unzweifelhaft
eindeutig
in keiner Weise
"Der Rundfunkbeitrag ist eindeutig formell und materiell verfassungsmäßig."
Unglaublich,
mit welch argumentativen Begruendung der Rundfunkbeitrag verteidigt wird.
Das ist einer der Gruende, warum ich den Rechtsweg durchaus kritisch sehe.
Hier wird vom hoechsten Verwaltungsgericht eines Landes - da sitzt kein Wald- & Wiesenrichter mehr, eine Klage im Urteil abgekanzelt, ohne sich in der Begruendung mit der Sache auch nur auseinander zu setzen.
Die Wortwahl ohne arugmentative Ausfuehrung zeigt ja schon wie der Hase laeuft; so wie es bisher gelaufen ist, braucht man sich vom BVerfG auch nicht viel erwarten - und das braucht ja eh 2 Jahre, bis der Fall mal ueberhaupt auf den Tisch kommt.
Ich bin eigentlich geschockt, das bisher kein Gericht, kein einzelner Richter einmal in unserem Sinne entschieden hat, da die Arguemente gegen den Rundfunkbeitrag in seiner jetztigen Form in meinen Augen
unzweifelhaft
eindeutig
in keiner Weiserechtens und von der Verfassung gedeckt sind.
Die Verfassung nach Art. 5 GG sieht freie Medien vor, aber keinen staatlichen Rundfunk der 9 Rundfunkanstalten, ueber 20 Fernsehsender und zig Radiostationen betreibt, sowie 8,5 Mrd. Euro pro Jahr kostet.