@Moderator: bitte diesen Beitrag unter dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz von karlsruhe, 08. Mai 2015, 13:20 als eigenen Beitrag anpinnen und diese Antwort dann löschen
In dem anderen Thema ist aber keine Diskussion möglich. Gerade aber die von Dir genannte Verordnung bietet durchaus Diskussionsstoff, bspw. darin, daß ausdrücklich von "Vollstreckungs
beamten" die Rede ist, woraus sich ja der Schluß ziehen läßt, daß Nichtbeamte nicht vollstrecken dürfen.
Diskussionsfähig wäre auch, daß Amtshilfe nur dort geleistet zu werden braucht, wo sich Behörden in der Zuständigkeit eines Landesministerium befinden. Die Behörden des einen Ministeriums brauchen den Behörden eines anderen Ministeriums keine Amtshilfe leisten.
Edit "Bürger":
Thread wurde "fixiert"/ "angepinnt" (nicht "in" sondern unter bzw. über dem o.g. Thread von "karlsruhe").
Daher steht einer Diskussion in diesem (offenen) Thread hier nichts im Wege.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
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