Kurze Zusammenfassung:
Prof. Kirchhof (Uni HD ex BVerfG) verteidigte seine Ansichten, interessant war jedoch, dass auch er das Gesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig hält (Der Gesetzgeber habe sein Gutachten nur zum Teil und auch mit Abweichungen umgesetzt).
So kritisierte er, dass z.B. 60% Blinde vollständig (und nicht nur teilweise) befreit gehören und Sozialhilfeempfänger/Arbeitslose um die Abgabe aufgestockt gehören, damit sie den Beitrag davon bezahlen könnten.
RA Otto (ex MdB) hält eine Kopfsteuer (ab bestimmten Einkommensgrenzen) für sinnvoll, danach würde die Abgabe nur ca. 11.- Euro pro Person betragen. Er kritisierte insbesondere die teuren Sportübertragungen des öff-rechtl. Fernsehens, die unnötig wären und das Ganze so teuer machen (das können auch die privaten). Er erklärte die Zahl der Wohnungen steige stetig an (zunehmende Zahl Single Haushalte, Studentenwohnungen), weshalb diese Regelung erfolgte und die Einnahmen dadurch würden jedes Jahr steigen !
Dr Eicher (Justiziar von Beitragsservice ex GEZ) verteidigte die jetzige Regelung. Er verwies auf eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts (aus 2007) wonach die GEZ verloren hatte gegen einen Fahrzeughalter, der behauptete das Radio im Auto sei nur eine Attrappe. Deshalb konnte die alte Regelung nicht fortbestehen.
Er erklärte in Rheinland-Pfalz und Bayern sind die Verwaltungsgerichte an die dortige obergerichtliche Rechtsprechung gebunden. Das BVerWG entscheide im März 2016, das Bundesverfassungsgericht
2016/2017.
Das öff-rechtl.Fernsehen muß jedoch sparen, ab Oktober 2016 werden Eins plus und ZDF info abgeschaltet.
Dr Häring (Journalist Handelsblatt) plädierte für eine Abgabe wie den Solidaritätszuschlag (also progressiv) , ansonsten könne keine Staatsferne des öff-recht. Rundfunks erreicht werden.
Das Problem Barzahlung (bei Verwaltungsgericht Frankfurt) wurde nur am Rande gestreift.
Alles in allem eine sehr interessante Veranstaltung zu der (leider) überwiegend nur Studenten kamen.....aber die betrifft es ja auch in besonderer Weise durch die vielen Studentenwohnungen in HD.
So wurde u.a. diskutiert wie denn geklärt werde, welche Wohnung in einem Haus die Abgabe bezahlt, wenn mehrere Studenten darin leben. Also bekommen natürlich erstmal alle Bewohner einen Bescheid, weil ja aus den Melderegistern nicht hervorgeht wer in welcher Wohnung mit wem lebt. Das muß dann i.d.R. der Vermieter wieder klären wodurch sich die Vielzahl der Mahnungen und Vollstreckungen erklärt.
Deshalb dürfte eine Kopfsteuer (ab bestimmten Einkommensgrenzen) wohl die beste Lösung sein....