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Autor Thema: Widerspruch zurückgewiesen - gleichzeitig Mahnung - jetzt Klage! (Augsburg /Bay)  (Gelesen 10667 mal)

b
  • Beiträge: 41
Hallo zusammen,
Person A bräuchte dringend Beistand in folgender Angelegenheit:

Angenommen Person A hat einen 29-seitigen Widerspruch geschrieben. Dieser wurde vor kurzem durch den Bayerischen Rundfunk München abgelehnt. Begründung relativ schwammig und Person A erscheinen diese als Textbausteine. Person A will hierzu auf jeden Fall vor dem Verwaltugnsgericht Augsburg Klage einreichen. Person A wird zuerst Klage einreichen, mit der Bitte (in juristische Form) das die Klagebegründung noch Aufschub benötigt. (Die Klage wird sich auf einzelne Punkte begrenzen. Besonders wichtig scheint Person A die Propaganda zu sein, und die nicht neutrale Berichterstattung. Als mündiger Bürger will Person A selbst darüber entscheiden dürfen woher er seine vielfältigen Infos holt.

! Aber: fast zeitgleich mit der Zurückweisung erhielt Person A durch den Beitragsservice Köln eine Mahnung und Vollstreckungsandrohung.

Kann Person A davon ausgehen das dies eine weitere Maßnahme ist, um unter Druck gesetzt zu werden? Oder kann es sich tatsächlich um einen Zufall handeln das beide Parteien nichts voneinander wissen?!
Person A findet dies ziemlich jämmerlich, da nichtmal 4 Wochen vergangen sind, und Denen noch nicht klar sein dürfte, ob Person A klagen will oder nicht.

Fragen von Person A:
- Ist dies Standard? Kommt dies öfters vor? Soll man speziell auf die Mahnung und die Vollstreckungsandrohung reagieren oder sich nur mit der Klage beschäftigen.
- Hat jemand Erfahrungen in der Sache mit dem Gericht Augsburg?

Des weiteren hat Person A eine wichtige Frage zum Thema Aussetzung der Vollziehung:

Dieser Antrag von Person A wurde mit Std. Text abgelehnt:  "Da keine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angegriffenen Festsetzungsbescheid bestehen und keine unbillige Härte vorgetragen wurde oder ersichtlich ist (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO), muss es bei der Grundsatzentscheidung des GEsetzgebers bleiben, wonach der Bescheid sofort vollziehbar sein soll."

Person A ist im Internet auf folgendes gestoßen: "Person A soll die Zeit nutzen und wegen der Mahnung den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen, bevor der gesetzte Termin verstrichen ist. Die Landesrundfunkanstalt nutzt die Zeit auch aus, nur auf Ihre eigene Art und Weise, wie unzählige Kommentare zum Thema beweisen.

Den Antrag inklusive aller vorhandenen Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc.) und kurzem chronologischem Sachverhalt mit Verweis auf die Anlagen in zweifacher Ausfertigung an das zuständige Verwaltungsgericht. Ich empfehle, nach Möglichkeit den Antrag persönlich beim zuständigen Verwaltungsgericht abzugeben und sich eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Alternativ kann auch jeder die Eingabe mündlich beim zuständigen Verwaltungsgericht machen, wäre aber von Vorteil, wenn alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Kopie mitgenommen werden."

Frage von Person A: hat hierzu jemand Erfahrung gesammelt? Oder was würde das Forum hier Person A  nun raten.

Person A würde sich über Tipps und Ratschläge aller Art sehr freuen.

Danke.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2015, 10:54 von becks03«

n
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Wie man hier im Forum sieht sind ZV auch ohne Aussetzung des Vollzugs "üblich".

Ich habe gehört, dass intern der Vollzug ausgesetzt wird wenn Klage erhoben wird (ohne Gewähr).

Ein Freund B würde vielleicht sofort Klage erheben und die Begründung nachreichen. (Eventuell Fristverlängerung beantragen wegen der Komplexität der Materie)
Gleichzeitig hätte er villeicht das  Schreiben von Bürger abändert auf Klage und an  RA+BS gefaxt (mit Sendebericht), siehe:
Re: Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Etwa sowas würde er sich ausdenken:
Zitat
In der Sache Aktenzeichen wurde Klage erhoben. Wenn vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet wird, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.



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b
  • Beiträge: 41
man könnte meinen Person A versteht nicht ganz.
Person A würde wohl wie folgt vorgehen: Klage mit Aufschub der Klagebegründung. 4-facher Ausführung und dazu nochmals die Bitte um Aufhebung des Vollzugs.

Was würde man Person A denn zu diesem Sachvverhalt raten, dass kurz nach Widerspruchablehnung eine Vollstreckungsandrohung aufgetaucht ist. Vom Beitragsservice Köln.
Sollte Person A in diesem Zusammenhang Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen?

In jedem Fall will sich Person A hierzu noch ein bisschen einlesen. Die Klage müsste Person A nächste Woche los schicken.


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Zitat
Die Klage müsste Person A nächste Woche los schicken

Die Klage kann auch ohne Begründung per Fax eingereicht werden.
Das Gericht wird denn eine Frist setzen für die Begründung (4-8 Wochen üblicherweise).
(Das spart dann auch das Einschreiben, weil man ja Antwort vom Gericht bekommt)
Es macht sich eventuell auch besser wenn die Klage schon läuft wenn Eilrechtsschutz beantragt wird.


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Achtung Frist beachten, es zählt nicht der Poststempel falls der Versand der Klage postalisch erfolgt, sondern immer wann die Klage bei Gericht eingeht. Weil wohl schon fast 4 Wochen vorbei sind könnte das mit der Post knapp werden. Ein Fax ist, sofern es ein stink normales ist und eine Unterschrift handschriftlich drauf ist fristgerecht versendet, wenn es knapp wird die erste Wahl.

 Die Frist richtet sich nach dem Bekanntgabedatum des Widerspruchsbescheid im Fall das ein Widerspruchsverfahren nicht optional ist und beträgt dann meist ein Monat mit Bekanntgabe des Widerspruchsbescheid, sonst 1 Monat mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts also wahrscheinlich des Festsetzungsbescheids sofern die Rechtsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist verlängert sich die Frist auf 1 Jahr, das wäre wahrscheinlich in Bayern der Fall. Wie das dort dann gehabt wird, weil die Rechtsbelehrung in Bayern regelmäßig falsch ist bei den Festsetzungsbescheiden muss sich wohl erst noch zeigen. Im Forum gibt es Hinweise darauf, das Richter minimal eine Klage wegen Verfristung ablehnen wollen. Die Ursache steht jedoch noch nicht fest.

Wahrscheinlich hat das in Bayern unnötige Widerspruchsverfahren jetzt bereits über 1 Jahr gedauert?
Dann wird es interessant wie der jeweilige Richter sich dann verhalten wird. Eine Person X würde denken, dass in Bundesländern wo das Widerspruchsverfahren optional ist immer innerhalb von 1 Jahr zu klagen wäre. Ansonsten wäre fraglich nach welchem Verwaltungsrecht es abgearbeitet wird.

Also darauf vorbereiten, dass die Klage wegen Verfristung abgelehnt werden könnte unabhängig von der Einhaltung der angegeben Monatsfrist im Widerspruchsbescheid.


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Hallo,

Hat die Mahnung eine Rechtsbelehrung? Eine rein fiktive Person F aus Bayern hat auch schon mal eine Mahnung erhalten (und brach in Panik aus), allerdings ohne jegliche Belehrung, was dann mehr als informatives Schreiben anzusehen ist.

Grüße
Maira


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Ein Volk konnte eine Mauer und ein System zum Abstürz bringen, da ist GEZ doch ein Klacks ;)

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Eine Mahnung ist sekundär zu betrachten - also nicht das eigentliche Problem!
Diese werden gerne als weiteres Druckmittel verwendet und nach Bedarf dazu gelegt
oder später zeitnah versendet, damit man einknickt! Also locker bleiben...  (#)

Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14975.msg99996.html#msg99996

Zum Thema "Ruhendstellung" (beste Option wie ich finde):

Re: Klage mit dem Ziel Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.30.html

Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14305.msg97788.html#msg97788


EDIT> noch ein sehr guter Widerspruch vom User Knax,
welchen man überarbeit auch als Klage verwenden kann:
Mein Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 16:45 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

b
  • Beiträge: 41
Person A lässt für die verspätete Rückmeldung um Entschuldigung bitten. Er ist derzeit extrem eingespannt, und befürchtet das dies sein Verhängnis werden könnte.
Person A wird sich dem Thema heute Abend annehmen!

Zudem ist sich Person relativ sicher das eine Rechtshilfebelehrung Rückseitig aufgedruckt gewesen ist.

Verfasst wurde die Ablehnung des Widerspruchbescheides am 24.11. Heißt Person A sollte diese Woche noch die Klage einreichen. Dies wird vermutlich persönlich geschehen. Ich gehe davon aus das jemand im Gericht die Annahme bestätigen wird?!

Gibt es grundsätzliche Vordrucke für Klagen? Person A scheint juristisch absolut nicht erfahren zu sein.

Warum sollte man Eilrechtsschutz erst während einer laufenden Klage beantragen? Oder war von diesem Hinweisgeber nur gemeint, dass der Eilrechtsschutz erst mit Klagebegründung eingereicht werden sollte?


von @Maira würde Person A gerne folgendes in Erfahrung bringen: Erhielt diese Person F diese Mahnung ebenfalls mit dem Ablehnen des Widerspruchs? Die Mahnungen vor dem Bescheid wurden von Person A dementsprechend nicht(!) gewürdigt.


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  • Beiträge: 14
Servus becks03,

nein, es war eine Mahnung "zwischen durch".
I.d.R. ein weitestgehend unbegründeter Klageantrag ausreichen - mit Nachreichung einer ausführlichen Begründung in gesondertem Schriftsatz... siehe u.a. unter

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Es gibt Online Fax-Dienste, da bekommt man eine Sendebestätigung.

Gruß
Maira


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Zitat von PersonX
Zitat
Die Frist richtet sich nach dem Bekanntgabedatum des Widerspruchsbescheid im Fall das ein Widerspruchsverfahren nicht optional ist und beträgt dann meist ein Monat mit Bekanntgabe des Widerspruchsbescheid

Wenn der Widerspruchsbescheid per normaler Briefpost kam hat Person A sicher Eingang am xxx auf den Bescheid geschrieben.
Die Frist beginnt mit dem Bekanntgabedatum='Schreiben war im Briefkasten' zu laufen.

Also keine Panik, Klage kann man auch mit minimaler Begründung einreichen. Sendebericht ist nett, bei Gericht aber nicht umbedingt notwendig,
da gehen viel weniger Schreiben verloren als beim BS:

Zitat
Klage-Antrag ohne Begründung ist möglich. Das Gericht setzt dann eine Frist für die Begründung (4-8Wochen)
Eventuell Verlängerung möglich. wegen der komplexität der Materie.
Ich glaube bei Helmut Enz Habe ich ein Muster gesehen
https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/

nee das war eine ganze Klage, vorab per Fax war bei
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm

oops,  Maira war schneller.


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  • Beiträge: 41
Person A bedankt sich die Mitteilungen und Ratschläge.
Person A wird heute Abend alle weiterführenden Links begutachten und ein Schreiben aufsetzen.

Per Fax erscheint Person A doch relativ dürftig. Person A könnte auch direkt zum Gericht fahren. Als Juristischer Leie weiß Person A nur nicht wie eine Klage im Umschlag zu beschriften wäre, und mit welchem Hinweis Person A seine Klage abgeben sollte. Wird eine mehrfache Ausführung bereits bei der Klage benötigt, oder erst mit der Klagebegründung?
Müssen die einzelnen Punkte der tatsächlichen Klaebegründung bereits in der Klage aufgeführt sein?

An @Maira hätte Person A nochmal seine Frage: In welchem Raum Bayerns spielt sich das ganze denn ab? Ist es dort bereits zur Klage gekommen? Erfahrungswerte speziell aus Bayern würden Person A brennend interessieren.



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  • Beiträge: 14
Hi,

das fiktive Szenario spielt sich in NiederBY ab. Klage (Kurzform) wurde per Fax und Post (mit Rückschein) letzten Do eingereicht, bis jetzt noch nichts zurück gekommen.

Grüße
Maira


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Fax hat bei einer Person B problemlos funktioniert.

Zitat
Wird eine mehrfache Ausführung bereits bei der Klage benötigt,
hier war alles in zweifacher Ausfertigung, da es direkt durchgereicht wird zur RA/BS

Zitat
eine Klage im Umschlag zu beschriften wäre
Einfach als normalen Brief beschriften (Adresse).
Klage ist ja innen drin. Die Form ist auch vor dem VwG nicht so wichtig wir bei AG/LG.
Man kann auch ganz natuerlichsprachlich Klage erheben.
Ein gewisser Stil macht sich natuerlich besser.

Zitat
Müssen die einzelnen Punkte der tatsächlichen Klaebegründung bereits in der Klage aufgeführt sein?
Nein, siehe das Muster oben.


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Man hat gehört Person A sitzt gerade vor dem Papierkram und setzt eine kurze Klage mit Bitte um Zeitaufschub für Begründung auf.

Man sollte meinen Person A hat seine Unterlagen besser im Griff, aber die Eingangsbestätigung ist nicht mehr auffindbar.

folgendes lässt sich feststellen:

- die Mahnung enthält keine Rechtsbelehrung. Auf der Rückseite finden sich nur Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.

- Person A wird mit Antrag auf Eilrechtsschutz warten. Person A rechnet bald mit einem weiteren Schreiben und wird dann reagieren. Sollte Person A dies in seiner kurzen Klage bereits erwähnen, das er mit weiteren Schreiben dieser Art so reagieren wird. Person A meint, dass er hier einen tollen Absatz zu diesem Thema gefunden hat, diesen aber auf die schnelle nicht mehr auffinden kann.

- sollte der Streitwert in die Klage schon mit aufgenommen werden, oder reicht es diesen in der Begründung anzugeben?

hier ein Entwurf der von Person A geschriebenen Schrift: (Person A denkt, zur Wahrung einer Frist sollte dies ausreichen. Alles weitere kommt dann mit Begründung!)
Zitat
Klage

In Sachen
 
von xxx, xxx, xxx
 
- Kläger -
 
gegen den Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm, 80300 München
 
- Beklagter -
 

Grund: Rundfunkbeitrag

Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheids vom 01.06.2015 und des Widerspruchsbescheides vom 25.12.2015 zu verurteilen sowie die Vollziehung der Bescheide auszusetzen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 28.06.2015 wiederherzustellen.
 
Streitwert beträgt 528,46€ (§ 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG) (abzüglich evtl. mit eingerechneter Säumnisgebühren)

 
Begründung

Der Festsetzungsbescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten und verstoßen gegen geltendes Recht.
 
Die ausführliche Begründung, auch hinsichtlich des geltenden Europarechts, wird nachgereicht. Da die Rechtslage sehr komplex ist, benötige ich eine ausreichend lange Frist ( > 5 Wochen) für die Ausarbeitung einer ausführlichen und rechtlich plausiblen Begründung meiner Klage.

Person A würde mit diesem Schreiben bereits eine Kopie des Festsetzungsbescheids und des Widerspruchsbescheids mitschicken. Den Widerspruch (27 S eiten) würde er sich erstmal gerne ersparen.)

//
- Der Widerspruch von Knax galt Person A als Gerüst für seinen eigenen Widerspruch - allerdings angepasst. Gibt es vom Fall Knax bereits etwas neues?

- Ein Hauptanliegen von Person A ist die Propaganda. Die einseitige, manipulative, propagandistische Berichterstattung. Dies ist seine tiefste Überzeugung - ohne sich in eine Ecke mit Verschwörungstheoretikern stellen zu lassen. Auch die Verbindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks u.a. zur Politik insbesondere zur Atlantik Brücke würde er gerne als Argumente nehmen um zu begründen das eine neutrale Berichterstattung so nicht möglich ist, da einige Personen Befangen sein könnten ;-) propagandaschau.wordpress.com ist hierzu ein gern gelesenes Medium von Person A.
Nach Recherche ist Person A der Meinung das dies auch eine der wenigen Klagebgründungen ist, die noch nicht rechtlich abgeschmettert wurde und bei vielen Menschen ebenfalls den Zeitgeist trifft.

Gibt es zu diesem speziellen Thema Anhaltspunkte, Beispiele, Ausarbeitungen, etc... ?


Ich soll ausrichten: Person A bittet um rasche Antworten, da die Klage am Mittwoch zum Gericht gebracht werden muss.

Person A bedankt sich und zieht sich für heute entkräftet zurück.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2015, 22:17 von becks03«

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Widerspruchsbescheides vom 25.12.2015

Lebst Person A in der Zukunft?

Zitat
und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 28.06.2015 wiederherzustellen.

Der Satz kann eventuell schon vom Gericht als Antrag auf Eilrechtsschuts gewertet werden.
Ich weiss aber nicht wie man das richtig macht. Wahrscheinlich gar nicht ansprechen, erst wenn
eine Ankündigung der ZV vom BS ins Haus flattert dann den Antrang nach §80 Abs. 5 stellen.

Erkundigen wieviel Ausfertigungen das Gericht wünscht und selbst kopieren. Wenn das Gericht kopiert wird es teurer (50cent/Kopie?)

Ansonsten sieht es gut aus. Abschicken! (und Unterschrift nicht vergessen)


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