Hallo
ganz kurz:
B hat zwei verschiedene Probleme:
1. Abwehr der akkuten Zwangsvollstreckung
2. Abwehr der Bescheide.
1 ist dringlich, aber auch 2 muss gemacht werden: bezahlen oder klagen (die Bescheide sind fuer den BS da, wenn jetzt noch nicht an
B bekanntgegeben, dann halt spaeter)
1 ist ZPO (auch wenn das Finanzamt das macht glaube ich -> einlesen Vollstreckungsordnung in HH), 2 ist Verwaltungsrecht.
1. Ist hier abwarten ratsam oder riskiert man dann tatsächlich die Zwangsvollstreckung ?
Da wird vollstreckt ohne mit der Wimper zu zucken. Ist ja deren Service: Titel ausstellen und Vollstreckungsersuchen erstellen alles in einer Hand.
Schon ein P-Konto eingerichtet? Der GV kommt heute nicht mehr vorbei, der zieht einfach ein. (SuFu und einlesen)
2. Wenn man reagiert kommt das dann nicht dem Eingeständnis des (rechtmässigen) Erhalts des Schreiben gleich ?
Ja, aber Irgendwann muss B reagieren. Ist in Berlin auch ein Schreiben angekommen?
(zum Ablauf habe ich hier ein wenig geschrieben unter:
Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung - Widerspruchsschreiben ignoriert?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16523.msg109280.html#msg109280 )
3. Sollte man Widerspruch einlegen und geht dies nur mit einem Anwalt (Anwaltszwang )?
In der 1. Instanz Vervaltungsgericht ist kein Anwaltszwang.
Bei der ZV (Amtsgericht) auch nicht, beim Finazamt sicher auch nicht.
Suchfunktion hier benutzen: "Vollstreckung ohne Bescheid"
Einlesen! Ich kopiere den Standardtext vom Buerger mal hier rein:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner, schon ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen sondern allenfalls spezielle Fragen des fiktiven Falls behandeln.
Danke für die Berücksichtigung.
Bei fehlenden Bescheiden ist auch
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg106544.htmlsehr informativ.
(Alles ohne Gewähr, nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!)