Wenn man dies jetzt noch mit entsprechenden Paragraphen ausschmücken und den LRAen um die Ohren hauen könnte, wäre es wunderbar!
Du könntest Dich in den Ausgangsbeitrag des verlinkten Themas einlesen und auch die Aussagen von User Pjotre zur Kenntnis nehmen?
Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.0.html
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;