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Autor Thema: Ungeklärte oder offene Gerichtsverfahren/ Verhandlungen für Widerspruch.  (Gelesen 7932 mal)

  • Beiträge: 710
555 schreibt bisher immer:

"Bis zur Klärung der laufenden Gerichtsverhandlungen, die bedenkliche Strukturen im Verwaltungsakt des Beitragsservice vermuten, fordere ich die Aussetzung des Vollzuges nach §80 sowie das Vermeiden von weiterem Schriftverkehr" ...oder so ähnlich.

Aber welche Klagen laufen denn und was muss noch geklärt werden?
Oder sind alle offenen Fragen schon geklärt?


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F folgende Gerichtsverfahren in einer Klagebegründung erwähnen würde:

Zitat
Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zum Thema des Rundfunkbeitrages gibt es 16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 16. und 17. März 2016 ab 10 Uhr:

Aktenzeichen der Verfahren mit mündlicher Verhandlung am 16.03.2016:

BVerwG 6 C 6.15
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei verfassungswidrig, insbesondere liege ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor.
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 K 3279/13
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2311/14

BVerwG 6 C 7.15
(Revision des Verfahrens 2 A 2423/14 des OVG Münster)
Der Bescheid sei rechtswidrig, weil der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig sei. Der Rundfunkbeitrag verletze Art. 4 GG und die negative Informationsfreiheit genauso wie die Handlungsfreiheit. Die Haushaltsabgabe sei eine unzulässige Sonderabgabe. Es liege ein Ver-stoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Der Rahmen des Funktionsnotwendigen sei mit 90 öffentlich-rechtlichen Programmen und der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs bei Weitem überschritten.
Verwaltungsgericht Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14

BVerwG 6 C 8.15
Der angefochtene Bescheid verstoße gegen Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 3 GG.
VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 7543/13
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14

BVerwG 6 C 22.15   BVerwG 6 C 23.15
BVerwG 6 C 26.15   BVerwG 6 C 31.15

Aktenzeichen der Verfahren mit mündlicher Verhandlung am 17.03.2016:

BVerwG 6 C 15.15   BVerwG 6 C 16.15   BVerwG 6 C 20.15
BVerwG 6 C 21.15   BVerwG 6 C 25.15   BVerwG 6 C 27.15
BVerwG 6 C 28.15   BVerwG 6 C 29.15   BVerwG 6 C 30.15


Laufendes Verfahren am Bundesverfassungsgericht

Az.: 1 BvR 2666/15
(ehemaliges Aktenzeichen im allgemeinen Register: AR 1409/15)
Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag beim BVerfG

Diese anhängige Verfassungsbeschwerde wurde erst beim BVerfG auf ausdrücklichen Wunsch des die Beschwerde vertretenden Anwalts im sog. allgemeinen Register geführt. Da dieses aber von vielen Gerichten so ausgelegt wurde, als hätte die Beschwerde keinen Erfolg, wurde diese auf Wunsch des Beschwerdeführers nun in das Verfahrensregister übernommen.


Hier sind auch noch welche:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Falls Da irgendwas falsch oder nicht mehr aktuell sein sollte, könnt ihr eure Meinung dazu gerne hier kund tun. Und Ergänzungen natürlich auch!

Insbesondere mehr Infos zum laufenden Verfahren am Bundesverfassungsgericht Az.: 1 BvR 2666/15 würden mich interessieren. Findet man da weiterführende Infos im Internet, gibt's da konkrete Termine?

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 23:08 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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"Klagen gegen Rundfunkbeitrag" u.a. Ergebnisse wie diese ;)

Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

...allerdings muss man hier wohl mittlerweile sagen
Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gab es?
da die Seite zum heutigen Abruf seit 12.03.2015 nicht mehr überarbeitet worden zu sein scheint.

Interessant wäre, herauszufinden, welche dieser Klagen weitergeführt wurden/ werden...


Sehr lesenswert auch insbesondere die - augenscheinlich von einem auf Verfassungsrecht spezialisierten Anwalt verfasste - Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren von

Olaf Kretschmann gegen rbb
Az. OVG 11 N 88.15 (OVG Berlin-Brandenburg)

Di, 27. Oktober 2015 - Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
"Berufungszulassungsbegründung für das OVG Berlin-Brandenburg in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 26.10.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/10/berufungszulassungsbegrundung-fur-das.html


Insbesondere mehr Infos zum laufenden Verfahren am
Bundesverfassungsgericht Az.: 1 BvR 2666/15 würden mich interessieren.
Findet man da weiterführende Infos im Internet, gibt's da konkrete Termine?
Wenn, dann wird man wohl zu allererst im Forum darüber erfahren... ;) ;D

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg109449.html#msg109449
Hallo liebe Mitstreiter,

da die anhängige Verfassungsbeschwerde bislang beim BVerfG im sog. allgemeinen Register geführt wurde (auf ausdrücklichen Wunsch des zuständigen im Forum bekannten Anwalts!), dieses aber von vielen Gerichten so ausgelegt wurde, als hätte die Beschwerde keinen Erfolg, wurde diese auf Wunsch des Beschwerdeführers nun in das Verfahrensregister übernommen.

Das neue Aktenzeichen ist  1 BvR 2666/15
Dies bitte bei zukünftigen Widersprüchen / Klagen berücksichtigen.


Hier der ursprüngliche Thread, der zur Zeit geschlossen ist:
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg102240.html#msg102240

Liebe Grüße,
UnerhÖRt


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j
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Person A steckte mir, das
am 17/18 Maerz zahlreiche Verfahren am BverwG zur Sache vorliegen.

Dies ist wohl erstmal die zeitnahe Hoffnung, die man als Beitragsgegner haben kann.
Sollte da (wieder erwarten) kein Urteil im Sinne erreicht werden, das man um die Beitraege erstmal herum kommt, wird es fuer die meisten Klaeger hier wohl ziemlich duster.

Es fehlt halt irgendwie der Plan B, falls der juristische Wiederstand scheitert.


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Person A steckte mir, das
am 17/18 Maerz zahlreiche Verfahren am BverwG zur Sache vorliegen.
Es handelt sich nach bisherigen Informationen (siehe oben und auch anderswo im Forum) um den 16. und 17. März 2016 und um bislang 16 Revisionsverfahren.

Sollte da (wieder erwarten) kein Urteil im Sinne erreicht werden, das man um die Beitraege erstmal herum kommt, wird es fuer die meisten Klaeger hier wohl ziemlich duster.
Es ist davon auszugehen, dass im Falle einer Niederlage vor dem BVerwG und somit Ausschöpfung des Instanzenwegswegs mindestens einer der Kläger den dann freien Weg zum BVerfG beschreitet.
Zudem ist dort bereits o.g. Verfahren mit dem Az. 1 BvR 2666/15 in der Warteschleife.
Auch Olaf Kretschmann ist - wie oben angedeutet - fest entschlossen, bis vors BVerfG zu ziehen.
Meinem Kenntnisstand nach sollte es für alle unterinstanzlichen Kläger dann möglich sein, eine (ggf. weitere) Ruhendstellung des unterinstanzlichen Verfahrens zu erreichen - eben "in Erwartung einer höchstinstanzlichen Entscheidung".

Es fehlt halt irgendwie der Plan B, falls der juristische Wiederstand scheitert.
Dieses eventuelle "Scheitern" des "juristischen Widerstand" läge aber ohnehin noch in weiter Ferne.
Für solcherlei Gedanken ist es noch viel zu früh - darauf sollte man wohl vorerst keine kostbare Energie verschwenden.
Verfahren am BVerfG werden ebenfalls nochmals Monate, wenn nicht sogar weitere Jahre brauchen.
Und selbst bei einer abschlägigen Entscheidung des BVerfG stünde der Weg auf europäische Ebene noch offen...

Bis dahin plätschern noch viele Rundfunkwellen "den Bach herunter"... ;)


Hier bitte nicht weiter Abdriften in allgemeine Grundsatzdiskussionen, die schon andernorts im Forum geführt werden, sondern bitte konsequent beim Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Ungeklärte oder offene Gerichtsverfahren/ Verhandlungen für Widerspruch."
Dieser Thread dient vorrangig der Auflistung eben solcher ungeklärter oder offener Gerichtsverfahren/ Verhandlungen. Dies bitte zwecks Wahrung der Übersicht im Forum beachten.
Danke für die Berücksichtigung.


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gibt es irgentwo mehr Infos/Tenor/Klagebegründung zu den offenen Verfahren?
(um in Widerspruch/Klage genauer darauf einzugehen?)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

a

anne-mariechen

gibt es irgentwo mehr Infos/Tenor/Klagebegründung zu den offenen Verfahren?
(um in Widerspruch/Klage genauer darauf einzugehen?)

@ noGez99,
da sind uns wohl die LRA und der Beitragservice ein ganzes Stückchen voraus. Sie haben unser Geld (den Zwangsbeitrag) und damit die Möglichkeit mit Personal und Technik dafür zu sorgen, dass man die Personen, die Widersprüche, die Klagen, die Gerichtsurteile systematisch Verwalten, Analysieren, Auswerten und Kontrollieren kann. Im Prinzip hätte man vielleicht viel früher eine anonyme Datenbank bereitstellen sollen, zur freiwilligen Erfassung dieser Daten.


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  • Beiträge: 1.452
Zitat
anonyme Datenbank bereitstellen sollen, zur freiwilligen Erfassung dieser Daten

Sehr gute Idee !!  (Wann gibt es endlich das Wiki hier? Da wäre es gut aufgehoben ..=


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Aber welche Klagen laufen denn und was muss noch geklärt werden?

siehe:
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.45.html


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Es fehlt halt irgendwie der Plan B, falls der juristische Wiederstand scheitert.
Dieses eventuelle "Scheitern" des "juristischen Widerstand" läge aber ohnehin noch in weiter Ferne.
Für solcherlei Gedanken ist es noch viel zu früh - darauf sollte man wohl vorerst keine kostbare Energie verschwenden.
Verfahren am BVerfG werden ebenfalls nochmals Monate, wenn nicht sogar weitere Jahre brauchen.
Und selbst bei einer abschlägigen Entscheidung des BVerfG stünde der Weg auf europäische Ebene noch offen...

Bis dahin plätschern noch viele Rundfunkwellen "den Bach herunter"... ;)

Lieber Buerger, das mag richtig sein, aber es gibt einige Verfahren die laufen, z.b. das von Michael Nickles, die am Ende dei Zahlung/Eintragung ins Schudlenregister nicht verhindern konnten, weil die unteren Instanzen das ganze einfach weggebuegelt haben.
So haben VG aller Orten Klagen gegen die LRAs einfach abgewiesen; AGs die Vollstreckung nicht verhindert; etc.

Es mag am Ende vor dem BvewG oder BverfG zu einer Entscheidung kommen, die in unserem Sinne ist, aber dann ist wohl fuer viele/einige das Kind bereits im Bach, denn fuer viele ist es irgendwann nicht mehr moeglich, die Zahlung zu verhindern/bzw. eine Eintragung und die damit Verbundenen Nachteile zwingen zur Zahlung.

Bis du die sicher, das unter Einhaltung des Instanzenwegs, der Otto Normal Buerger wirklich die Zahlung dauerhaft verhindern kann?

Bisher waren alle Gesetze, die vor dem BverfG zu Fall bzw. zu einer Neuregelung gekommen sind, so angelegt das es eine Uebergangsfrist gab.
Eine Rueckzahlung von unter Vorbehalt gezahlten Rundfunkbeitraegen wird es wohl nicht geben.

Ich hoffe daher sehr auf die Verfahren vor dem BverwG, weil die Rundfunkbeitraege einfach jeglicher Logik entbehren und es eigentlich Wahnsinn ist, in Zeiten in denen man spart und alles moegliche Privatisiert, einen halbstaatlichen Rundfunk zu haben der korrupt und verseucht ist und jedes Jahr 8,5 Mrd. verbraet um sie irgendwelchen Parteisoldaten als Intendanten, Sportstars und Entertainern in den Allerwertersten zu stecken.


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Bis du die sicher, das unter Einhaltung des Instanzenwegs, der Otto Normal Buerger wirklich die Zahlung dauerhaft verhindern kann?
"Sicher" ist gar nichts...
...und "dauerhafte Verhinderung" kommt auf die zukünftigen juristischen und politischen Entscheidungen an.
Ziemlich sicher dürfte sein, dass *ohne* juristischen und politisch-aufklärerischen Widerstand die Angelegenheiten so bleiben bzw. sich verschlimmern.

Bisher waren alle Gesetze, die vor dem BverfG zu Fall bzw. zu einer Neuregelung gekommen sind, so angelegt das es eine Uebergangsfrist gab.
Eine Rueckzahlung von unter Vorbehalt gezahlten Rundfunkbeitraegen wird es wohl nicht geben.

Beachte hierbei auch die Aussagen unter
Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88610.html#msg88610
Es wird wohl - ähnlich wie beim ZDF-Staatsvertrag - nicht zu einer rückwirkenden Erklärung der Verfassungswidrigkeit kommen, sondern allenfalls zur Feststellung einer "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" und einer "Weitergeltungsanordnung"...
...denn ansonsten wäre rückwirkend dem System die komplette Finanzierungsgrundlage faktisch über Nacht entzogen.

Siehe u.a. auch
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Mehr kann man dazu vorerst nicht sagen.


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E
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Es fehlt halt irgendwie der Plan B, falls der juristische Wiederstand scheitert.

Ja, genau das ist auch meine Frage:

Offensichtlich unterstellt sich die Justiz demütig einer Politik, die nicht zweifelsfrei nur dem Wohlergehen seiner Bürger dient.
Zumindest scheint Ehrlichkeit und Klarheit nicht ganz oben auf der Werteskala zu stehen.

Es gibt eine wachsende sog. Freeman-Bewegung in Österreich, die aus GEWISSENSGRÜNDEN nicht weiter dem Staat dienen will, und kompletten Rechtsverzicht übt.
Dies ist ein großer Schritt, der sicher nur für ganz wenige denkbar ist. Ich denke darüber nach, und hoffe, dass ich das hier unzensiert darf!

Mich interessieren Eure Gedanken dazu!
Und speziell, da es von ihm kommt, was jasonbourne im Kopf hatte, als er das geschrieben hat.


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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

  • Beiträge: 710
Man kann das übrigens auch für die Klage verwenden.
Um dem Gericht zu vermitteln dass offene Rechtssprechungen die Klage grundlegend beeinflussen könnte.


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