Hallo,
ich hab jetzt etliche Themen durchgegrast - eine wahnsinnige Informationsflut, aber so richtig eine Antwort kam ich nicht auf meine Frage. Google wusste auch keine so rechte Antwort, dabei wissen die sonst alles - oder habe nur falsch gesucht. Daher hier mal folgendes fiktives Szenario:
Person X erhielt Ende Juli 2014 vom Beitragsservice die Bitte zur Anmeldung zum Rundfunkbeitrag, dies solle innerhalb von vier Wochen geschehen. Person X hat innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch gegen die Anmeldung durch den Beitragsservice eingelegt. Mitte September 2014 erhielt Person X die Anmeldungsbestätigung. Es wurde innerhalb von 14 Tagen Widerspruch dagegen eingelegt (leicht modifizierte Version des ersten Widerspruchsschreibens).
Im Februar 2015 erhielt Person X einen Brief vom Beitragsservice mit Bezug (Datum) auf den ersten Widerspruch.
"Ihr Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter X,
vielen Dank für Ihre Information.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen."
Danach folgen Textbausteine, einige gehen leicht auf die Argumente von Person X ein.
Auch dabei eine aktuelle Kontostandsmeldung mit Hinweis auf den fälligen Zahlungstermin im März.
Person X hat dies als Informationsbrief bzw. Eingangsbestätigung zur Kenntnis genommen, da weder darin steht, dass der Widerspruch abgelehnt wurde, noch eine Rechtsbelehrung darin steht.
Nun ist November 2015. Also 1 Jahr und 3 Monate nach Einreichen des Widerspruchs und Person X hat bisher keinen Ablehnungsbescheid erhalten, dafür
heute erstmals ein Brief seit Februar mit einer "Zahlungserinnerung".
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wenn Person X binnen vier Wochen Widerspruch einlegen muss, damit der Widerspruch rechtlich gültig ist, wie viel Zeit hat denn dann derenige, der den Widerspruch ablehnen kann? Da muss es doch theoretisch auch eine Frist geben? Nach 1 Jahr und 3 Monaten nach Einlegen des Widerspruchs ging Person X bis heute davon aus, dass der Widerspruch angenommen wurde.
Außerdem wüsste Person X gern, ob die
"Zahlungserinnerung" ignoriert werden soll oder erneut Widerspruch eingelegt werden sollte? Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, sollte Person X erstmal die Ignoranzschiene fahren.
Gruß
MephiXYZ
P.S. Wenn Kopien der Briefe gewünscht sind, kann das leider nicht sofort erfüllt werden, weder Person X, noch ich besitzen einen Scanner.