Leider gehst du auf die wichtigsten Punkte überhaupt nicht ein, sondern beisst dich an 2 "unwichtigen" Zitaten fest.
Eine Vollstreckung ist dann nicht rechtens, wenn mindestens einer der Punkte, die zu ihr führt nicht gerichtsfest beweisbar ist.
Wie du sicherlich weisst, ist der Bescheid ein rechtliches Mittel von Behörden, um Geldleistungen von Bürgern zu verlangen.
Der Bußgeldbescheid bei Verkehrssündern, der Steuerbescheid nach einer Steuererklärung usw. usf. Jeder dieser Bescheide ist korrekt ausgefüllt, mit allen wichtigen Merkmalen versehen und im Zweifel wird er erneut gerichtsfest beweisbar versendet. Es genügt, dass er gerichtsfest versendet wurde, d.h. nach den anerkannten und vom Gericht bestätigten Methoden, so dass ein Richter den Zugang anerkennt.
Nur der Beitragsservice, bzw. die ÖR Anstalten können keine richtigen Bescheide versenden, oder wollen es gar nicht. Es gibt genügend Fälle, in denen ein Bescheid per Postzustellurkunde zugestellt wurde, und damit gerichtsfest beweisbar zugestellt worden ist.
Die rechtlichen Mittel des Bescheideten der Erinnerung dienen genau diesem Zweck. Ich erinnere die vollziehende Gewalt daran, dass etwas an der Vollstreckungskette nicht in Ordnung ist. Demnach ist es die Aufgabe dieser Organe dem "Geschädigten" auch rechtliches Gehör zu verschaffen. Es gilt nämlich nach wie vor der Grundsatz vor Gericht: "In dubio pro reo" - Also, im Zweifel(!) für(!!) den Angeklagten, und nicht gegen ihn.
Wenn der ÖRR als "Behörde" einen Bescheid erstellt und ihn gerichtsfest beweisbar zustellt, dann kann und muss der Vollstrecker auch vollstrecken, es sei denn die Behörde gibt dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, sollte er gestellt worden sein, statt.
Einfach alle rechtlich eingerichteten und zum Schutz der Bürger installierten Hürden einer Vollstreckung zu umgehen schaden in erster Linie nur unserem Glauben an das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes.
Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!
Denke doch vielleicht erstmal darüber nach!