Rückständige Rundfunkgebühren sind keine Außenstände der Stadt.
Erinnert sei auch daran, daß Düsseldorf nicht nur einen international tätigen Konzern an Bord hat, die definitiv wissen, was internationales und europäisches Recht ist, und sicher "not amused" wären, würden ihre Beschäftigten aufgrund von städtischem Rechtsbruch Schwierigkeiten haben, ihrem Job nachgehen zu können. Da mindestens einer dieser Konzerne sozial eingestellt ist, käme die städtische Verwaltung langfristig wohl in Schwierigkeiten. Was Recht ist, muß Recht bleiben. Und da Rundfunkrecht europäisches Recht ist, legen weder Kommunen noch Länder oder Bund fest, was hier Recht ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;