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Autor Thema: Eine Wohnung - ein Beitrag????  (Gelesen 7310 mal)

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Eine Wohnung - ein Beitrag????
Autor: 20. November 2015, 13:42
Auf der Internetseite der Rundfunkgebühr gibt es ein Frage-Antwort Spiel.
Dort werden Fragen der Bürger im Sinne der BS gesammelt widerlegt bzw. wurde der Versuch einer Richtigstellung-wir sind ja alle aufklärungsbedürftig??!!- unternommen, ca. vor einem halben Jahr.
Auf diese Seite ist Person A heute gestoßen und hat gleich mal wieder was geschrieben.

Man muss sie ja beschäftigen....bin gespannt, ob eine Antwort kommt.
Eher wohl nicht >:D

Zitat
Behauptung: Künftig werde "genau nachgeforscht", wer mit wem zusammen wohnt und welche Haushalte wie viel zahlen müssen.

Zitat: Fakt ist: Mit dem Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, mit wem oder mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt. Es kommt generell nicht darauf an, wer Tisch und Bett teilt. Vielfach wurde suggeriert, der Haushalt als wirtschaftlicher Zusammenhalt sei von Interesse. Der Begriff "Haushalt" spielt aber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Rolle. Vielmehr ist die Wohnung der Anknüpfungspunkt. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Dafür muss lediglich ein Wohnungsmitglied als Beitragszahler erfasst werden. Zitat Ende

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie widersprechen sich mit dieser Aussage selbst.
Die gängige Praxis sieht in meinem Fall wie folgt aus:

Am 01.11.2014 bin ich umgezogen.
Für die Wohnung, in die ich gezogen bin, um bei Ihrer Bezeichnung der Wohnungssteuer zu bleiben,
existiert bereits ein zwangsverpflichtetes Konto, das (noch) regelmässig bedient wird.

Auf mein Schreiben mit diesem Hinweis wurde nicht reagiert!!
Stattdessen läuft die mittlerweile ungerechtfertigte "Forderung", zu der Sie kein Recht haben, über meinen Namen weiter.

Auf jegliche weitere Schreiben wurde ebenso überhaupt nicht oder nur mit Textbausteinen reagiert, der geänderte Sachverhalt und die Unrechtmässigkeit Ihrer Forderung mit keinem Wort korrigiert.

Eine Datenlöschung gemäß Rundfunkstaatsvertrag, der Inhalt ist Ihnen bekannt und ich verzichte auf ein Zitat an dieser Stelle, hat bis heute nicht stattgefunden. Eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten ist erfolgt.

Ich werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, sollte es zu der bereits zwei Mal angedrohten Zwangsvollstreckung gegen mich kommen. Die Kosten, die daraus entstehen,  stelle ich Ihnen in Rechung.

Anm.Mod. seppl: Anhang wurde nachträglich eingesetzt.
Edit "Bürger": Wegen Problemen mit dem Anhang, Text als Direkt-Zitat eingefügt.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 811
Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#1: 23. November 2015, 20:26
Heute hatte Person A folgende Antwort im Postfach:

Zitat
Sehr geehrte .........Name falsch geschrieben!!

Wenn Sie eine Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit wünschen, teile Sie uns bitte Ihre 9-stellige Beitragsnummer und/oder Ihre Adresse alt/neu mit.

Beste Grüße
WDR Beitragsservice

Eine Beitragsnummer hat Person A nicht, wo ist deren Problem? Durch die Datenabfrage ist doch die Adresse bekannt, oder irre ich mich??
Person A hat ab ca. September 2013 die bekannten Bettelbriefe an ihre alte Adresse bekommen und nie reagiert.
Ab ca. Dezember 2014 den ersten Bettelbrief an die neue Adresse, angemeldet am neuen Wohnort ab 3.11.2014.

Wo ist jetzt das Problem?

Bitte um Einschätzung/Rückmeldung erfahrener User, bevor Person A überhaupt antwortet...dankeschön ;)


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#2: 25. November 2015, 13:06
Und schon wieder eine Email vom Zwangsservice.

Person A musste antworten, es hat Spaß gemacht....Irgendwo muss sie ihren Ärger loslassen....

A bekam gleich einen Hinweis, dass die Mail angekommen ist.
Name weggelassen, wohl wegen der schwierigen Schreibweise und der fehlenden Konzentration in der Anrede :"Guten Tag" :laugh:


Zitat
Guten Tag!

Ihre Mail zum Beitragsservice von ARD, ZDF und DeutschlandRadio ist bei uns eingegangen. Wir werden Ihnen zeitnah antworten. Bitte bedenken Sie aber, dass bei uns viele Mails eingehen und dass die Bearbeitung daher einige Tage dauern kann. Wir bitten Sie um Verständnis. Vielen Dank.

Beste Grüße,

Ihr Beitragsservice WDR

 
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Antw: Zwangsvollstreckung
Von: "Beitragsservice" <***>
 
 
Sehr geehrter Beitragsservice,
 
vielen Dank für Ihre Antwort.
 
Bitte korrigieren Sie doch als erstes die Schreibweise meines Namens. Er
lautet  XXXXX und nicht XXXXXX. Wäre der Verschreiber in der Email
Adresse passiert, hätte mich wieder einmal diese Mail nicht erreicht.
Vielleicht liegt es ja gar nicht an mir, das Sie meine Schreiben nicht
erhalten, sondern an ihren Schreibkräften?
 
Man kann natürlich in Zeiten der allgemeinen Hektik und hohem
Arbeitsaufkommen am Arbeitsplatz mal die Konzentration oder auch den  Kopf
verlieren, bei dem ganzen Verwaltungs- und Serviceanliegen, die Sie
momentan bearbeiten müssen.
 
Ich wünsche - ihre Wortwahl- fordere die Weiterverfolgung meines
"Anliegens", zur Erinnerung und Auffrischung, es geht um eine
ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung ihrerseits ohne rechtliche Grundlage,
bereits seit nunmehr einem Jahr.
 
Es hat mich Zeit, Nerven und Geld gekostet, Sie als Ansprechpartner und
"Service"-Stelle zu kontaktieren. Service sieht anders aus. Ihre sogenannte
Servicenummer ist gar nicht zu erreichen. Gerne weise ich Ihnen das mit
meinem Einzelverbindungsprotokoll nach, wie oft meine Versuche ins Leere
gelaufen sind.
 
Nun soll ich zum dritten oder vierten Mal meine Adresse, alt und neu
angeben.
 
Das ist mir unverständlich.
 
Durch den sogenannten Datenabgleich, der natürlich nur zur Vereinfachung
und Fairness von Ihrem Service gemacht wurde, sind diese Fakten doch in
Ihrer teuer bezahlten Datenbank vorhanden. Oder wohin sind meine
persönlichen Daten verschwunden???
Das gibt mir alles sehr zu denken....
 
Vielleicht bemühen Sie sich als Service der Landesrundfunkanstalten doch
noch einmal, meine Daten zu eruieren.
Sonst müsste ich eine Verlustanzeige meiner persönlichen Daten in Ihrem
Hause  in die Wege leiten.
 
 
 
beste Grüße
XXXXXXXXXXXX

-diese leicht-lockere Grußformel schein in Ihrem  Geschäftsgebaren
geeignet, eine Bürgernähe zu Ihren sogenannten "Schuldnern" herzustellen.
Ich finde es eher peinlich, aber, Versuch macht kluch = da nutz ich Sie
doch auch mal und fühle mich tatsächlich viel leichter und positiver
gestimmt als vor meinem Schreiben an Sie -
 


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#3: 07. Dezember 2015, 08:55
Gerade entdeckt:

Auf der Internetseite des BS wurde die Möglichkeit der Abmeldung wegen Umzug in beitragspflichtige Wohnung gegeben. Es gibt dort ein neues Formular.

Ganz offensichtlich kämpft der BS, sie versuchen wohl, ihre Hausaufgaben zu machen.
Trotzdem wird PErson A für die Zeit bis 1.11.2014 nicht zahlen.

Ein ablehnender Widerspruchsbescheid auf ihren Widerspruch (mittlerweile 2) ist bis heute nicht erfolgt. Die von Person A gesetzte Frist ist am 15.11.2015 verstrichen, obwohl A mit viel Verständnis für das hohe Bearbeitungsaufkommen dem BS 2,5 Monate dafür Zeit gelassen hat.

Abwarten und Tee trinken.... (#)


Edit "Bürger":
Beiträge mussten leider angepasst werden.
Bitte den wichtigen Hinweis u.a. obenrechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Bitte auch - trotz aller verständlicher Empörung - auch auf die Wortwahl achten...
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#4: 11. Dezember 2015, 21:20
...sie haben Post..

Heute mit dem Betreff: Ihr Rundfunkbeitrag im Postkasten.

Zitat
Sehr geehrte ...,
Vielen Dank für Ihre Information.

Bitte entschuldigen Sie, das wir erst heute auf Ihr an den Westdeutschen Rundfunk Köln gerichtetes Schreiben, welches zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet wird, reagieren. Uns erreichen zur Zeit sehr viele Anfragen, deshalb kommt es leider zu Verzögerungen.

Desweiteren  fügen Sie diesem Schreiben eine Kopie Ihres Widerspruchs vom xx.12.2014 bei.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir dieses Schreiben nicht erhalten haben.


Unser Brief vom xx.08.2015 bezieht sich auf Ihre Mitteilung vom xx.02.2015.

Ihrem Schreiben vom xx.12.2014 entnehmen wir, dass Sie am xx.11.2014 umgezogen sind und der Rundfunkbeitrag durch Ihren Mitbewohner entrichtet wird.

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir noch die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers, der für die gemeinsame Wohnung die Rundfunkbeiträge zählt.

Für Ihre Angaben haben wir einen Antwortbogen vorbereitet. Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Danke.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihr Beitragskonto bis zur abschließenden Klärung beitragspflichtig weiterführen.

Bitte berücksichtigen Sie: Nach ?7 Abs. 1Rundfunkstaatsvertrag sind vom Inhaber einer Wohnung Rundfunkbeiträge ab dem Ersten des Monats zu zahlen, in dem er die Wohnung innehat. als Inhaber sind alle volljährigen Personen anzusehen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Aus der Mitteilung des Einwohnermeldeamtes geht hervor, dass sie bereits im Januar 2013 unter der Anschrift***alte Adresse*** gemeldet waren. Daher haben wir die Wohnung zum 01.01.2013 auf Ihren Namen angemeldet.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: das Beitragskonto weist einschließlich 12/2015 einen offenen Betrag von 682,96 auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben dabei die Beitragsnummer xxxxxxxx an.

Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet.

Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.

Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Vielen Dank.
Hervorhebungen durch Moderator

Soweit die Betteltextbausteine.

Widerspruch per Einschreiben angeblich nicht angekommen....

Person A soll schreiben, ob sie einen Widerspruchsbescheid benötige.
Person A soll vorbereitetes Formular ausfüllen.
Person A soll Namen und Adresse angeben
Person A soll berücksichtigen
Beachten
Entschuldigen
Und viel Geduld haben.
Hab ich >:D

Wie sieht es aus mit dem Widerspruchsbescheid?
Muss Person A mit erneutem Schreiben tatsächlich diesen "anfordern"?

Ist laut "BS Gesetz" dieser hinfällig, wenn Person A nicht wieder ihre kostbare Freizeit mit der müßigen Schreiberei an den Bettelservice verbringen möchte?

Was für ein Verein |-


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 02:52 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#5: 13. Dezember 2015, 02:58
Wie sieht es aus mit dem Widerspruchsbescheid?
Muss Person A mit erneutem Schreiben tatsächlich diesen "anfordern"?

Ist laut "BS Gesetz" dieser hinfällig, wenn Person A nicht wieder ihre kostbare Freizeit mit der müßigen Schreiberei an den Bettelservice verbringen möchte?

"Hinfällig" wird hier gar nichts...
...notfalls wird irgendwann - trotz Widerspruch - Vollstreckung eingeleitet.

Diese Fragen sind aber im Forum schon mehrfach ausgiebig behandelt...


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs sind dort erwähnt:
Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt[/i][/size][/color]
Zitat
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
[...]
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html

Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Zitat
[...]

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls bzw. dem Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Eine Wohnung - ein Beitrag????
Danke für die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#6: 23. Dezember 2015, 19:21
Es gibt Neuigkeiten, Person A hatte heute gleich zwei Briefe vom BS im Postkastl:

Sehr geehrte Person Vielen Dank für Ihre Information.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. da wir aktuell sehr viele Anfragen haben ( ;D), kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie möchten Ihr Beitragskonto rückwirkend abmelden, weil Sie in eine Wohnung gezogen sind, für die bereits ein anderer Mitbewohner den Rundfunkbeitrag zahlt. Wir haben das Beitragskonto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Ablauf des Monats 11/2014 abgemeldet.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 11/2014 einen offenen Betrag von 445,54 auf. Bitte überweisen Sie........usw.


Anmerkung von Person A: Ist das Geld so nötig, das um einen Monat geschachert wird?
Person A hat am 31.10.2014 die alte Wohnung verlassen, also war sie keine Wohnungsinhaberin mehr...
Anmelden konnte sich Person A natürlich erst am 3.11., da der 1.11.2014 ein Samstag war....

Da schreiben wir doch gleich nochmal  >:D

Fortsetzung folgt...


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#7: 23. Dezember 2015, 19:24
Keine Silbe von meinem Widerspruch, und
Kein Widerspruchsbescheid


Ich habe Zeit... 8)


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#8: 27. Dezember 2015, 12:17
Zitat
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir noch die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers, der für die gemeinsame Wohnung die Rundfunkbeiträge zählt.

Interessanterweise scheint der Beitragsservice bei Verweis auf einen bereits vorhandenen "Zahler" stets nach dessen Namen zu fragen, sobald man mal in der undankbaren Schiene der weiteren Korrespondenz mit denen ist. Beim "Königsweg" im Sinne der Datensparsamkeit und des möglichst-nicht-mit-denen-in-Kontakt-Tretens "Online Antworten" auf das Erstschreiben ist nämlich die Beitragsnummer ohne Angabe des Namens ausreichend. Im Idealfall gibt man da lediglich Aktenzeichen, Postleitzahl und Beitragsnummer an und ist aus dem Schneider.

War der Schreibfehler "zählt" so auch im Original enthalten? Falls ja, spräche das ja sogar dafür, dass ausnahmsweise zumindest an dieser Stelle kein Textbaustein reinkopiert wurde.

Womöglich hat der Beitragsserice aber auch besonderen Feingeist bewiesen und der andere zählt tatsächlich nur die Beiträge, statt sie zu zahlen. ;)


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#9: 28. Dezember 2015, 22:02
Zitat
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir noch die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers, der für die gemeinsame Wohnung die Rundfunkbeiträge zählt.

War der Schreibfehler "zählt" so auch im Original enthalten? Falls ja, spräche das ja sogar dafür, dass ausnahmsweise zumindest an dieser Stelle kein Textbaustein reinkopiert wurde.

Womöglich hat der Beitragsserice aber auch besonderen Feingeist bewiesen und der andere zählt tatsächlich nur die Beiträge, statt sie zu zahlen. ;)

Es war leider nur ein Schreibfehler....es muss zahlt heissen, sorry ;) :D


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#10: 29. Dezember 2015, 18:35
Zitat
Name falsch geschrieben!!

Hi,

vielleicht eine blöde Frage, aber wenn die den Namen schon falsch gespeichert haben, muß man das ganze dann überhaupt beachten?
Wenn die dann mit dem falschen Namen zwangsvollstrecken wollen, ist das dann überhaupt noch zulässig?

Zitat
Person A hat am 31.10.2014 die alte Wohnung verlassen, also war sie keine Wohnungsinhaberin mehr...
Anmelden konnte sich Person A natürlich erst am 3.11., da der 1.11.2014 ein Samstag war....

Vielleicht wäre es da sinnvoller gewesen, die Wohnung am 31. abzumelden, dann steht im Ausweis "ohne festen Wohnsitz", dann am 3. die neue anzumelden.


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#11: 10. Januar 2016, 12:45
Fortsetzung...Schreiben an den BS

Ihr Schreiben vom 03.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich teilte Ihnen mit, dass meine Wohnung in Xxxxstadt, Xxxxxstrasse xx mit Datum vom 31.10.2014 gekündigt war.

Nun teilen Sie mit Ihrem o.g. Schreiben mit, dass das Beitragskonto mit Ablauf des Monats November 2014 abgemeldet ist. Warum fordern Sie für den Monat November noch Beiträge, obwohl ich keine Wohnung mehr innehatte?

Ich fordere Sie auf, diesen Monat 11/2014 aus der Summe der angeblichen Forderungen an mich für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.10.2014 zu löschen und bitte um eine korrekte Summe der angeblich bestehenden Forderungen.

Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit f.g.


Mit einer Beitragsnummer habe ich nie korrespondiert, da ich aus meiner Sicht KEINE Beitragsnummer habe. Sie ist mir vom BS zugeteilt worden und eine Nennung dieser wäre für mich ein stilles Einverständnis gewesen. Die rechtliche Handhabe dieser Zwangsanmeldungen und der daraus folgenden Beitragsnummer oder auch dem Beitragskonto ist für mich z. Zt. Noch nicht geklärt, siehe auch
Entsprechende  Diskussionen darüber hier im Forum


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#12: 16. Januar 2016, 13:20
...und es geht weiter, man muss sie ja beschäftigen...

Post vom BS

Ihr Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte .....

Vielen Dank für Ihre Information.

Sie möchten Ihr Beitragskonto rückwirkend abmelden, weil Sie in eine Wohnung gezogen sind, für die bereits ein anderer Mitbewohner den Rundfunkbeitrag zählt. Wir haben das Beitragskonto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Ablauf des Monats 10/2014 abgemeldet.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 10.2014 einen offenen Betrag von 4..,.. Euro auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer Xxxxxxxxx an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.


Na geht doch. Keine Erklärung oder Entschuldigung, dass man sich mal um einen Monatsbeitrag bereichern wollte. Man kann es ja mal versuchen. Das macht für mich eine Mail geschrieben = ein Monatsbeitrag gespart >:D

Mein Widerspruch bleibt unerwähnt, hat sich quasi in Luft aufgelöst, wie so viele Dinge auch. Nun beginnt ein neues Spiel, nämlich wenn der erste Festsetzungsbescheid wegen der o.g. angeblichen Forderung kommt. Im Bettelbrief vom 12.01.2016, das ist der, den ich oben wiedergegeben habe, ist keine Frist erwähnt. Also noch Makulaturpost.

Mittlerweile bin ich Dank des Forums besser gewappnet im Spiel mit dem
 Dummfunk, also, auf geht's in die nächste Runde >:D


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Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#13: 16. Januar 2016, 13:24
Manchmal kommt es mir so vor, als gäbe es nur noch wenig Plan bis gar keinen Plan mehr in den Schreiben des BS.
Vor allem wenn es um Beitragshöhe oder Fälligkeit geht..
 >:D


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a

anne-mariechen

Re: Eine Wohnung - ein Beitrag????
#14: 16. Januar 2016, 13:49
Manchmal kommt es mir so vor, als gäbe es nur noch wenig Plan bis gar keinen Plan mehr in den Schreiben des BS.
Vor allem wenn es um Beitragshöhe oder Fälligkeit geht..
 >:D

Die Ursache liegt immer an der Arbeitsausführung der GEZ-Mitarbeitern. Diese werden zwar einheitlich geschult, aber diese Menschen sind nicht klüger als wir.
Im Gegenteil, da meint jeder er macht es richtig. Auch das zusammensetzen der Textbausteine stellt so eine Dumme Person aus und zeigt deren geistige Auffassung weil die nichts durchlesen.

Das schlimmste dabei ist immer, dass man diesen Personen als Betroffner nie gleichgestellt ist. Die können machen was sie wollen und haben angeblich immer Recht.
Letztlich dann schützen die Gerichte diese Personen für Ihre Dummheit und Ihre Fehler. Ich könnte Fälle aufzeigen es ist grausam.


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