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Autor Thema: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?  (Gelesen 14163 mal)

G

Gast

Person Z sollte dem Gericht mitteilen, dass sie die Klage aufrechterhält und auf eine mündliche Verhandlung vor der gesamten Kammer besteht.

Wenn Person Z allerdings gedenkt eine Fristverlängerung zu beantragen, sollte sie dem Gericht damit auch mitteilen, dass sie bis dahin an einer Klage festhält und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bis dahin nicht zustimmt. Denn nicht dass das Gericht dann einen Joker aus dem Ärmel zieht, das Fristverlängerungsbegehren wegen irgendwelche §§ nicht beachtet und Z alsbald ein Urteil ohne ihr weiteres Zutun zugestellt wird und Z damit trotzdem den 3fachen Satz an's VG bezahlen darf.


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Update zu den letzten vier Beiträgen: Z hat um Fristverlängerung gebeten, dann um Ruhendstellung des Verfahrens wg. ausstehender Verhandlung vor BVG in Leipzig. Letzteres wurde abgelehnt und mit einer Vorladung vor die Kammer am Do, 3.12. vor das Verwaltungsgericht Lüneburg verbunden.

Fragen:
1) Z hatte und hat keine Zeit, sich tiefergehend mit der Rechtsprechung zu befassen und erwartet das negative Urteil mit Bangen, aber stolz erhobenen Hauptes. Gibt es etwas, was grundsätzlich beachtet werden muss, wenn man alleine als Laie vor die Richter tritt?
2) Als Wohngeldempfängerin (auch ein Klagepunkt Wohngeld-Bafög-Sozialhilfe-Empfänger-Ungleichbehandlung) macht sie sich auch Gedanken darüber, wie das mit der Bezahlung der Kosten, die jetzt auf sie zukommen, gehen wird. Hätte Gerichtskostenbeihilfe vorab (bei Klageeinreichung) beantragt werden müssen oder ginge das auch jetzt noch?

Besten Dank im Voraus für auch noch so kleinen Beistand.


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Gerichtskostenhilfe wird normalerweise vor Klageeinreichung beantragt. Es wurde aber meines Wissens nach bisher immer abgelehnt wegen fehlender Erfolgsaussichten. Z hat also nichts verpasst.
Man sollte sich gut vorbereiten, um alle Fragen der Richter beantworten zu können. Man kann noch Unterlagen in die Verhandlung mitbringen und z.B. Beweise nachreichen. Auch kann die Gegenseite befragt werden, welche Beweise sie hat, warum sie so reagiert usw. Meistens sitzt dort kein Experte, die Richter sind gut geschmiert in dieser ehrenwerten Gesellschaft und übernehmen die Verteidigung der Angeklagten. Dennoch sind die Antworten für die Berufung relevant.


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Vielen Dank für die Antwort, Roggi.

Unter "gut vorbereiten" versteht Z in diesem Fall, die eigene Klageschrift samt Argumentation zu kennen und zu den einzelnen Punkten wahrheitsgemäß Auskunft erteilen zu können. Oder wäre es möglich, die Argumentation vor der Kammer noch auszuweiten, also weitere Argumente anzuführen?
Für eine juristisch fundierte Auseinandersetzung mit der Argumentation der Gegenseite (die aus einem undurchdringlichen Paragrafen- und Gerichtsentscheidsverweisurwald besteht) reicht wohl kaum die Vorbereitungszeit.


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Während der Verhandlung können weitere Argumente vorgetragen werden. Sollte es sich um eine umfangreiche Liste von Argumenten handeln,  kann diese zweifach ausgedruckt dem Richter übergeben werden. Auch Gutachten oder Expertisen können nachgereicht werden. Das ist wichtig im Hinblick auf die Berufung, denn für die Berufung ist kein neuer Tatsachenvortrag mehr möglich.


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Update Klage VG Lüneburg:

Auf Anregung Roggis habe ich mir doch noch die letzten zwei Nächte um die Ohren geschlagen und die Klage ums Europarecht erweitert bzw. die Klageerwiderung auseinandergenommen (RoteZora ganz :angel:).
Der Termin heute vor dem VG Lüneburg fand vor einem Einzelrichter statt, jung, eifrig, eingenerdet, vollkommen sich selbst überzeugt habend davon, dass das System so stimmt, nicht unsympathisch, aber wohl aus Ehrgeiz systemgläubig.
Die Argumentation drehte sich merkwürdig im Kreis, weil es, egal, was die Klägerin vorbrachte, darauf hinauslief, dass sie einfach den Vorgang und die Gesetze nicht richtig verstanden habe (dabei zeigte er sich immerhin beeindruckt von der Klageschrift und der Menge an Argumenten und ihrer Ausführung) und dass das Recht recht hat, weil es Recht ist (oder so). Er gab der Klägerin erneut die Chance, ihre vollkommen aussichtslose Klage zurückzuziehen, um Kosten zu sparen, diese zeigte sich jedoch höflich-renitent.


Das Urteil wird in den nächsten Tagen zugestellt, Berufung soll einlegt werden können, allerdings wurde darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch keine einzige Berufung zugelassen habe. (Über die Kosten etc. mache ich mir dann Gedanken, aber weiß zufällig jemand einen recht idealistisch veranlagten Anwalt in LG u. Umgebung? Oder war heute auch bei einer Verhandlung - wurde erwähnt, es seien mehrere zum Rundfunk angesetzt an dem Tag - und will in Berufung gehen, zwecks Austausch?) Es war summa summarum weniger aufregend, als gedacht, und Abstottern der fälligen Beträge ist auch möglich.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] weiß zufällig jemand einen recht idealistisch veranlagten Anwalt in LG u. Umgebung?

Nicht zwingend "in der Umgebung", aber allgemein zum Thema Anwälte:

Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427


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