Bahnhof? Falsch verbunden? ...
Die Klageschrift behandelt ausschließlich Europäisches Recht (Wettbewerbsverzerrung, aufgenötigte Dienstleistungen, ... ).
Das Urteil hingegen versucht jedoch die verfassungskonformität des RBStV zu rechtfertigen.
Kann es sein, dass da was verwechselt wurde?
Abgesehen davon, dass das Urteil in keinerlei Kontext zur Klage steht, offenbart es erneut grobe Fehlinterpretationen wie diese hier:
[...]
Und dann noch der Satz im Urteil auf Seite 5 2. Absatz : "Demgegenüber werden Gebühren und Beiträge als sogenannte Vorzugslasten von einem abgrenzbaren Personenkreis erhoben und dienen dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile." (Ohje, ich kann nicht mehr vor Lachen...)
a) es gibt doch keinen abgrenzbaren Personenkreis, dann alle Wohnungen sind mit Zwangsabgabe belastet (-> BVerfG / BVerwG und die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16702.msg110352.html#msg110352)
b) es gibt keinen besonderen staatlichen Vorteil, weil der örR für Alle da ist und damit nichts Besonderes und kein Vorteil ist.!
[...]
Offenbar ignorieren Richter die Gesetzmäßigkeiten der Mengenlehre.
Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.
Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem
privaten Anbieters hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.
Jetzt hätte ich in meiner Bestürzung über diesen absurden Sachverhalt doch fast vergessen, dem Autor des Beitrags für diese aufschlussreiche Informationsbereitstellung zu danken.