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Autor Thema: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?  (Gelesen 8469 mal)

t
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Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Autor: 11. Juli 2015, 01:03
Hallo und guten Abend!

Heute kam eine schöne Mahnung in den Postkasten von Jemanden.
Überschrift: Mahnung

"Bisher haben Sie Forderung nicht beglichen .... Beitragskonto inzw Gesamtrückstand von Euro ... um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen ... bezahlen bis spätest gestern ... MAHN-betrag xy .... GESAMT-betrag zz.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? ... Vollstreckung, Verm.Auskunft, Pfändung, ..."
etc.

Das übliche!

Interessanterweise:
Jemand soll "MAHN-betrag" in Höhe von XX bis spätest Datum soundso ausgleichen, und weiter unten steht dann, der GESAMT-betrag von XX+YY (viel höher) möchte bitte ebenfalls bis selbes Datum ausgeglichen werden!! 
Dazu: Hä?

Die heutige Abend-Mahnungs-Antwort von Jemandem a pdf hier beiliegend!
Eure Meinung dazu würde Jemanden sehr interessieren!


Danke und happy Widerstand, euer tonarno


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#1: 12. Juli 2015, 00:22
Hat sich Person A schon mal eingehend mit den einschlägigen Threads zum Thema "Mahnung" beschäftigt...?
...zu finden über die Suchfunktion - so z.B. insbesondere

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Daraus geht hervor, dass im Allgemeinen Antworten auf weitestgehend rechtsunverbindliche Mitteilungen von ARD-ZDF-GEZ ohne Rechtsbehelfsbelehrung weitestgehend vertane Liebesmüh sind.

Gar eine Art "Widerspruch" darauf zu verfassen, entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Grundlage, da es gegen eine solche Mitteilung von ARD-ZDF-GEZ ja gar keine Einwendungsmöglichkeiten gibt.

Die in meinen Augen einzigen Gründe, auf eine solche Mitteilung zu "reagieren", könnten allenfalls ebenfalls eher (rechtsunverbdindliche, aber deswegen nicht unbedingt auch wirkungslose) "Mitteilungen" an die Gegenseite sein, welche diese insbesondere dazu bewegen könnten, von der Einleitung der zwangsläufig folgenden Vollstreckung vorerst abzusehen - und da bliebe eigentlich nur
A) fehlender FestsetzungsBESCHEID, demzufolge noch nicht unanfechtbar, demzufolge fehlende Vollstreckungsgrundlage
B) fehlender WiderspruchsBESCHEID und fehlende Entscheidung zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Dazu bedürfte es dann noch einer selbstsicheren Äußerung, dass man "[...] daher eine etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abwehren wird".


Insofern dürften die Einwendungen aus dem fiktiven Beispielschreiben im Anhang als
Antwort auf eine "Mahnung" faktisch sinnfrei sein...
Zitat
1.
Die sogenannte Haushalts-Zwangsabgabe (eingeführt seit 01.01.2013) und liebenswerterweise
„Beitrag“ genannt anstelle von „Mediensteuer“, verletzt mich
a) in meiner Handlungsfreiheit
b) in meiner Informationsfreiheit
c) in meiner negativen Informationsfreiheit
d) in meiner Menschenwürde

[...]

6.
Ich hatte in Gegenüberstellung zur oben genannten Mahnung noch nicht mal die Gelegenheit, einen
standardgemäßen Widerspruch auf einen Festsetzungsbescheid, adressiert an meinen Namen,
abzugeben!
Sämtliche Bescheide ergingen bis dato an den Namen meiner Ehefrau, die jedoch nicht für diese
Angelegenheit zuständig war oder ist.
Der Beitragsservice Köln hatte mich bereits darüber informiert, dass unsere „Wohnung“ bereits auf
meinen Namen umgeschrieben/-gemeldet wurde!
Nicht, weil ich eine „Anmeldung“ erwünschte oder unterzeichnete, sondern weil ich den BS darüber
informierte, dass ich alleiniger Ansprechpartner für die gesamte Angelegenheit bin!

[...]

Ich bitte Sie, mir zu sämtlichen von mir in diesem Schreiben genannten Punkten Antwort zu geben
innerhalb vier (4) Wochen ab Erhalt dieses Schreibens. (eingeschrieben per Rückschein)
Sollte ich innerhalb von vier (4) Wochen keine Antwort von Ihnen zu diesem Schreiben erhalten,
betrachte ich die Angelegenheit als nichtig.

Diese Einwendungen hätten rechtsverbindlich gegen die jeweiligen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe vorgebracht werden müssen.

...ist dies nicht geschehen > dann ist es dafür jetzt ohnehin zu spät - und auf die Mahnung und weitere Vollstreckungsschreiben hin ohnehin obsolet, da die Bescheide nun augenscheinlich rechtskräftig geworden sind.

...ist dies doch geschehen > dann bedürfte es keiner erneuten Darlegung (schon gar nicht auf solch unverbindliche Weise) sondern es wären ganz andere Schritte einzuleiten...


Siehe dazu bitte unbedingt noch obigen allgemeinen Link...
...sowie weitere diesbezügliche Diskussionen im Forum!

Danke.


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t
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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#2: 12. Juli 2015, 11:28
Danke Bürger!
Ich muss dir vollkommen recht geben. Wenige Stunden nach schreiben ihrer "Antwort" waren ähnliche Gedanken bei Person A auch schon hochgekommen. Es war ein Schreiben aus erstem Affekt heraus; A war zu schnell.

Super danke für den Link. Ich werde mich einlesen!

LG tonarno


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#3: 13. Juli 2015, 08:54
Antwort von Person X auf die Mahnung



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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#4: 13. Juli 2015, 21:47
Hallo Grünkohl!

Dein Anhang hätte mich sehr interessiert, klappt aber nicht!  :( Nur Hyroglyphen-Zeichen!
Ich bin auf MacOs 10.6., nix Windoof!   ;)

Ein PDF ist welten-genormt und wird von allen gelesen! Wäre klasse, wenn du es konvertieren könntest!
Danke, LG tonarno


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#5: 13. Juli 2015, 22:28
Ich zitiere der Einfachheit halber einfach kurzerhand das Schreiben von Grünkohl für Dich:


Zitat
Mahnung vom XX.XX.XXXX
Ihre Zuordnung:  XXX XXX XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung nahm ich Ihre Mahnung vom XX.XX.XXXX zur Kenntnis.

Ich weise nochmals darauf hin, dass ich gegen die Festsetzungsbescheide vom XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX Widerspruch mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO gestellt habe.

Über diese Widersprüche wurden mir noch keine Widerspruchsbescheide zugestellt, daher sind die Festsetzungsbescheide nicht rechtskräftig.

Daher weise ich auch die enthaltene Mahngebühr i.H.v. 7,00 € zurück.

Sollten Sie dennoch versuchen, die Forderung über Vollstreckungsmaßnahmen einzutreiben, so werde ich die entsprechende Vollstreckungsabwehrmaßnahme einleiten.


Freundliche Grüße

Übrigens..

Das Schreiben vom ersten Post war genial. Klar ist das vertane Liebesmühe, aber gut geschrieben. Und der Verein hat erstmal Arbeit damit.

Finde das von Grünkohl klasse


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#6: 13. Juli 2015, 22:40
Ah, vielen Dank Person of Interest!!

Ja, ziemlich genau so lautet auch Jemandens neuester Rückbrief. Kurz! Viel, viel kürzer!
Brief aus erstem Post ist nur fiktiv, nicht abgeschickt.
Neuer Brief wie gesagt 97 % ähnlich wie Grünkohls!

Mit dem Unterschied, dass Jemand noch ÜBERHAUPT KEINEN Festsetzungsbesch auf seinen Namen hat, sondern nur auf den Namen von Jemandens Ehefrau!

DIES war einst ein eigener WIDERSPRUCHS-AKT gewesen, der vom BS STATTGEGEBEN worden war!! ("nun auf Ihren Namen umgeschrieben ...")
Und auf diesen Namen gibt es wie erwähnt noch keinen einzigen Bescheid!

Ist das nicht lustig? Man könnte fast lachen, wenn die ganze Brühe nicht so bitter wäre, nicht?

LG und Danke, tonarno


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#7: 13. Juli 2015, 23:52
Eine Person N stellt sich folgende Frage: Da eine Mahnung nicht an Fristen gebunden ist jedoch eine Frist bis zur Zahlung beinhaltet, wäre es sooo schlecht dennoch mit fiktiven "Antwortschreiben" zu "antworten?"

Falls ja, reicht ein einfacher Brief?


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#8: 14. Juli 2015, 00:00
Immer gerne.

In der Tat tonarno. Noch lachen sie, weil die Mehrzahl der Leute sich verarschen lässt. Aber wer bekanntlich zu letzt lacht, lacht am besten. Alles eine Frage der Zeit und des Widerstandes.

Da Person A die GEZ in Grund und Boden klagen wird, schickt Person A alle Schreiben grundsätzlich per Einschreiben zur späteren Beweisvorlage raus.

Kostet zwar mehr, ist aber immer noch billiger als der horende Beitrag.

Klar schick raus, was du hast. Im Grunde muss man bis auf die Rechtsmittel korrekt einlegen gar nichts unternehmen. Aber sollen sie sich doch mal ein wenig Arbeit mit den Schreiben machen. Bekommen doch genug Kohle.

Person A hat sich übrigens auch an Grünkohl´s Schreiben orientiert und entsprechend auf die Mahnung geantwortet.


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#9: 14. Juli 2015, 00:47
Klar schick raus, was du hast. Im Grunde muss man bis auf die Rechtsmittel korrekt einlegen gar nichts unternehmen.

Person N nickt ab  :P
Die Frage von N zielte drauf ab wegen der Frist der Zahlung die in 2 Tagen abläuft, denn danach kommt die ZV oder erst die Ankündigung, sollte aber egal sein, denn das kommt so oder so. Hauptsache die haben Arbeit ohne Ende.

Danke an ALLE!!!!


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#10: 14. Juli 2015, 08:57
Hallo,

ein Bekannter von Person A hat letzten Monat das gleiche Schreiben bekommen trotz 2 widersprochenen und noch nicht beschiedenen Bescheiden... Frist damals bis zum 16.6... So ein ähnlicher Brief ging auch als Antowrt per Fax und Normalbrief raus (Person A's Bekannte schick denen keine Einschreiben mehr!" >:D, Die Faxberichte beinhalten jeweils immer die erste Seite gut leserlich mit Datum des Empfangs und deutlich lesbar "Widerspruch" auf dieser Seite...).

Bisher keinerlei Rückmeldung. Weder von BS noch von irgendwelchen GVs...


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#11: 14. Juli 2015, 09:56
Aber die "Frist" wurde eingehalten oder (also bis 16.6.)?

Leider hat Person N kein Faxgerät, dann würde N dass auch tun, da günstiger.


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#12: 14. Juli 2015, 15:25
Hm... Ja... eingehalten im Sinne von "vor dem 16.geschickt"... Aber das ist aus 2 Gründen irrelevant: Zum einen wurde diese Mahnung nur verschickt um Druck zu machen. Sie bzw. die Nichteinhaltung hat keinerlei rechtliche Folgen... Zum andern: Rechtsbehelfe gabs auch keine und nachweislich zugestellt wurde sie auch nicht.

Es gibt einen Widerspruch inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und den sollen sie bitteschön bearbeiten, Basta! Da können die bei Person A mahnen wie sie wollen. Sollte sich der GV ankündigen holt man sich Eilrechtsschutz bzw. erledigt die Unannehmlichkeit mit einem sachlichen Gespräch mit dem GV indem man sich erstmal das Vollstreckungsersuchen zeigen lässt und danach die Sachlage hinstellt wie sie ist: Keinerlei erstbescheide ohne Säumniszuschläge, Widersprüche die nicht bearbeitet werden, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, welche anscheinend niemanden interessieren. Dann bin ich mal auf die Reaktion des GV gespannt. Sollte er weiter auf der Vollstreckung beharren, wird er von Person A darauf hingewiesen, dass er sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt und dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Wie man das ganze ausgestaltet, hängt von jedem persönlich sowie auch dem Auftreten des GV ab... Kann auch sein, dass es ohne Erinnerung beim Amtsgericht nicht geht...


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#13: 14. Juli 2015, 22:55
Die Sache scheint interessant verworren zu sein.
Wie gesagt und hier noch mal zu Protokoll geführt:

Gibt es für Jemanden so gut wie noch GAR NICHTS am Tisch!
Kein Geb.Bescheid auf den richtigen Namen, keinen Widerspr.Besch, dadurch auch keine Antwort auf Auss.der Vollziehung ... etc.

Aber eine fette und laut schallende Mahnung - die gibt es!

Wir hatten den Themenpunkt des "Lachens über die ganze Sache" und wer zuletzt lachte, lächte am besten! (Zitat von Person of Interest)

Mit beschaudern hörte man ja jüngstens von einem neuen, aktuellen Urteil vom König persönlich (ob.Bundesger.), dass ALLES IN ORDNUNG UND RECHTENS sei und dass kräftig unterstützt würde, dass Vollstreckungen und dergleichen noch schneller und zügiger voran gehen dürfen und sollten.

Das gibt zu denken, so meine Meinung!
Man möchte fast glauben, Ob.Bundesger., Politik und Medien (ÖRR) steckten unter einer Decke. Wie interessant.

Zeitgleich hat Freund von Jemandem diese Tage den Haftbefehl erhalten! (bezw. die ganz konkrete Drohung auf Papier):
5 Monate und 21 Tage hinter Gitter!
"Schulden": etwas über 600,- Kröte.
Würde er umgehend 360,- bezahlen (keiner weiß Details um diesen Rabatt und woher plötzlich etc.), dann wäre alles wieder gut für ihn.

Wenn ich also solche Geschichtchen mitbekomme, erstarrt mir das Lachen in der Tat im leeren Kaffeebecher!
Ich werde das ungute Gefühl einfach nicht los, dass das, was hier abgeht, eine astreine, vom Staat unterstützte, als "Gesetz" bekräftigte und als "legal" erklärte ERPRESSUNG ist!

Ich bin dann mal gespannt, wer wann und wie laut genau lachen wird!

Schön`Abend und gutes Durchhaltevermögen, tonarno

PS: erwähnter Freund wider-steht nicht mehr! Er zahlt! Würde ich auch in dieser Situation! Kann mir 5 Monate und 21 Tage ebenfalls nicht leisten! System is the winner! Politik, Medien und König (Bundesger.Hof) freuen sich!


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Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
#14: 14. Juli 2015, 23:05
Also DAS mit den 5 Monaten Haft für 600 Euro offener Forderungen dieses Vereins will ich schwarz auf weiß sehn!!

Sei mir net böse aber das glaube ich nicht....

Zu der Mahnung.... Anscheinend ist das immer noch das vorstadium bevor ein Bescheid kommt. Dann ist es sowieso zu ignorieren....


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