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Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung

Begonnen von nogez33, 04. Januar 2016, 08:09

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HÖRby

#180
Die "Brief-Nicht-Zu-Mir-Methode" paßt hier hinein:
Zitat
Anleitung:

    (zwangsweise zugeordnete) Beitragsnummer notieren.
    Adresse eines sehr weit entfernten Studentenwohnheims (o.ä.) recherchieren. [Bundesland mit anderer LRA, hier im Thread]
    Adressummeldung auf der Webseite des Beitragsservice durchführen. [über/mit TOR !!]
    Falls Einzugsermächtigung erteilt wurde, auf der Webseite des Beitragsservice Zahlungsweise umstellen auf Überweisung.
    Zahlungen einstellen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33984.0.html

Die dortige Drucksache hats unter:
"Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" (06.10.2014)
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d3473cak.pdf

Warum die Preisgabe von -> Mitbewohnern verweigert werden kann:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34393.0-html
@seppl:
Zitat[...]. Die "Pflicht", die Beitragsnummern anderer Mitbewohner weiterzugeben gibt es nicht und kann es aufgrund der DSGVO nicht geben. [...].
Es könnte sein, daß für ein Mitbewohner "Widerspruch gegen die Datenübermittlung" UND "Auskunftsperre" (bei seinem Einwohnermeldamt) eingereicht hat, e.g. nach §51 BMG (Bundesmeldegesetz), Auskunftsperre.
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

malochersprache

Kurzes Feedback

Vor zirka 1 Jahr auf der Homepage vom Beischlafservice in Thüringen angemeldet. 
Seitdem Ruhe im maschinellen BebeitragungXcomputer😀

score ca 900  euro

Noch_ein_GEZappter

Interessant, vielen Dank. Hier leider nicht. War die Rechnung davor beglichen?

malochersprache

Moin
Meine Außenstände belaufen sich auf über 1000 Euro.
Ich hatte mit den Aasgeiern ne moderate Rate vereinbart und die zahle ich regelmäßig. ( um nicht aufzufallen)
Dafür spare ich die regulären Zwangsgelder 😀
Natürlich sollte jedem bewusst sein, dass beim nächsten Daten Abgleich alles auffliegt.
score ca 900  euro

Noch_ein_GEZappter

Ich bin mir unsicher ob ich für den nachfolgenden Beitrag hier weitermachen soll (vgl. Ende 2020), oder lieber einen neuen Thread eröffnen.

Person A erzählt, sie hat das mit der Umzugsmeldung - offenbar vergeblich - versucht, denn nach langer Ruhe kam nun eine Inkassoforderung als Brief von der Stadt, Amt für Finanzsteuerung, Vollstreckungsbehörde. Es wird ein Betrag von knapp EUR 200 verlangt, jedenfalls weniger als die Außenstände von mehr als einem Jahr betragen müssen, sowie Vollstreckung und eidesstattliche Versicherung nebst weiterer Gebühren bei Nichtzahlung angedroht.

Person A hat keine Bescheide oder Mahnungen erhalten, die muss wohl jemand anderes bekommen haben. Person A ist nicht in finanzieller Not, auch nicht nach Zahlung der Außenstände, es geht nur um den tief empfundenen Unwillen, für Propaganda zum Nachteil der Bevölkerung auch noch direkt zur Kasse gebeten zu werden.

Da Person A vorher in einem anderen, südöstlicheren Bundesland lebte bittet sie um Hinweise zum Umgang mit der hiesigen Vollstreckungsbehörde. Der Status "postalisch nicht erreichbar" dürfte damit wohl leider zu Ende sein.

Das Schreiben von der Vollstreckungsbehörde kam als normaler Brief und kann ggf. anonymisiert hier verfügbar gemacht werden.





ope23

Fiktive Ferndiagnose: Keine Bescheide, keine Mahnungen -> keine Vollstreckung möglich.
In der Vollstreckungsankündigung sollte ja mal stehen, welche Bescheide (mit Datum und Geldbetrag) vollstreckt werden (die LRA lassen ja sowas wie " vollstreckbarer Titel" draufbuzzen, obwohl nur Holzpapier) und für welche Mahnungen Mahnkosten (die gesondert förmlich festgesetzt werden müssten, was sich die Druckmaschine in Freimersdf aber schenkt) angegeben sind.
Sieht nach fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen sonder Zahl aus.

Und dass irgendwas mit "Umzug" war, sollte der Feind schon selber anbringen, aber nicht A, die vielleicht gar nicht umgezogen ist, sondern irgendwelche Kinderbriefe gemalt und eingeworfen hat.

Völlig fiktive Kinderträumerei.

Noch_ein_GEZappter

Vielen Dank, das wird Person A dann wohl nächste Woche mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausdiskutieren. Die Kontakte mit den südöstlichen Vollstreckern waren durchaus angenehm, wenn auch nicht zielführend. Die zahlen selbst nicht gerne und vollstrecken diese Aufträge nur notgedrungen.

Person A hat ihren Brief bestmöglich anonymisiert und in einzelne Seiten geteilt. Falls der Anhang irgendwem nützt kann er da gerne bleiben, wenn nicht kann die Forenmoderation aber auch Platz sparen.

DerNichtzahler

#187
Guten Tag,

da ich seit Jahren diesen Thread hier verfolge und ebenfalls von einer Person X die Erfahrungen teilen möchte, soll dies nun geschehen.

Folgender Fall der Person X (fiktiv):

- 2018 ist Person X nach sehr langem Auslandsaufenthalt (dort gab es keine Fernsehzwangsgebühren) wieder nach D übergesiedelt.
- Sommer 2018 Anmeldung beim EMA
- Zwei Wochen später Brief des "Beitragsservice" erhalten ohne Reaktion
- Weitere zwei Wochen später Erinnerungsschreiben erhalten wiederum ohne Reaktion
- Weitere zwei Wochen später Zwangsanmeldung mit Zahlschein und Beitragsnummer erhalten
- Person X recherchiert im Internet nach Möglichkeiten und findet diese hier durch @nogez33 (Ersteller)
- Person X geht genau nach diesem "Leitfaden" vor und meldet sich um
- Person X erhielt nie weitere Briefe vom Beitragsservice
- Person X zieht Anfang 2020 "richtig" um und meldet es der EMA
- Wieder nach einer Woche die gleiche Prozedur wie oben beschrieben. Zusatz: Zwangsanmeldung mit NEUER Beitragsnummer!
- Seitdem wiederum keine weiteren Briefe seitens Beitragsservice erhalten

Person X kann somit aus Erfahrung mitteilen, das der hier aufgezeigte "Leitfaden" von @nogez33 funktioniert.

Da dieses Jahr wieder einmal ein Datenabgleich stattfinden wird, kann Person X dann noch einmal hier seine Erfahrungen mitteilen.

LG DerNichtzahler

Noch_ein_GEZappter

#188
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Offenbar klappt das aber nicht immer. Meine Person A hat nach Antwort an die für Vollstreckung zuständige Stelle natürlich Post vom Beitragsservice bekommen. Die weitere Vorgehensweise ist unklar.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema ,,Vollstreckung"
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
,,Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung".
Zum Thema "Vollstreckung" könnte der vorliegende Thread keine hilfreiche Diskussion für den Betroffenen bieten, da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen, um entsprechende Beiträge zur Gegenwehr bei Vollstreckung zu finden oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

DerNichtzahler

#189
Hallo,

da anscheinend einige Grundeckpunkte für die "erfolgreiche" Ummeldung gewünscht sind, hier kurz fiktiv erläutert:

Person X hatte vor der Ummeldung noch keinen "Festsetzungsbescheid" erhalten, sondern sich vorher schon aktiv im Internet informiert und hat den hiesigen "Leitfaden" ganz genau umgesetzt.

Person X hatte auch vorher keine Vollstreckung oder andere Verbindlichkeiten gegenüber dem Beitragsservice in der Schwebe da die Person aus dem Ausland wieder nach D eingereist war.

Person X war gegenüber dem Beitragsservice somit eine neue und unbekannte Person ohne Altlasten.

Person X hatte sich die erste zwangsweise zugeordnete Beitragsnummer notiert. Beim ersten Umzug innerhalb Ds und der dann gleichen brieflichen Prozedur seitens des Beitragsservice erhielt Person X eine neue  Beitragsnummer.

Person X ist dann wieder genauso vorgegangen wie im ersten Erstellungsbeitrag.

Einen Ratschlag an alle: Lest die Beiträge von @nogez33 doch einmal genau durch. Es sind nur fünf aber lässt darauf schließen das sich die Person dahinter ganz genau auskennt und weiß was er geschrieben hat.

Person X wird natürlich darauf achten das nach dem Datenabgleich dieses Jahr mit dem dann wieder beginnenden Briefwechsel seitens des Beitragsservice eine etwas "modifizierte" Prozedur angewendet wird wie man aus dem Post von @nogez33 vom Herbst 2018 ersehen kann.

LG DerNichtzahler

jeka

#190
Moin,Moin!
Was mich interessieren würde:
Um wirksam die Ummeldetaktik zu benutzen, muß man sich doch bei der Hauptadresse beim EMA abmelden und das dem BS im Onlineformular nachweisen, oder? Sonst bezahlt man ja trotzdem weiter. Und das kann ja nicht Sinn der Sache sein? Außerdem merkt sonst der BS doch am fehlen einer Anlass bezogenen Meldedatenübermittlung des EMA, das der Umzug nur fiktiv stattgefunden hat.
lg jk

malo

Meines Erachtens, glaubt der BS ein fachthalber das man sich umgemeldet hat. Es findet ja nur alle 2 Jahre ein Datenabgleich mit dem Meldeamt statt. Eine zusätzliche Kontrolle, ob die "Ummeldung" richtig ist, macht der BS nicht. Erstens müßte das im Staatsvertrag festgehalten werden und Zweitens ist die Frage der Kapazität und zusätzlichen Kosten des BS, wenn die das ständig überprüfen würden.
Daraus ergibt sich, das man sich beim Meldeamt nicht extra abmelden braucht, weil keine zusätzliche Überprüfung gemacht wird.

Noch_ein_GEZappter

Das halte ich zwar für gut begründet, aber nicht für zutreffend. Ich kenne mindestens einen Fall, wo eine solche Ummeldung hinterfragt wurde.

malo

Ok dann mußt Du aber auch das Gesamtverhältnis sehen. Wie oft wird von wievielen Ummeldungen überprüft. Dann, wie ist da die Quote, ob es klappt oder ist es eher der Zufall.
Wenn ich hier so den Tread betrachte, scheint der Erfolg mehrheitlich dafür zu sprechen. Doch das hier ist ja nur ein Bruchteil von Versuchen der Ummeldung. :-)
Es gibt auch keine repräsentative, Langzeit nach Bundesländer geordnete, Statistik. In deinem Beispiel ist es eher, das die Ausnahme die Regel bestätigt.Ein Versprechen oder Garantie kann dir aber keiner geben, nur das es eine gute Möglichkeit gibt dem BS zu zeigen, das man sich nicht alles gefallen lassen muß was die Länder im Staatsvertrag gesetzlich geregelt habe. Denn ein Gesetz heißt noch lange nicht, das es gerecht ist.

Strauchdiebschreck

Ein Status-Update. Kurz zur Erinnerung: Mein Kollege X hat sich im Januar 2019 nach dem Meldedatenabgleich 2018 an eine real existierende Adresse im Meldebereich einer anderen Landesrundfunkanstalt umgemeldet. Seitdem hat er nichts mehr vom Rundfunkbeitragsservice gehört. Diese Methode hat folglich jahrelang funktioniert.

Nun ist er innerhalb Deutschlands umgezogen, hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und hat nun eine Zahlungsaufforderung vom Rundfunkbeitragsservice für ausstehende Rundfunkbeiträge seit Januar 2016 bekommen. Diese summieren sich auf knapp 1.400 Euro. Die Hälfte dieser Forderung ist inzwischen verjährt, da sie älter als drei Jahre ist und in der Zwischenzeit kein Mahnbescheid ergangen ist. Somit hat X für den Zeitraum von 2016 bis April 2019 die Rundfunkbeiträge endgültig abgewehrt. Neulich am Telefon sagte er mir, er würde erneut auf gleichem Wege versuchen wollen, der Zwangsabgabe zu entgehen, jedoch ist er sich nicht sicher, ob diese Methode weiterhin funktioniert. Ich persönlich habe an ihn appelliert, diesen Unfug sein zu lassen und sich endlich seiner sozialen Verantwortung zu stellen, aber er beharrte darauf, dass ich für ihn hier nachfrage. Gibt es denn weitere Erfahrungsberichte dazu, ob die Ummeldestrategie weiterhin funktioniert?
Der Rundfunkbeitragsservice ist ein Wal. Groß, schwerfällig und nur Plankton braucht sich vor ihm zu fürchten.