Es wurden hier acht sogenannte Mitteilungsdienste zitiert, so Statistisches Bundesamt, Bundesfinanzverwaltung, Rentenversicherungsträger mit Datum und Uhrzeit.
Zweimal LRA?? Ist sie das?, und zwar am 3.11.2014 um 21:19, und am 5.11.2014 um 21:09.
Diese Übermittlung erfolgte jeweils an dem selben Tag abends, an dem ich mich 1. angemeldet hatte und 2. die Abmeldung von der weggezogenen Stadt durch das EMA erfolgt ist - zwei Tage später.
Soll heißen:flugs am selben Tag werden bei Veränderungen vom EMA abends mal automatisch die Daten zum BS transferiert. Na dann ist ja alles klar.
Auf dem beigefügten "Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)"=
Keine Silbe vom BS.
@ ellifh
Das sind natürlich die Belege wie der Datenschutz in D gegenüber dem Bürger gehandhabt wird. In meinem Beitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109975.html#msg109975 habe ich darauf hingewiesen, welche weiteren Gesetze so manipuliert sind, dass außer dem wichtigsten Gesetz dem Meldegesetz, weitere Kontrollen mit den persönlichen Daten erfolgen.
Die derzeitige Auslegung, Behörden und Datenschutz kann man hier beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sehr schön nachlesen.
https://www.datenschutz.hessen.de/er001.htm . Hier sind die Formulare mit dabei, die man im Bezug Datenschutz Behörden verwenden kann.
Vielleicht sollte man im Formular "Auftragsmuster 1", wo es um die allumfassende Sperre geht und eine Begründung verlangt wird, sich was einfallen lassen. Zum Beispiel, dass in D gegen den EU-Datenschutz verstoßen wird. Durch die Missachtung der EU-Datenschutzregeln ein Leben lang von den staatlichen Behörden einschließlich dem Beitragservice verfolgbar und kontrolliert wird durch anstehende unzulässige Datenabgleiche (RBÄStV Nr. 19), was nicht im Sinne des EU-Datenschutzes der Persönlichkeitsrechten entspricht. Hinweise und Bedenken gibt es doch nach so einer Datenauskunft, wie Sie von @ ellifh aufgezeigt wurde zu genüge.
Wie @ ellifh schreibt, wird von der Meldebehörde nicht auf die Übermittung der Daten zu den LRA bzw. dem BS hingewiesen und schon gar nicht um Einwilligung nachgefragt. In Ihrem Fall könnte man jetzt zur Gegenprüfung eine Datenschutzauskunft an die LRA und den BS richten und klar fordern, wann wurde die Daten (Datum/Uhrzeit) zuletzt von der Meldebehörde übermittelt und abgeglichen. Dann hätte man den Nachweis. Das ganze System wird inzwischen softwaretechnisch jedezeit ohne Wissen des Bürgers angewendet. Selbst ob und wie die Sperren wirklich wirken, können wir nicht beurteilen und als Bürger muss man es selbst kontrollieren, wobei man dem Sachverhalt doch auf Treu und Glauben ausgeliefert ist.
Insofern ist zu überlegen, ob die Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht vom Ermano Geuer, die sich damals mit dem Thema Datenübermittlung/ Datenabgleich befasste, EU-Konform und korrekt ausgelegt wurde. Selbst wenn das Gericht vielleicht zu Recht in der Sache Datenschutz entscheidungsbefugt war. Der Vorgang zeigt wieder auf bei Klagen alles mit reinzupacken, könnte nicht immer hilfreich und zielführend sein.
Das ganze Datenschutzsystem entspricht in keinster Weise den EU-Richtlinien, so wie Sie der Normal-Bürger liesst und versteht. Ein wichtiges Merkmal auf das die EU Wert legt, wurde hier noch nicht angesprochen und das ist
die Einwilligung. Hier nachzulesen bei der EU
http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf .
Schon hier muss man feststellen, dass alle verantwortlichen Datenschutzbeauftragten und da meine ich die Personen bei den LRA's bei den Ländern und beim Bund versagt haben. Eigentlich sollte man das der Kommision dem EU-Datenschutzbeauftragten melden. Hintergrund hier!
Es geht um eine angenommene Petition im EU-Parlament zum Datenschutz und der Beantwortung von der Kommision. Hier zu finden
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/peti/cm/1070/1070297/1070297de.pdf . Ich denke gerade diese Dokument sollte man bei Datenschutzschreiben zu den Formularen wie Sie der Hessische Datenschutz anbietet oder wie es von @Leckgez aufbereitet wurde, mit an die Behörden zu senden.
Das hat Gewicht, selbst wenn es darin nur um den Datenschutz zum Adresshandel geht. Wichtig erscheint mir die Kommision bekennt sich in der Antwort klar zur Richtlinie 95/46EG. In Zusammenhang mit der Pressemitteilung zum Urteil EuGH 01.10.2015, wird damit den Behörden klar aufgezeigt, wie die obersten EU-Organe das Thema Datenschutz sehen. Das muss man den Mitarbeitern und Verantwortlichen in den Behörden klar nachweislich aufzeigen.
Hier der Link zu EU-Datenschutzbeauftragten, dort gibt es weitere gute Informationen.
https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/Papers@ pinguin
ich verkneife es mir jetzt nicht hierzu etwas zu sagen.
Nein, dieses dürfen sie eben nicht. Mitarbeiter einer staatlichen Stelle, die so verfahren, begehen Rechtsbruch und können gemäß europäischem Recht dafür belangt werden.
Wohin soll ich mich in so einem Fall hinwenden, damit jemand belangt wird? Ob die Behörde grundsätzlich so missachtend Arbeitet oder nur ein Mitarbeiter, ist eine weitere Frage. (Sozusagen ich schiebe den Schuh einfach weiter).
Deine Antwort ist berechtigt richtig. Es ist Dir bekannt, dass ich gerne die Sachlagen aus eigener Erfahrung und so wie ich sie kenne, wie sie gehandhabt werden darlege. Wenn ich dann von Dir eine Klarstellung aus EU-Sicht bekomme, fördert das nur das Bewußtsein der Mitstreiter. Dass gerade beim Datenschutz Missbauch betrieben wird, darauf habe ich immer hingewiesen.
Gerade die EU und somit der Datenschutz ist ein Moloch, wenn man sich hier durchackern will. Da ist selbst ein so verzwickter RStV einfach zu verstehen.
Als Betroffener hat man zurecht Bedenken an der Einhaltung des Datenschutz von den LRA's, wenn man über eine Zwangsanmeldung unter Falschangaben wie ich im Jahre 2007, die Eidesstattliche Versicherung für einen angeblichen Zweitwohnsitz abgeben sollte, den ich nie hatte und ich mich dadurch selbst hätte strafbar gemacht.
Es ist für den Bürger doch sehr bedauerlich, dass die EU soviele Jahre Zeit der Umsetzung Ihrer Richtlinien benötigt, um über Petitionen und EU-Urteilen der Bürger auf seine Rechte aufmerksam gemacht wird. Besonders zu erwähnen ist, dass wir D schon ein Verfahren zum Datenschutz der EU über uns ergehen lassen mussten.
Bin natürlich gespannt was uns @ ellifh noch zu Ihrem Fall berichtet.