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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des SWR > Klage? (nicht so erfahren)  (Gelesen 7279 mal)

J
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  • Genug GEZahlt
 :-[ ... so nun ist es soweit. Person X hat sich 2013 dazu entschieden, dass es sich AusGEZahlt hat. Sie war bisher 20 Jahre in diesem Verein und hat sich entschlossen nun auszutreten.

Das allgemeine Vorgeplänkel wie es hier im Forum diskutiert wird, hat die Person X mit schon hinter sich gebracht.

1. Bescheid am 03.01.2014 - Widerspr. + Aussetzt. d. Vollz. ging raus
2. Bescheid am 01.02.2014  - Widerspr. + Aussetzt. d. Vollz. ging raus
3. Bescheid am 01.06.2014  - Widerspr. + Aussetzt. d. Vollz. ging raus
4. F.setz. Besch. 01.08.2015  - Widerspr. + Aussetzt. d. Vollz. ging raus

X dachte dass, nun ein weilchen Ruhe ist, aber Denkste

Das Schreiben erhielt X nun zwar in einem Richtigen Umschlag mit Frankierung + Datum, aber leider war das 6 Tage später als auf dem Umschlag oder in dem Schreiben steht.
Schreiben vom 24.11
Angekommen  am 29.11

1 Seite als pdf und unkenntlich:


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Das spiegelt alles nur meine Persönliche Meinung    +++   Fallbeispiele sind nur Fikitiv +++

J
  • Beiträge: 14
  • Genug GEZahlt
Ja, hier ist dann noch der Rest von diesem Schreiben.

Auf der letzten Seite, die Rechtsbehelfsbelehrung brachte X dann doch ein wenig zum Schmunzeln.
Er überlegt nun in seinen Antrag auf Fristverlängerung auch noch die RICHTIGE ZUSTELLUNG zu beatragen, da die Fristenwahrung so auch gewährleistet wäre.

Person X ist sich nicht sicher was nun zu tun ist.
Person X hat von rechtlichen Dingen und rhetorisch so viel Ahnung wie eine Kuh vom Motocross.
Person X ist finanziell nicht gut aufgestellt (nächste Instanz?).


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J
  • Beiträge: 14
  • Genug GEZahlt
 :o

Hat irgendjemand Tipps oder Anregungen für Person X ?

Hat schon mal jemand gegen den SWR geklagt und was kommt dabei raus bzw. was ist danach?

Eine Klagebegründung eher kurz und Prägnant? oder alle eventualitäten erwähnen?

Fristverlängerung wie schreiben ?

Wie schon angedeutet hat Person X wenig Rechtliche erfahrung und ist rhetorisch nicht so bewandert ;). die Suche hier im Forum stellt sich ebenfalls als herausforderung dar, da man sich ständig in irgnendwelchen Threads verzettelt und sich eher Dumm und Dusselig liest als dass man etwas brauchbares findet.

help wanted  :'(
Joe


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  • Moderator
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...schon das rote Laufband oben auf der Seite befragt??


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

J
  • Beiträge: 14
  • Genug GEZahlt
... auch schon versucht.

die Sache ist die, die Suchfunktion verläuft nicht so wie er sich das vorstellt und die Beiträge sind sehr schwer herauszupicken, gestern erst hatte X eine schöne vorlage gelesen für die fristverlängerung der klageeinreichung ... er findet sie nicht mehr... so ist es mit vielen kleinen einwänden die man gebrauchen könnte, man hats gelesen und findet es einfach nicht mehr.
Gibt es den keinen Richtigen Ordner/ Thread in dem nur das eine ist (best. Vorlagen für...) das würde die Suche um einiges vereinfachen.
Person X kommt jeden abend um 19 Uhr nach Hause und sucht sich einen Wolf bis spät in die Nacht .....und die Zeit läuft davon um die Frist zu waren.

Joe


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1
  • Beiträge: 443
Die Bescheide/Verwaltungsakte kommen nicht von der Rundfunkanstalt .. sondern
von einem "ominösen" Beitragsservice aus Köln. ..(-:
Dieser kann keine Verwaltungsakte erlassen.

Weitere Argumente auch hier:

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0/topicseen.html
Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.msg100719.html
Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.0/topicseen.html
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html
Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.0.html

Anhängiges offenes Verfahren diesbezüglich
Aktenzeichen Verwaltungsgericht Dresden: 2 K 920 / 15
Rechtsfrage: Ist ein erstellter Verwaltungsakt eines "Beitragsservice in Köln" nichtig.
Klageschrift ( aus dem Thread -Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen- "zusammengestellt..")
Einige Argumente "doppelt gemoppelt" aber .. lieber mehr ... als zuwenig (-:
http://k2s.cc/file/780bcf3f4904e/nichtig_Klage.zip

Weitere Argumente werden dem Gericht aus obigen Threads ... als Sachvortrag "vorgebracht"..
Ich warte erst noch auf Reaktion der Beklagten. Dann folgen paar A4 Seiten ..."Sachvortrag"

Die Beklagte hat ( seit Mitte Juni 2015 anhängig) noch KEINERLEI Einlassungen abgegeben...( Stand 2.12.2015)


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@JohnDoe
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch ein paar allgemeine erste Hinweise zum Thema
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

...incl. Möglichkeiten, die erst mal etwas Luft verschaffen.

Zudem könnte Person A schauen, ob nicht in der Region Gleichgesinnte zu finden sind.
Gemeinsam kämpft es sich besser... ;)

...sachlich-konstruktive Betroffene und vor allem auch aktive *MIT*streiter sind gern gesehen ;)
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
www.bit.ly/ARDZDFGEZ-RunderTisch
...oder selbst einen in der Nähe gründen.
Foren-Mitglied "karlsruhe" ist gern behilflich ;)

Für persönlichen Austausch kann jeder die Möglichkeiten der sich zunehmend bildenden lokalen/ regionalen "Runden Tische" nutzen...

...bitte aber Achtung vor allerhand Halbwissen, was im Netz und mitunter auch außerhalb verbreitet wird:
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

J
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@12121212 Danke, muss X sich mal reindenken ob das Sinn macht, da X ja schon beim Widerspruchsbescheid bzw. die Klage vorbereitet, ist X da ja schon drüber hinweg. Oder soll X das nachträglich noch in die Begründung mit reinnehmen?

@Bürger  ..auch Dankeschön, das Problem ist für X erstmal etwas Zeit zu schinden, die Klage kommt auf jeden Fall, in der Hoffnung das dann erstmal Ruhe ist.


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J
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  • Genug GEZahlt
 :o :o :o

...soooooo nun mal zur Sache:


da Person X ja den Widerspruchsbescheid einfach so in seinem Briefkasten vorfand mit Zeugen :-* hat X sich Gedacht.....

...die Spielen Spielchen mit Dir ... warum spielst Du nicht auch mit denen?
solange Du noch kannst  >:D

... als 1. will X mal ein bisschen Zeit gutmachen er dachte, dass er das folgende Schreiben am 10.12.2015 mit Einwurf Einschreiben wie alle bisherigen Schriftstücke an die betroffene Dame in der Abteilung Recht und Personal :o

... in dem Schreiben wird eine neue Fristgerechte und Formgerechte Zustellung gefordert da der 1. ein paar Tage verschollen war
... ausserdem wird die rechtmässigkeit dieses Schreiben und der Vorangegangen Bescheide nochmals angezweifelt, da nicht eindeutig zuzuordnen ist wer den nun dieses Schreiben verfasst hat und wer der Forderer ist.
.
.
liebes Forum, was glaubt Ihr ?  bekomme ich das gleiche Schreiben wieder, mit der gleichen Frist ?  ???
Oder stellen Die ein neues Schriftstück aus mit neuer Frist ?
 |-
Wünsche
Tipps
Anregungen
?
?

JohnDoe

P.S. Danke Kurt hab ich nicht so auf dem Schirm gehabt


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K
  • Beiträge: 2.246
...
liebe Gemeinde, was glaubt Ihr ?  ...
Hallo,

erstmal glaube ich zu wissen dass die hier (täglich) mitlesen  8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Nein, es wird kein Schreiben kommen, die Post einer Person A wird gewertet, dass ein Bescheid bei Person A angekommen ist, wenn es tatsächlich ein Bescheid war.

Person A, könnte eine beglaubigte Kopie anfordern wo die "Behörde" tatsächlich richtig angeben ist.

Das ändert jedoch nichts an der Frist, sofern der Bescheid eine enthalten hat. Sollte die Frist so angegeben sein, das Klage zu erheben wäre, dann sollte Klage innerhalb der Frist erhoben werden.

Die Frist startet meist, sofern nichts anderes angegeben ist mit dem Tag, welcher dem Tag der Zustellung folgt.
Beispiel:

Zustellung 01.12.2015 -> Frist startet am 02.12.2015 um 0:00 Uhr und Fristende wäre dann der 01.01.2016 23:59 Uhr.

Sollte also eine Person A diesen Versuch mit neuer Zustellung machen, aber dabei die Frist außer Acht lassen, dann ist Person A nicht mehr zu helfen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Bescheid einer Person A überhaupt nicht bekannt geworden ist. Das wäre jedoch das gleiche wie aktuell bei Vollstreckungen, mit der Zeit möglicherweise nicht zielführend.


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J
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Ok, dann wird Person X mal mit der Frist rechnen, die angegeben war, oder soll sie einfach das Datum nehmen, an dem der Widerspruchsbescheid tatsächlich angekommen ist ?
Es sollten keine Fristen versäumt werden.

Die Klage geht auf jedenfall raus .... vorerst ohne Begründung... das sollte ja doch möglich sein, denkt sich Person X

wie wird dann der folgende Ablauf voraussichtlich sein ?

Was kommt dann auf X zu ?

Sollte X in der Klage etwas beachten? Inhaltlich, Wichtiges ?


Danke schonmal im voraus an dieses tolle Forum ;)


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n
  • Beiträge: 1.456
Ja, Klage-Antrag ohne Begründung ist möglich. Das Gericht setzt dann eine Frist für die Begründung (4-8Wochen)
Eventuell Verlängerung möglich. wegen der komplexität der Materie.
Ich glaube bei Helmut Enz Habe ich ein Muster gesehen
https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/

nee das war eine ganze Klage, vorab per Fax war bei
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm
am 21. Juni 2014



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Sollte X in der Klage etwas beachten? Inhaltlich, Wichtiges ?

Eine fiktive Person X könnte das z.B. so ähnlich machen:

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg109137.html#msg109137

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

J
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  • Genug GEZahlt
.... Klage wurde nun von Person X eingereicht.

Aktenzeichen hat X auch schon bekommen und eine 4wöchige Frist zur Abgabe der Bergründung, die dann auch demnächst ausläuft und dementsprechend rausgeht  :P
Die Begründung ist ein kleiner Strauß aus den hier bekanntgemachten Anregungen.

Person X ist nun ein bisschen erleichtert, da die letzte Zeit schon etwas anstrengend war und er sogar eine Sehnenscheidenentzündung davongetragen hat ( hätte er gerne noch in der Klage eingebaut, aber wir sind ja nicht in den USA ).


Obwohl X in der Klage schrieb:

Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf einen Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.
Einer schriftlichen Abwicklung des Verfahrens stimme ich zu.


schreiben die tatsächlich :

Es wird gebeten mitzuteilen, ob auf mündliche Verhandlung verzichtet wird.
 :o
.... lesen die eigentlich überhaupt, was man da so hinschickt ?

oder hab ich da irgendwas verpasst?

Ach ja, wenn sich X überlegt, dass die Gesamtforderung des BS aus dem letzten Schreiben auf 674 , ungrad € beläuft, wundert er sich warum das VG einen Streitwert 274,xx beschliesst ? unanfechtbar ?

Komm ich irgendwie nicht mit ????



   


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