Die Meldung wurde bei der SZ aktuell mit einer noch überschaubaren Zahl von Kommentar versehen, welche inhaltlich relativ ähnlich sind:
Diese sind nicht positiv im Sinne für Herrn Flath, sondern bringen zum Ausdruck, dass dieser für diese Position wahrscheinlich nicht die richtige Wahl wäre. Aber wahrscheinlich werden Bürger bei dieser Wahl nicht befragt. Sondern eine Minderheitenregierung macht was sie will.
Wie das gemeint ist, 100% Wahlberechtigte, 60% gehen wählen, also im Beispiel:
100 Personen, davon gehen 60 wählen, diese wählen zu 33 Partei C, diese sagt dann wir haben die Mehrheit, in Bezug zu den 60 würde das stimmen, aber 40 + 27 Personen haben nicht C gewählt, somit sind es real nur 33% -> das ist eine Minderheit.
Bei der Wahl für den Rundfunkrat, ach was Wahl, das ist keine wirkliche Wahl, denn dort wird nicht gewählt, sondern der Posten nach einem dem Feudalismus ähnlichem System vergeben. Wer es nicht glaubt schaue sich das System an
https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahrenund
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat_des_Mitteldeutschen_RundfunksZusammensetzung
Der Rundfunkrat ist entsprechend § 19 Abs. 1 des MDR-Staatsvertrages nach dem ständischen Prinzip zusammengesetzt, d.h. ihm gehören neben Vertretern des Staates und der in den Landtagen präsenten politischen Parteien auch Vertreter staatlicherseits als "gesellschaftlich bedeutsam" eingestufter Organisationen an. Eine demokratische Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates durch die Bürger findet nicht statt.
ständischen ->
https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndestaathttp://www.mdr.de/presse/unternehmen/download1278-download.pdf...
§ 19
Zusammensetzung des Rundfunkrates
(1) Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus:
1. je einem Vertreter der Landesregierungen,
2. Vertretern der in mindestens zwei Landtagen durch Fraktionen oder Gruppen vertretenen Parteien in der Weise,
dass jede Partei entsprechend der Gesamtstärke der Fraktionen oder Gruppen je angefangene fünfzig Abgeordnete
ein Mitglied entsendet; - dabei kann im Rahmen dieser Bestimmung eine Gruppe nur eine Partei
vertreten. Es wird in der Reihenfolge Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandt. Die Auswahl der zu
entsendenden Vertreter innerhalb eines Landes ist gemäß dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren vorzunehmen,
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