Rundfunkanstalt einem Widerspruch stattgibt! Das ganze Verfahren ist zwar dann auch
ganz offensichtlich eine Farce, aber dass war es ja ohnehin schon immer. 


Die Crux ist die, wie lange die Verwaltungsrichter noch den Klagen auf die Widerspruchsbescheide bzw. nur gegen die Bescheide
der Landesrundfunkanstalten zusehen. Irgenwann gehen die Argumente aus bzw. wiederholen sich.

Eine durdachte Antwort auf diese offene Frage, mit der Du ja auch zu kämpfen hast, gab/gibt es hier im Forum auch noch nicht.
Man ist immer noch im Szeneario 1 - Widerspruch gegen den Bescheid, Ablehungsbescheid, Klage -
Weiter weiß hier auch keiner. Es wäre aber sehr sinnvoll, sich hier einmal eine langfristige Strategie zu überlegen.

LG Peli
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Roggi am 06. Januar 2016, 11:57
Wenn eine fiktive Person weiterhin Widerstand gegen dieses Unrecht leisten will, ist ein Anwalt nötig, der Berufung einlegt. Das sollte dann schnellstmöglichst geschehen. In die Urteilsbegründung kann man sich dann immer noch einlesen. Es sind meistens Scheinargumente, die gegen uns verwendet werden, das kann bei der Berufung korrigiert werden. Für die Berufungsschrift bleiben 2 Monate Zeit nach Urteilsverkündung, genaueres bitte der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Falls wie zu erwarten auch in der Berufung wieder nach Mafiasystem Scheingerechtigkeit suggeriert wird, ist eine weitere Instanz erforderlich. Oder das Verfahren wird ruhend gestellt, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Aber dazu fehlen noch die Erfahrungen, wie die Gerichte das machen.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 06. Januar 2016, 11:58
Das ist nicht verwunderlich, es ist doch bekannt, das Richter in den bislang angerufenen Gerichten mit dem örR in verschiedenen Formen unter einer Decke stecken, der "Chef" der Verwaltungsrichter Bayerns Stefan K. sitzt sogar selbst im Verwaltungsrat des bay. Rundfunks (siehe unten). Dieser "unabhängige" Richter bzw. einer seiner Untergebenden wird über meine Klage quasi in eigener Sache entscheiden. Das lässt diese "Urteile" in ganz anderem Licht erscheinen. Für mich ist das der Grund weiterzumachen! Danke örR, eure Demokratieabgabe hat mir die Augen geöffnet, was in einer Demokratie möglich ist. Kredite sind momentan unschlagbar günstig, ich werde investieren...

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-6_-e6eafdd02d017f47d2a63b6fede3a4cac227b7eb.html

http://www.vgh.bayern.de/
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: GEZkegel am 06. Januar 2016, 12:12
Person P bezieht sich in seiner Klage auf Bruch Europäischen Rechts?!
Zitat
Hiergegen hat der Kläger am ... Klage erhoben. Er trägt vor, der RBStV sei europarechts- und verfassungswidrig. Der RBStV verstoße gegen die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze des europäischen Binnenmarktes.

Wieso wird in der Begründung der Klageabweisung nicht auf die vom Kläger vorgebrachten europäische Rechtsverstöße eingegangen?

Evtl wäre dies der Knackpunkt, um den in der Rechtsmittelbelehrung vorgebrachten Weg zu gehen.

Zitat
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Urteil ist die Berufung statthaft, wenn sie von dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
Die Berufung ist nur zuzulassen,
 1.) wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen
...
5.) wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann

Für diesen Weg ist ein Anwalt verpflichtend.

Person P sollte sich nun überlegen, wie der weitere Widerstand gegen den RBStV aussehen könnte:

Urteil akzeptieren, Bescheide aus dem Urteil bezahlen und wieder von Null beginnen (Zahlungsverweigerung, Widerspruch
gegen die Festsetzungsbescheide, Klage einreichen bei ablehnenden Widerspruchsbescheiden (evtl. das Thema Europarecht in der Klagebegründung vertiefen   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg86512.html#msg86512

einen Anwalt finden, Rechtsmittel einlegen und sich durch die Instanzen hangeln.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: anne-mariechen am 06. Januar 2016, 13:00
Person P bezieht sich in seiner Klage auf Bruch Europäischen Rechts?!
Zitat
Hiergegen hat der Kläger am ... Klage erhoben. Er trägt vor, der RBStV sei europarechts- und verfassungswidrig. Der RBStV verstoße gegen die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze des europäischen Binnenmarktes.

Wieso wird in der Begründung der Klageabweisung nicht auf die vom Kläger vorgebrachten europäische Rechtsverstöße eingegangen?

Evtl wäre dies der Knackpunkt, um den in der Rechtsmittelbelehrung vorgebrachten Weg zu gehen.


Den Aussagen von GEZkegel will ich mich anschließen. Gut ich kenne die Klagegründe zu Europarecht nicht, aber in dem Urteil "im Namen des Volkes" wurde nicht im Sinne vom Volk, das Klagegründe vorgetragen hat geurteilt weil gar nichts bezogen auf Europarecht drin steht.

Ich denke vielleicht sollten wir man diese Urteile sammeln und über einen Mergeabgleich schauen, wo was genau abgeschrieben in Form von Textbausteinen nur zusammen gesetzt wurde. Bei der Bezugnahme in dem Urteil von anderen Entscheidungen sieht es wirklich so aus, wie bei anderen Gerichtsurteilen die hier veröffentlicht wurden.

Die Frage die sich der Kläger stellt ist berechtigt, da aber leider für die nächste Instanz wenig Rechtsvertreter sprich RA ihre Hilfe anbieten, sollte man vielleicht die Frage stellen, ob man nicht an die Fakultäten für Recht an den Uni's sich wendet und um Unterstützung bittet, wenn jemand denkt weiter zu klagen. (z.B. hier http://www.lawandlegal.de/ (http://www.lawandlegal.de/)
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Bombi am 06. Januar 2016, 18:10
Nach dem Widerspruchsbescheid wurde die Klage eingereicht, diesmal allerdings mit Verstoß auf EU-Recht begründet. Die Klage wurde kürzlich in der ersten Instanz verloren.

(http://thumbs.picr.de/24197604vx.jpg) (http://up.picr.de/24197604vx.pdf)

Das macht mir jetzt nicht gerade Mut, da ich eigentlich auch vor hatte einen europarechtlich begründeten Widerspruch einzureichen...

Frage: Hast du dich in deiner Klage ausschließlich auf EU-Recht berufen und das Urteil hat quasi eine leere Schnittmenge zu deiner Klagebegründung, oder hast du auch tatsächlich einige deutsche Kritikpunkte (z.B. Verfassungswidrigkeit) aufgeführt, die anschließend im Urteil mit den üblichen Textbausteinen aufgegriffen wurden?

LG
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: boykott2015 am 06. Januar 2016, 20:15
S. 5-6
Zitat
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfasst die verfassungsrechtliche Gewährleistung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Rundfunkfreiheit auch die Sicherung der Funktionsfahigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung. Demzufolge muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann.
Staatsverträge haben die Ministerpräsidenten untereinander ausgehandelt. Und das sind keine Gesetzgeber.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Blitzbirne am 06. Januar 2016, 21:59
Die Klage von Person B (wie B*litzbirne) wurde ebenfalls durch einen Beschluss des VG zur Abschreckung mit dem 3-fachen Streitwert (daraus resultierende Gerichtskosten 105€ + 108€) zurückgewiesen und die Berufung zugelassen.

Aus Mangel an finanziellen Mitteln direkt nach einem Hauskauf kommt eine Klage in 2. Instanz nicht mehr in Frage. Trotzdem wird Person B nach dem "verlorenen" Rechtsstreit nicht kampflol den rückständigen Beitrag zahlen, sondern wird es auf eine Vollstreckung ankommen lassen. Sobald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, wird dieser erstmal in die persönliche Haftung genommen: Sollte die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags gekippt werden, ist jeder bereits gezahlte Euro und Cent durch den Gerichtsvollzieher an Person aus privater Tasche zurückzuzahlen. Ob der GV das Spielchen mitspielt und der Person das schriftlich zusagt?

Person B hat seit dem Beschluss im Oktober 2015 keine weiter Androhung durch den BS erhalten, lediglich ein weiterer Festsetzungsbescheid für den nach der Klage folgenden Zeitraum inkl. der rückständigen Beträge wurde erneut zugestellt. Diesem Bescheid hat Pers. B diesmal etwas anders widersprochen: Der "Festsetzungsbescheid" vom nicht ersichtlichen "Gläubiger" würde als solcher nicht anerkannt werden und lediglich als Info-Post gesehen. Als Inkassounternehmen mit Umsatzsteuer-ID sei der BS an das Handelsrecht gebunden. Eine Beitragspflicht aus dem RBStV (ein sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter) herzuleiten, wäre nicht nachvollziehbar :
Zitat
§ 138 BGB Abs.2
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: ron44q am 06. Januar 2016, 22:07
Hallo zusammen,

erst einmal danke für die Rückmeldungen, die für diesen fiktiven Fall sehr hilfreich sind.

Ich möchte noch mehr Hintergrundinformationen zur fiktiven Person P geben. P ist rechtlich nicht sonderlich bewandert, möchte aber gegen bestehendes Unrecht ankämpfen. Das Verfassen der Widerspruchsbescheide war eigentlich nur möglich durch die Vorlagen, die im Forum zur Verfügung gestellt wurden. Herzlichen Dank dafür!

Zum Zeitpunkt der eingereichten Widersprüche erschien die Argumentation gegen Grundgesetzverstöße am aussichtsreichsten. Als die Klage zu verfassen war, erschien es P sinnvoller auf Verstoß gegen EU-Recht zu klagen. Wenn argumentiert wird, dass EU-Recht gilt, warum dann noch die Grundgesetzverstöße aufzählen?

Keine Ahnung, ob dieser Wandel in der Argumentation sinnvoll ist. Der Hintergrundgedanke von P war schon, dass ja explizit auf die Argumente der relativ kurzen 8-seitigen Klage eingegangen werden muss. Daher beinhaltet die Klage nur die Verstöße gegen EU-Recht und den Säumniszuschlag.

Im Urteil steht lediglich "Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht". Häh, das soll alles sein? Auf die Klageargumente wird ja gar nicht eingegangen! Das empfindet P schon als eine ziemliche Frechheit. Hat sich der Richter die Klage überhaupt durchgelesen oder wurde einfach nur ein Standardschreiben genommen?

Als Attachment habe ich die fiktive anonymisierte Klage als Word-Dokument beigefügt. Die Argumente wurden im Forum erarbeitet und sind von P nur etwas aufgehübscht so übernommen worden. Die Klage zeigt, dass das Urteil im Prinzip gar nicht auf die Argumente eingeht.

P möchte eventuell einen hier schon genannten Anwalt aus Hamburg kontaktieren. Darüber muss P noch ein paar Nächte schlafen. Zeitlich wird's natürlich knapp und ob der Anwalt auch noch Resourcen frei hat ist sicher auch ungewiss.

Viele Grüße
Ron
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: LeckGEZ am 07. Januar 2016, 06:03
Hallo Ron,

eine schöne Klageausarbeitung. Hätte ich in etwa auch gemacht.

Da nur pauschal mit einem sehr kurzen Satz auf die eigentliche Klage eingegangen wurde, ist für eine Revision enormer Rechtsraum gegeben. Hier würde ich zuerst den Weg einer Beschwerde über das Unübersehbare gehen. Der Einzelrichter hat sich sämtlicher Mühen enthoben und ein Copy&Paste-Urteil abgeliefert. Der Einzelrichter hat Unkenntnis der EU-Rechtsprechung bezeugt. Der Einzelrichter handelte innerhalb seiner regionalen beschränkten Erkenntniswelt.  Der Einzelrichter macht es sich sehr einfach, da er sich von Folgenlosigkeit seiner Handlungen gedeckt sieht.

Eine Beschwerde als erste Reaktion sollte zeitlichen Aufschub für einen Antrag auf Revision und bei der Suche nach einem RA geben (meine Vermutung).

Zumindest die Dokumentation wie die privatrechtliche Vereinigung örR gedeckt durch Pauschalurteile von längst nicht mehr unabhängigen Gerichten im Copy&Paste-Format muss an öffentlicher Stelle, im Forum, festgehalten werden.

Ein weiterer Weg mit diesem aus EU-Recht wertvollen Fehlurteil, wenn nicht sogar krasser Rechtsbeugung, sollten folgende Links liefern:

Der europäische Bürgerbeauftragte (http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces)
Beratungsdienst der EU für die Öffentlichkeit (http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm)
Eine Anfrage oder Beschwerde bei der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-complaint-form/home?languageCode=de&origin=yea)

In dieser Reihenfolge sollten die Schritte unternommen werden. Je zahlreicher EU-Bürger von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, desto näher rückt dieses Politiker-Medien-Kartell selbst auf die verdiente Anklagebank.


Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Frei am 07. Januar 2016, 09:15
Moin.

Ich habe mal schnell die fiktive Klage und das fiktive Urteil überflogen.
Meine Meinung dazu, ganz kurz:


Frei  8)

P.S.: Vielleicht findet ja hier jemand das Urteil wo der/die Richter(in) die Begründung abgeschrieben haben könnte: Urteile zum Rundfunkbeitrag in Niedersachsen (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml/js_peid/FastSearch/media-type/html?form=bsIntFastSearch&sm=fs&desc=all&query=rundfunkbeitrag&neuesuche=Suchen)

P.P.S.: Irgendwo habe ich gelesen, dass Verfahren bzw. Urteilsbegründungen individuell sein müssen, bei Beweis von "Copy & Paste" wäre dass auch evtl. ein erfolgversprechender Grund zur Revision...!?


Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: MMichael am 07. Januar 2016, 18:34
Im Urteil auf Seite 5 2. Absatz heißt es:"Kennzeichnend für eine Steuer ist das Fehlen einer Anbindung an eine konkrete Gegenleistung." - Genau! Und für die Zwangsabgabe zur Finanzierung des Rundfunks gibt es ja auch keine Gegenleistung. -> im Forum schon mehrmals ausgearbeite, wie hier Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin:  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg109348.html#msg109348 + hier:Re: Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg103800.html#msg103800

Weiter heißt es im Urteil auf Seite 5 2. Absatz : "Steuern knüpfen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger und dienen der der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen, ggf. auch zweckgebundenen, Finanzbedarf des Staates." - Was für eine Steilvorlage!? -
a) Mehrwert-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer (z.B.) knüpfen eben NICHT an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger
b) die Zwangsabgabe ist zweckgebunden

Und dann noch der Satz im Urteil auf Seite 5 2. Absatz : "Demgegenüber werden Gebühren und Beiträge als sogenannte Vorzugslasten von einem abgrenzbaren Personenkreis erhoben und dienen dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile." (Ohje, ich kann nicht mehr vor Lachen...)
a) es gibt doch keinen abgrenzbaren Personenkreis, dann alle Wohnungen sind mit Zwangsabgabe belastet (-> BVerfG / BVerwG und die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16702.msg110352.html#msg110352)
b) es gibt keinen besonderen staatlichen Vorteil, weil der örR für Alle da ist und damit nichts Besonderes und kein Vorteil ist.!

(interessanter Lesestoff mit spannenden Links hier > epd: Der Wert der Öffentlichkeit - Für eine Reform von GG Artikel 5 (04.07.2014) http://gez-boykott.de/Forum/index.php + hier: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/urteile/)

Viel Erfolg bei der erfolgversprechenden Berufung! (wegen Befangenheit und fehlendem rechtlichen Gehör)
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
(Niemand hat das Recht zu gehorchen (Hannah Arendt))
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: jasonbourne am 08. Januar 2016, 13:42
Eine sehr interesannte Frage, leider denke ich das sich mir die selbe bald stellen wird - bzw. schon stellt.

Fuer viele ist nach dem VG einfach Schluss, und bisher urteilt diese Ebene immer im Sinne des BS.

Ich kann, sollte die naechste Instanz zugelassen werden, dem schlechten Geld kein gutes hinterher werfen, und mit Anwaltspflicht und Gerichtsgebuehren geht es dann um Summen, die nicht mehr Trivial sind.
105 Euro kann man sich das mal kosten lassen, aber danach ist halt Ende,und ich denke so geht es den meisten.

Zumal vor dem Bayrischen Verfassungsgericht ja auch schon andere Kaliber, z.B. Rossmann und Greuer, gescheitert sind. Und die sind juristisch ganz anders aufgestellt als die meisten Otto- Normal Verbaucher.

Sollte also bis dahin keine Entscheidung des BVerfG die Beitraege in dieser Form kassieren, bleiben nicht mehr viele Optionen (rechtsstaatlich - Amoklaeufe in Landesrundfunkanstalten sind ja keine Loesung).
Man kann unter Vorbehalt zahlen, einfach so bezahlen oder die Zahlung verweigern, dann mit all den unschoenen Folgen, SCHUFA Eintrag, Zwangsvollstreckung, etc.

Am Ende laeuft es bei den meisten aber darauf raus, das man zahlt, weil die Folgen der weiteren Zahlungsverweigerung gravierend sind.
Das laeuft auf gestrichene Dispokredite, reduzierte Kreditkartenlimits, Probleme beim Abschluss von Telefonvertraegen, etc. hinaus, egal wie solvent man eigentlich ist.
Wenn man dann z.B. ein Haus kaufen oder ein Unternehmen gruenden will, gute Nacht.

Im Grunde kann man sich noch ueberlegen, ob man abtaucht, d.h. Deutschland verlaesst, oder ob man zur Vermeidung der Zahlung sich irgendwo her eine gueltige Beitragsnummer besorgt.

Dann bleibt eigentlich nurnoch der Politische Wiederstand, doch der ist momentan nicht Existent, das Thema einfach tot.
Wenn ich mir die Berichterstattung der dt. Medien zu den Geschehnissen in Koeln aktuell anschaue, dann weiss ich auch warum.
Ich mag die AFD nicht, aber der BEgriff Luegenpresse ist wohl nicht so verkehrt, wenn solche Vorfaelle 4 Tage brauchen bis was raus kommt.
Daher kann man davon ausgehen, das die etablierten Medien den anderen Kraehen kein Auge aushacken. 
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: Shuzi am 08. Januar 2016, 21:45
Bahnhof? Falsch verbunden? ... ???

Die Klageschrift behandelt ausschließlich Europäisches Recht (Wettbewerbsverzerrung, aufgenötigte Dienstleistungen, ... ).
Das Urteil hingegen versucht jedoch die verfassungskonformität des RBStV zu rechtfertigen.

Kann es sein, dass da was verwechselt wurde?

Abgesehen davon, dass das Urteil in keinerlei Kontext zur Klage steht, offenbart es erneut grobe Fehlinterpretationen wie diese hier:

[...]
Und dann noch der Satz im Urteil auf Seite 5 2. Absatz : "Demgegenüber werden Gebühren und Beiträge als sogenannte Vorzugslasten von einem abgrenzbaren Personenkreis erhoben und dienen dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile." (Ohje, ich kann nicht mehr vor Lachen...)
a) es gibt doch keinen abgrenzbaren Personenkreis, dann alle Wohnungen sind mit Zwangsabgabe belastet (-> BVerfG / BVerwG und die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16702.msg110352.html#msg110352)
b) es gibt keinen besonderen staatlichen Vorteil, weil der örR für Alle da ist und damit nichts Besonderes und kein Vorteil ist.!
[...]

Offenbar ignorieren Richter die Gesetzmäßigkeiten der Mengenlehre.

Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.

Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem privaten Anbieters hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.

Jetzt hätte ich in meiner Bestürzung über diesen absurden Sachverhalt doch fast vergessen, dem Autor des Beitrags für diese aufschlussreiche Informationsbereitstellung zu danken.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: anne-mariechen am 08. Januar 2016, 22:14
Bahnhof? Falsch verbunden? ... ???

Die Klageschrift behandelt ausschließlich Europäisches Recht (Wettbewerbsverzerrung, aufgenötigte Dienstleistungen, ... ).
Das Urteil hingegen versucht jedoch die verfassungskonformität des RBStV zu rechtfertigen.

Kann es sein, dass da was verwechselt wurde?

Abgesehen davon, dass das Urteil in keinerlei Kontext zur Klage steht, offenbart es erneut grobe Fehlinterpretationen wie diese hier:

Offenbar ignorieren Richter die Gesetzmäßigkeiten der Mengenlehre.

Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.

Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem (externen) Provider hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.

Die armen Richter an den Verwaltungsgerichten müssen wohl Nachts arbeiten und nicken aus Stress und Überarbeitung am Schreibtisch ein. So ein Nickerchen am Schreibtisch kann RF-Träume oder RF-Alptraum verursachen. Eine Personen der sowas wiederfahren ist, war wohl dieser Richter. Ein Schreiben an den Gerichtspräsident ist das mindeste was man unternehmen muss.

Der Gerichtspräsident ist ein Richter, der an der Spitze des Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden Institution (Behörde) steht. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Gericht.

Wenn ein Mensch, der sich Richter nennt, solch Urteil seiner Justizangestellten schreiben lässt, dann hat er gewaltige Halluzination und gehört in die geschlossene Abteilung der Klappse. Der Richter hatte RF-Handlungszwang. Solche Urteile mit samt der Klage gehören an die Fakultäten der Universitäten und an die Presse verteilt. So was krasses habe ich noch nie gesehen und erlebt.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: RoteZora am 09. Januar 2016, 15:39
Liebe Boykottler,

wenn Person Z am gleichen Punkt steht wie der ursprüngliche Threadschreiber, wird ihr wohl Vergleichbares geraten. Sie wüsste allerdings auch im konkreten Fall, ob noch jemand andere Ansätze, wie gegen ein Urteil vorgegangen werden könnte, sieht - leider ist es mit 15 Seiten zu lang und die Datei zu groß zum Anhängen (selbst geteilt, Hilfe?).

Die Klage könnte ggf. hier auch noch zur Verfügung gestellt werden.

RZ
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: TVfrei am 09. Januar 2016, 20:16
Die gut nachvollziehbare Beobachtung hat Frei bereits gegeben:
Wieder mal ein vorzügliches Beispiel dafür, dass man bezüglich dem Rundfunkbeitrag in Deutschland kein Recht, sondern ein Urteil bekommt (...) und ein schriftlicher Beweis, dass die Richter die Urteilsbegründungen voneinander abschreiben, wahrscheinlich sogar mit "Copy & Paste".
Die Urteilsbegründung passt gar nicht zu den Argumenten der Klage!
Insofern wäre m.M. eine Berufung in 2. Instanz sinnvoll, und aus meiner Sicht nach meinem logischem Verständnis auch erfolgsversprechend...
Inwieweit eine Berufung erfolgversprechend sein wird, kann hier im Forum natürlich keiner voraussagen. Aber schwerlich wird einer vernunftbegabten Person ein solches "Urteil" als rechtmäßig vorkommen, daher sollte es sich bereits verbieten, den Widerstand aufgrund eines solchen "Urteils", das sich selbst der Unglaubwürdigkeit überführt, aufzugeben. Es ist ein unfassbares Unrecht, was hier an deutschen Verwaltungsgerichten fabriziert wird. Die Folgen für die Glaubwürdigkeit der Justiz sind enorm. Vielleicht besteht doch noch Hoffnung, dass auch die Verwaltungsrichter ihre völlig unglaubwürdigen Urteilssprechungen irgendwann einmal korrigieren werden? Vielleicht muss die gesellschaftliche Stimmung noch weiter kippen und auch der gesellschaftliche Druck auf die Richter wachsen. Aufgeben angesichts solchen Unrechts scheint wenigstens keine akzeptable Alternative, lieber das Unrechtssystem seinen weiteren Lauf nehmen lassen bis zur Zwangsvollstreckung etc. in der Hoffnung, dass alle, die sich an diesem Unrecht beteiligen, doch noch irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden können.
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: jasonbourne am 11. Januar 2016, 18:32
Wer mal vor Gericht war bzw. mit Gericht/Staatsanwaltschaft/ etc. zu tun hatte, der weiss dass das mit unserer viel besungenen Rechtsstaatlichkeit nicht weit her ist.
Was an den unteren Instanzen alles fuer Mist fabriziert wird  geht auf keine Kuhhaut, und RIchter sind im Grunde Goetter in Robe.

Man muss aber auch klar sagen:
Ich kenne kein besseres System, soviele Macken und Maengel dieses auch hat, im internationalen Verlgleich ist es von allen schlechten wohl noch die beste Loesung.

Und man darf nicht vergessen, das es auch sein kann das WIR uns irren, und das es in unserer Staatsgemeinschaft eben schon so ist, das man dieses Ding nahmen Oefentlich Rechtlichem Rundfunk auf der Kosten aller betreiben darf, und das sogar in dem Umfang und auf dieser rechtsbasis.

Wie ich unsere Politik aber kenne, war diese Umstellung Mist und irgendwann vor irgend einem Bundes- oder Europagericht wird der 15. Rfstv abgekanzelt, mit der Auflage bis 20XX eine Neuregelung zu erlassen...
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: ron44q am 29. Januar 2016, 21:14
Hallo werte Mitstreiter,

ich möchte hier den fiktiven Fall der Person P weiter fortführen. P hat einen fiktiven Anwalt A aus dem Norden eingeschaltet. Dieser hat fristgemäß den "Antrag auf Zulassung der Berufung" gestellt. Die Begründung wird von A bis zum 29.02.2016 nachgereicht.

Noch einmal besten Dank für alle Meinungen und Hinweise! Diese waren für die Entscheidungsfindung sehr hilfreich.

Über den weiteren Verlauf werde ich hier berichten. P freut sich nun auf die nächste Runde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

Viele Grüße
Ron
Titel: Re: Klage in 1. Instanz verloren > Nun erstmal ratlos
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Januar 2016, 22:26
Hallo Ron,

das war die richtige Entscheidung.

Nur eine schiere Anzahl an Klagen kann auf die Missstände hinweisen, wo "Im Namen des Volkes" Urteile immer Zugunsten der örR gesprochen wurden. Rechtlich untergeordnete Staatsverträge, geschlossen zwischen Medienlobby und "Spitzen"-Politikern und zu Lasten Dritter, wurden tausendfach von Richtern im politischen Abhängigkeitsverhältnis höher bewertet als das Grundgesetz.

Das erinnert mich an eine Zeit in der Gesetze erlassen wurden, die höher bewertet wurden als alle anderen Gesetze zuvor, in denen Organisationen geschaffen wurden die diese neuen Rechte mit voller Unterstützung des Staates und der Justiz ausleben konnten, mit der absoluten Gewissheit nie belangt zu werden. Heil Dummfunk!