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Autor Thema: Verzögerung der Klage nach Widerspruchsbescheid  (Gelesen 3966 mal)

M
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Verzögerung der Klage nach Widerspruchsbescheid
Autor: 09. November 2015, 10:01
Hallo,

nach zwei Festsetzungsbescheiden seit Anfang des Jahres jeweils mit fristgerechtem Widerspruch, hat A nun nach 7 Monaten seinen Widerspruchsbescheid in der Hand.

So richtig interessant sind die vier Seiten nicht. Es werden einige schöne Passagen aus dem Rundfunkstaatsvertrag zitiert und ein guter Teil des Textes darüber sinniert, dass der Beitrag keine Steuer ist. Ein Punkt, den A in seinen beiden Widersprüchen nur am Rande erwähnt hat. Die insgesamt etwa 20 Seiten der beiden Widersprüche wurden komplett ignoriert und auf keinen Punkt auch nur entfernt Bezug genommen. So viel dazu.

Das Problem ist jedoch, dass sich im persönlichen Umfeld von A in den letzten Monaten einige Probleme ergeben haben, die ihm aktuell den Kampf sehr erschweren. Prinzipiell ist er weiter bereit, die Mittel bis zum Schluss auszuschöpfen, kann aber aktuell weder Zeit noch Kraft genug aufbringen, um sich voll darauf zu konzentrieren.

Seine Frage ist daher welche Möglichkeiten es gibt, die Einreichung der Klage möglichst weit zu verzögern, in der Hoffnung bis dahin etwas mehr Luft zu haben.
Bei der Forensuche ist er bisher nur unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
auf den Verweis zu Hr. Höcker gestoßen, der im Prinzip nur die zur Klage notwendigen Punkte auflistet und weiter das Gericht um eine angemessen Bearbeitungsfrist bittet. Das ganze ist wohl schon über 1 Jahr alt, dürfte aber noch ziemlich genau dasselbe sein? Oder gibt es weitere Ansätze?

Vielen Dank für eure Hilfe!


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine völlig fiktive Person F in einer ähnlichen Situation folgende Klageschrift erstmal gegen Ende der Frist ohne ausführliche Begründung an das in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte zuständige Verwaltungsgericht schicken würde:

Zitat
Zitat
Person F (Name und Adresse)

Einschreiben mit Rückschein

Verwaltungsgericht ... (Adresse)

Vorab zur Fristwahrung (ohne Anlagen) per Fax an: (Fax-Nr. vom VG)

Ort, Datum

Klage

In Sachen

von Person F (Name und Adresse)   - Kläger -

gegen den (zuständige Rundfunkanstalt)   - Beklagter -

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe Klage und beantrage

den Beklagten zur Aufhebung des Gebühren-/Beitragsbescheides vom ... sowie des Feststellungsbescheides vom ..., gegen welche jeweils fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, und des Widerspruchsbescheides vom ..., Eingang am ..., zu verurteilen, und die Vollziehung der Bescheide auszusetzen, bzw. die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom ..., sowie vom ... wiederherzustellen.

Der Streitwert beträgt ... €.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Begründung

Die zwei Bescheide sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

Die ausführliche Begründung, auch hinsichtlich des geltenden Europarechts, wird nachgereicht. Die Rechtslage ist sehr komplex. Mit dem Lesen und Bewerten des Widerspruchsbescheids, inklusive dem Studieren der Volltexte, also den Urteilen der zitierten Stellen, benötige ich voraussichtlich über ein Jahr Zeit. Das Material klagefähig aufzubereiten, wird nochmals den gleichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Durch meine Vollarbeitszeit und familiäre und andere private Verpflichtungen bleibt mir pro Woche nicht mehr als 3 Stunden Zeit mich mit dem Thema zu befassen. Auf Grund dessen kommt es zu einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 Jahren.

Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.

Unterschrift

Person F


Anlagen (Kopien in zweifacher Ausfertigung):

1. Beitrags-/Gebührenbescheid vom ..., Eingang am ...
2. Feststellungsbescheid vom ..., Eingang am ...
3. Widerspruch vom ... gegen den Beitrags-/Gebührenbescheid Nr. 1
4. Widerspruch vom ... gegen den Feststellungsbescheid Nr. 2
5. Widerspruchsbescheid vom ..., Eingang am ...

Dann würde Person F, wenn's schnell gehen soll notfalls mit Copy & Paste mit den Infos hier aus dem Forum, eine Begründung der Klage schreiben, siehe auch dieser Beitrag.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

M
  • Beiträge: 52
Da kann man Person F nur noch herzlich danken.

Das läuft auf die von A angedachte Variante hinaus, aber noch mit der mit Sicherheit sehr sinnvollen Erweiterung um die zeitliche Begründung für die Fristverlängerung. Vielen Dank für die Hilfestellung an F!

Macht der Hinweis auf die Verhandlungen im März 2016 vor diesem Hintergrund auch Sinn, da sich hier eventuell fallenden Urteile auf eine Klage auch wieder auswirken würden? Entsprechend müsste ab Bekanntgabe der Urteile natürlich die Klageerstellung noch einmal neu begonnen werden.


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M
  • Beiträge: 52
... Der Streitwert beträgt ... €.
...
Anlagen (Kopien in zweifacher Ausfertigung): ...

Noch zwei Fragen hierzu: sollte im Widerspruchsbescheid freundlicherweise über den aktuellen Gesamtsaldo von ca. 630€ informiert werden, ist dies gleichzeitig der Streitwert? Oder ist der Gesamtsaldo zum letzten Festsetzungsbescheid relevant? A vermutet eher den Stand des Widerspruchsbescheids, da die Differenz sonst sicher beim GV landen würde?

Zu den Kopien: zweifache oder einfache Ausfertigung? Zweifach wären es möglicherweise um die 60 Seiten.

Wie sieht es mit dem Hinweis auf März 2016 aus?

Nochmals vielen Dank im Namen von A, der sich somit in den erlesenen Kreis der künftigen Kläger einreiht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 23:31 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.247
Zu den Kopien: zweifache oder einfache Ausfertigung? Zweifach wären es möglicherweise um die 60 Seiten.
Das Gericht (hier: RLP) berechnet 0,50 € pro anzufertigende Kopie - kann sich Person A ausrechnen was für sie preiswerter ist: selbst (60 Seiten) Kopien erstellen oder machen lassen  :laugh:

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 23:33 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 52
Zitat aus dem betreffenden Widerspruchsbescheid:
Zitat
"Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben sowie die angefochtenen Bescheide und der Widerspruchsbescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden."

Selbst machen kostet 2-3€ - darum geht es nicht. Aber wenn der liebe SWR/BS/??? die Unterlagen in der Einzahl anfordert, möchte Person A ihm auch nichts schenken. Sonst sollten die Textbausteine dringend aktualisiert werden. Oder sind seitens VG generell zwei Ausfertigungen gefordert?

Bitte auch noch die Info zum Streitwert! Vielen Dank.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in ähnlicher Situation als Streitwert die Summen der 2 Bescheide gegen die geklagt wird addiert hätte, also z.B. ca. 340 €, und nicht den gesamten noch angeblich ausstehenden Betrag von über 600 €.

Über die Differenz wurden ja auch noch keine Bescheide zugeschickt.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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M
  • Beiträge: 52
Mit der Antwort des VG klärt sich schon mal die Frage, ob generell zwei Ausfertigungen gewünscht sind. Im vorliegenden Fall hat sich der Kläger jedoch strikt an die Anweisungen aus dem Widerspruchsbescheid gehalten, wonach nur eine Ausfertigung gefordert wurde. Berechnet wurde (bisher?) noch nichts, wobei im Fall einer Berechnung diese an den Aussteller des Widerspruchsbescheids weitergeleitet werden würde. Immerhin hat dieser den "Fehler" zu verschulden.

Ist die Antwort des VG normal, bzw. wird die Fristsetzung zur Einreichung der Klage gesondert versandt? Der Kläger hatte entsprechend diverser Ratschläge zwei Jahre als Bearbeitungszeit gefordert (zur Ausarbeitung der Klage nach deutschem und europäischen Recht). Diese scheinen ihm auch gerechtfertigt, da er allein während der letzten beiden Wochen aus geschäftlichen Gründen noch kein Stück weitermachen konnte.
Oder wird die Frist erst festgesetzt, sobald sich innerhalb der vierwöchigen Frist der Beklagte geäußert hat?

Zum Antwortschreiben: die erste Seite wurde in zweifacher Ausfertigung zugeschickt. Zusätzlich war noch eine Seite "Hinweise zu den Gerichtskosten in Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten" beigelegt.


Edit "Bürger":
Die Anonymisierung der Dokumente musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 01:25 von Bürger«

 
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