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Umfrage

Eine Rechtsbeugung mit Unterwanderung der demokratischen freien finanziellen Willensentscheidung bezüglich der ö.-r. Medienoption darf es nicht geben. Ich habe oder werde eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung für die folgende Region aufgeben:

Baden-Württemberg
10 (10.4%)
Bayern
18 (18.8%)
Berlin
9 (9.4%)
Brandenburg
4 (4.2%)
Bremen
0 (0%)
Hamburg
3 (3.1%)
Hessen
3 (3.1%)
Mecklenburg-Vorpommern
3 (3.1%)
Niedersachsen
13 (13.5%)
Nordrhein-Westfalen
19 (19.8%)
Rheinland-Pfalz
2 (2.1%)
Saarland
0 (0%)
Sachsen
5 (5.2%)
Sachsen-Anhalt
1 (1%)
Schleswig-Holstein
4 (4.2%)
Thüringen
2 (2.1%)

Stimmen insgesamt: 95

Autor Thema: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung  (Gelesen 105330 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#15: 24. Oktober 2015, 14:37
Aus dem Word-Dokument:
Zitat
... die rechtsbeugenden Stellen.

Da darf sich der (Ober)staatsanwalt sich seine Verbrecher selbst suchen? Anzeige gegen unbekannt?


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

V
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  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#16: 24. Oktober 2015, 14:46
Ja, die Schuldigen darf er sich selbst aussuchen. Die Rechtsbeugung ergibt sich aus der vielzahl einseitiger Urteile und der im ersten Beitrag genannten Gründen. Unter Umständen gab es eine Anweisung von "oben". Vorauseilender Gehorsam kommt auch in Frage. Auf Nachfrage bekommt er sicherlich konkrete Fälle genannt. ;)


Dennoch möchte ich, dass wir in der Pressefrage weiterkommen:

Wie schaffen wir gemeinsam, die Presse von den Strafanzeigen in Kenntnis zu setzen?

Damit könnten endlich die ausschlaggebenden Argumente in den Vordergrund treten und die gezielten Ablenkungen auf Nebenthemen (Schwierigkeiten der ARD, des ZDF & Co.) in den Hintergrund geraten.
Es geht schließlich um die Rechtsbeugung mit Unterwanderung der demokratischen freien finanziellen Willensentscheidung bezüglich einer aufgedrängten Medienoption.

Wer bereitet eine Pressemitteilung vor?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 15:46 von Viktor7«

V
  • Moderator++
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#17: 25. Oktober 2015, 13:15
Die Pressemitteilung erschien nun bei

Online-Boykott

und

Facebook


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H
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#18: 25. Oktober 2015, 16:53
So Jungs , nun helft mal einem juristischen Anfänger (oder Dummen).
Was muss ich nun tun?
Zur Polizei gehen und eine Anzeige machen oder an wen muss ich nun was schreiben?

Vielen Dank schon im Voraus.

RR.

Übringens habe ich nun Klage gegen den BR eingereicht und die Klagebegründung abgesendet.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#19: 25. Oktober 2015, 17:10
Meine Strafanzeige ist raus, ich hoffe, dass VIELE es auch machen!!!

Ein SUPERGROSSES DANKESCHÖN an Viktor7 für die viele Mühe, die er sich bei der Erstellung gemacht hat.


Ihr braucht NUR noch euren Absender, die Anschrift der Staatsanwaltschaft, Ort, Datum und Unterschrift eintragen  ;)


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#20: 25. Oktober 2015, 17:36
Hallo, jetzt habs ich auch geschnallt.
Meiner ist auch raus.

Gruss
RR.


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r
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#21: 26. Oktober 2015, 19:10
Hallo zusammen,
auch ich Danke Viktor7 ;) für seine Hilfe bzw. den Musterbrief meine Anzeige geht morgen nach Bayern Staatsanwaltschaft Memmingen Zweigstelle Neu-Ulm.

Bitte kämpft alle weiter nur GEMEINSAM sind wir stark!!!

Gruß Robby


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V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#22: 27. Oktober 2015, 14:14
Könnt Ihr bitte bei der Verbreitung der Pressemitteilung an die Zeitungen mithelfen?

Wir haben eine einmalige Chance die wesentlichen Argumente endlich öffentlich zu machen. Nutzen wir diese einmalige Gelegenheit.

Jeder kennt sich in seiner Umgebung am besten aus und weiß welche lokale oder regionale Zeitung am besten geeignet ist.


PRESSEMITTEILUNG: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung

Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de, die für eine demokratische freie finanzielle
Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.

Artikel inkl. Weiterleitungslinks auf Online-Boykott.de:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#23: 27. Oktober 2015, 14:47
Hat das schon jemand für die Bad.Zeitung Freiburg probiert?????


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#24: 27. Oktober 2015, 15:11
Hat das schon jemand für die Bad.Zeitung Freiburg probiert?????

Ich habe bis jetzt die etwas größeren Zeitungen
RP-Online, WiWo und Handelsblatt angeschrieben.
Lokale Zeitungen werden heute noch folgen.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#25: 27. Oktober 2015, 15:35
Ich habe Zeitungen in Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben wie Nordkurier, Ostsee-Zeitung und Norddeutsche Neueste Nachrichten.

Focus-Online habe ich auch angeschrieben.


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B
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#26: 27. Oktober 2015, 18:45
Lippische Landeszeitung, Westfalen Blatt und Neue Westfälische sind angeschrieben.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

r
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#27: 27. Oktober 2015, 18:49
Ich habe die Südwest-Presse und die Bild Zeitung angeschrieben


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#28: 27. Oktober 2015, 22:46
Die Pressemitteilung ging nun auch an
- Ruhr Nachrichten,
- WAZ,
- Westdeutsche Zeitung und
- radio NRW.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#29: 30. Oktober 2015, 15:04
Staatsanwaltschaft hat geantwortet  :D

Es existiert schon einmal ein Zeichen! Abwarten, was die Antwort ist  ;)


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