Gute Sache, nur fehlt hier noch die Definition "im Zweifel", für die meisten würde ein: "ich habe den Bescheid nicht erhalten", ausreichen, um den Zweifel zu erhärten. Allerdings bleibt die Frage, ob dieser Zweifel reicht um die Vollstreckung einzustellen oder ob durch die Judikative dieser Zweifel festgestellt und erhärtet werden muss?
Als Beispiel: Es gab ein Ersuchen, dass nachweislich falsch zugestellt wurde, da diese Person lt. Einwohnermeldeamt dort nie wohnte, in diesem Falle habe ich die Vollstreckung auch erfolgreich verweigert (für mich und Vorgesetzten eindeutig).
Zur PZU, auch hier kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass der Postbote nur einen Zettel ausfüllt und die ganze Sache in den nächsten Fluss wirft (leider gab es bei uns schon so einen Fall). Wäre er nicht erwischt worden, hätte dieser Zweifel nie erhärtet werden können. Es handelt sich hierbei um eine Kontrollillusion, die nie (selbst mit PZU) zu 100% erreicht werden kann. Erreicht man durch die PZU wirklich 100% Sicherheit? Es wäre aber besser alles per PZU zuzstellen, als sich diese Sachen hinterher anzutuen.
"Da steht es schwarz auf weiss: Wenn der Schuldner den Zugang schlicht bestreitet, muss die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen. Dies geschieht üblicherweise mit PZU."
Steht es dort wirklich schwarz auf weiß? Oder entspricht es erstmal nur deiner Ansicht oder kann mas es auch anders interpretieren?
Aber danke für die Hinweise, ich werde mich mit dem Thema Beweislast nochmals genauer auseinandersetzen.
P.s. ich stelle diese Fragen nicht um dich anzugreifen.