Hallo Ihr,
ich war lange nicht hier, weil sich in meinem fiktiven Fall lange nichts getan hat.
Ich schildere kurz den Fall:
Person A hat 2012 einen Antrag auf Befreiung der Gebühren beantragt. Sie bekommt eine Erwerbsunfähigkeits-Rente und hätte Anspruch auf Aufstockung von ca. 50 Euro. Diese nimmt sie aber nicht in Anspruch, weil ihre Familie ihr finanziell unter die Arme greift. Die Behörde für Grundsicherung hat Person A dieses schriftlich verfasst und einen Anspruch bestätigt.
Daraufhin bekam Person A von der GEZ eine Absage, mit der Begründung, dass sie staatliche Gelder in Anspruch nehmen MÜSSE, um befreit zu werden.
Darauf hin hatte Person A (ohne Anwalt) geklagt und in erster Distanz 2013 gewonnen. Mit der Begründung:
Ihre "nicht in Anspruchnahme" (warum auch immer), darf Person A keine Nachteile verschaffen.
Der NDR hat Berufung eingelegt und nach sage und schreibe 2,5 Jahren hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung leider zugelassen. (Mit zwischendurch einem Schreiben vom Gericht, dass die Angelegenheit von Person A nicht der Wichtigkeit entspräche und somit nach "hinten" geschoben wird)
Natürlich hat Person A jetzt einen Anwalt (Prozesskostenhilfe), der ihr sehr hilft und hofft, das der nächste Gerichtstermin jetzt nicht mehr jahrelang auf sich warten lässt. Der Anwalt sagt: "Und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen müssen....."
Es geht mir ums Prinzip und Gerechtigkeit!!!
Leute Kämpft um euer Recht
LG Samtoehrchen
Edit "Bürger":
Beitrag vorsorglich angepasst - bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.