Eine Frage tut sich da jetzt auf:
Bei den Rundfunkanstalten wurden die personenbezogenen Daten ja ohne Einwilligung des Bürgers bei den Meldebhörden erhoben. Wenigstens in meinem Fall war das so. Sowohl die Daten von der GEZ als auch die Daten vom Einwohnermeldeamt wurden ohne meine Einwilligung beschafft.
Jetzt müsste man doch die Verarbeitung dieser Daten verbieten können, Was meint die Forengemeinschaft? Hat schon irgendwer Erfahrung?
Das ist eine mehr als berechtigte Frage und gleichzeitig ein EU-Rechtsbruch, was in diesem Zusammenhang speziell der BS mit der Beschaffung und Verarbeitung der Daten vornimmt. RBStV ist kein Gesetz und aus diesem Staatsvertrag heraus werden bundesweit alle persönlichen Daten der Bürger einer Firma zur Vornahme des Abgleiches und Kontrolle sozusagen zur Verarbeitung in Ihrem Sinne (staatlichen Handelns) erlaubt. Datenerfassung der Meldebehörde sind zu Wahrung des staatlichen Handelns zulässig, aber dass damit gleichzeitig eine Rasterfandung zulässig wird ist einfach unerhört.
Bei Einführung des neuen RBStV 01.01.2013 wurde das von allen Datenschutzbeauftragten schon angemahnt und mit welchen Argumenten der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zu dem Thema geurteilt hat, war ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie 95/46 EG. Nach der öffentlichen Bekanntgabe des 19. RÄStV hätten doch inzwischen alle Datenschutzbeauftragten der Länder schon Ihre Bedenken äußern müssen. Keiner dieser Damen und Herren traut sich das zu.
Das wir kein Rechtsstaat mehr sind wird doch damit bescheinigt, dass jetzt im 19. RÄStV beschlossen wird und damit der zum 01.01.2013 vor Gericht begründete einmalige Datenabgleich nun zur jederzeit durchführbaren Handlung wird, zwischen den sogenannten RF-Anstalten und den Meldebehörden ohne den Bürger zu fragen.
Der Datenmissbrauch wird unter Kopfnicken aller Abgeordneter in den Landtagen still und heimlich zum Gewohnheitsrecht übertragen. Wir müssen diesen Parlamentarier das Gehirn waschen. Wir Bürger müssen jetzt sofort unsere Bedenken auf unsere Rechte und den Missbrauch der Stellen bei den Abgeordneten hinweisen.
Das Problem der Rechtsprechnung, auch der EU-Rechtssprechung, dass erst gegen eine staatliche Handlung geklagt werden kann, wenn Sie durchgeführt wurde. Der Bürger hat keine Möglichkeit seine Rechte vor einer Entscheidung in den Parlamenten vorzubringen und diese zu verhindern. Dazu sind zu viele Verfahren vom BVG abgeschmettert worden. Ja gut eine Petition wäre möglich, aber diese über 16 Bundesländer erfolgreich umzusetzen?
Wird dann gegen den Gesetzesverstoß gerichtlich vorgegangen, dann dauert es Jahre bis es zu einer Entscheidung kommt und die Daten werden nie mehr beim BS gelöscht. Die Handlung ist vollzogen und durchgeführt. Das wäre mehr als ein Novum, wenn es jemals zu einer gerichtlich angeordneten nachweislichen Löschung kommen sollte.