gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Dieses darf aber bezweifelt werden. Nichts ist erlaubt, so es eine Behörde versäumt hat, den Bürger um Zustimmung zur Weitergabe zu bitten.
@pinguin ich akzeptiere deine Meinung, aber deine Meinung ist nicht die Meinung eines VG-Gerichtes das über die Rechtmäßigkeit von 17,50 Euro im Monat zu entscheiden hat. Ich habe ganz klar zu Ausdruck gebracht, dass in der Sache Meldedatenabgleich die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 als Urteile den Datenabgleich für rechtens entschieden hat. Das müsste Dir auch bekannt sein. Dass hier EU-Regeln und nun ein Urteil vom 01.10.2015 dagegen sprechen könnten ist wenn es zu beachten ist ein neuer Sachverhalt für betroffene RF-Beitragszahler. Stell mal Gedanken an, weshalb wurde in der Popularklagen nicht auf EU-Datenschutz hingewiesen. Der Grund ist ganz einfach, weil das Gericht die vorliegenden Gesetze RF/Satzungen/BDSG/LDSG/ national beurteilt hat. Es lässt sich nicht in einer (1) Klage alles an Punkten die wir inzwischen kennen entscheiden.
Was deine Aussagen EU und tausendmal EU ist interessiert ein Gericht in D soviel wie der Mehlsack in China. Was Fakt ist auf Grund der Entscheiden bei den Gerichten, dass diese keinen Grund sehen ein VG-Verfahren au Grund von Klagepunkten an den EuGH zu geben und daraus folgend werden RF-Kläger zwangsvollstreckt. Ob die ZV rechtens ist, ist doch genau so ein Problem, dass es kein Gericht anerkennt und im Sinne von Deinem Wunschrecht an Auslegung oder von anderen entscheidet. Wir können alle feststellen, das darf nicht so sein und wenn es nicht so beachtet wird kann man nur Klagen. Wird die Klage abgewiesen, dann hat man Pech oder man versucht es auf ein neues.
Zu meiner Aussage
"Das erlaubt sogar die EU" rate ich Dir mal alle Artikel der Richtline 95/46/EG im Detail zu bearbeiten. Denn aufbauend auf dieser Richtlline wurde das BDSG angepasst. Sicher nicht vom EuGH prüfend bewertet. Und das wird Dir jeder Landesdatenschutzbeauftrage so zu Auskunft geben. Im EU-Recht Wettbewerbsrecht interessiert es auch nicht, ob die Briefe vom BS oder von Dritten oder Fünften gedruckt und gescannt werden. Der EU ist der Wettbewerb wichtig, sprich die EU-Ausschreibung. Nachzulesen in einem anderen Threat.
Pinguin ich geb Dir einen Rat unternehme mal soviel in deinem Leben wie ich. Deine Standpunkt von den mahlenden Mühlen der EU sagt ganz klar aus, da läuft noch viel Wasser den Fluß herunter (viele viele Jahre) bis sich was ändern sollte und bis dahin haben wir es mit anderen Problemen als Bürger in dieser EU zu tun. Dann fang einfach mal an und geh voran und bringe eine Klage auf den Weg um deinen Standpunkt durchzusetzen. So einfach ist das.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß eine Behörde an Private Daten rausrücken darf, an eine andere Behörde aber nicht?
Außer dass ich jetzt über den Satz erstaunt bin, entweder liegt es an unserer gegenseitigen Auffassung oder reden wir an einander vorbei? Wer private Daten bei der Meldebehörde haben will, muss den Nachweis begründdet vorlegen und 7,50 Euro pro Adresse bezahlen dann hat er die Information einer vollständigen Adresseangabe. So mein letzter Fall den ich persönlich durchgeführt habe und beweisen kann. Und wenn eine Behörde wie das Jobcenter Daten von der Meldebehörde haben will, dann bekommt sie diese ohne mich zu fragen und ohne dass ich davon etwas mitbekomme.
@anne-mariechen
Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
Dieses zu entscheiden, überläßt Du doch freundlicherweise den Richtern und Richterinnen des BVerfG?
Das BVerfG wird den öffentlich rechtlichen Rundfunk NIE abschaffen. Da hänge ich meinen Kopf in die Guillotine. Vielleicht ist Dir die Gesetzespyramide ein Begriff und darauf wird jeder der klagt vom untersten Gericht hingewiesen. Nächste Instanz bezahlen. Ich habe zu Beginn 2013 Kontakt mit einem RA der die Zulassung für das BVerfG hat mehrmals telefoniert. Er hat mir Hinweise gegeben, dass es Verfassungsrechtliche Bedenken gibt, aber nur das Verfahren vor dem BVerfG ist mit über 15.000,-- Euro beziffert worden. Und den Kontakt habe ich in weisser aussicht gesucht, weil ich nicht ein Verfahren vor Gerichten führe wo mir ein RA der für obere Instanzen notwendig wird erklärt, das ist alles Mist, so wie Sie das ausgelegt haben und so haben sich nie eine Chance.
Hier auf dieser Internetseite kann sich jeder als EU-Verbraucher zu Fragen seiner Daten informieren
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/schutz-der-kundendaten-in-der-eu/fragen-ueber-fragen/meine-daten-meine-rechte/Und wer seine Rechte bei der EU durchsetzen will dem empfehle ich mal diese dargelegten Möglichkeiten in Augenschein zu nehmen um zu prüfen wie sein Verfahren am besten an die EU gerichtet werden kann.
http://www.eu-koordination.de/meine-eu-rechte/wie-kann-ich-mich-einmischenhttp://www.eu-koordination.de/PDF/2010-1-meine-rechte_web.pdf