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Autor Thema: ARD und ZDF können sich auf diesem Urteil nicht ausruhen  (Gelesen 9334 mal)

Uwe

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ARD und ZDF können sich auf diesem Urteil nicht ausruhen

Quelle: Die Welt 18.03.2016

Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß.
Doch die Öffentlich-Rechtlichen sollten nicht zu sehr entspannen: Zu laut sind die Zweifel an ihrer Daseinsberechtigung.

Der Rundfunkbeitrag bleibt juristisch uneinnehmbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Freitag insgesamt 18 Revisionsverfahren ab. Weitere Verfahren sind anhängig, werden aber vermutlich ähnlich ausgehen.
Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache wird annehmen müssen, denn die Kläger können nach mehreren Niederlagen in Vorinstanzen nun Beschwerde in Karlsruhe einlegen.
Bisher hat noch jede Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags und davor gegen die Rundfunkgebühr zu einer Niederlage vor Gericht geführt.

weiterlesen auf:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153449379/ARD-und-ZDF-koennen-sich-auf-diesem-Urteil-nicht-ausruhen.html


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T
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Zutreffend schreibt Christian Meier, der Autor dieses Artikels:

Zitat
Klagen erfüllen einen Zweck - auch wenn sie scheitern

Die relativ hohe Zahl der Klagen belegt, wie unzufrieden Teile der Bevölkerung mit dem "Zwangsbeitrag" sind. [...] Die Öffentlich-Rechtlichen können es gerade darum nicht bei der Bestätigung ihrer Existenzberechtigung belassen. [...] Es ist richtig, dass die grundsätzlichen Klagen das eine sind – und die Ausgestaltung der Finanzierung das andere. Doch der unglaublich teure Apparat verstärkt die Legitimationskrise der Öffentlich-Rechtlichen [...] Also: Klagen sind richtig und wichtig. Noch wichtiger wäre allerdings eine Analyse, wie reformbedürftig, ja wie reformfähig die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch sind.


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v
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Sputnik:

Zitat
...
Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck vertritt einen der Kläger in diesem Prozess, der nun schon seit Monaten für Aufregung sorgt. Die Argumentation des Klägers erläutert der Anwalt wie folgt:

„Es geht ja nicht nur um Geräte, sondern um das Wohnen als ein menschliches Grundbedürfnis, dass unserer Auffassung nach niemals Anknüpfungspunkt für die Erhebung einer Abgabe sein darf. Ein weiterer Punkt ist der, dass es keine spezifische Beziehung zwischen dem Innehaben einer Wohnung und den elektromagnetischen Schwingungen des Rundfunks gibt, die von den Rundfunkanstalten erzeugt werden — weil eine Wohnung eben keine Rundfunksignale in Töne und Bilder umsetzen kann.“

Der Kläger aus NRW, den Bölck vertritt, verfügt in seiner Wohnung über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte. Dass er nach der Reform der Rundfunkgebühren nun trotzdem zahlen soll, empfindet er als ungerecht. Und damit ist er nicht allein.
...

http://de.sputniknews.com/gesellschaft/20160319/308550177/streit-um-fundfunkgebuehren-verfassungsgericht.html


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

M
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Volkuhl zitiert RA Bölck aus Sputnik:

Zitat
...Ein weiterer Punkt ist der, dass es keine spezifische Beziehung zwischen dem Innehaben einer Wohnung und den elektromagnetischen Schwingungen des Rundfunks gibt, die von den Rundfunkanstalten erzeugt werden —

Da ist noch etwas zu sagen. Man sollte auch analog zum Kohlenpfennig Urteil argumentieren, wie ich es in
http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm tat:

Zitat
Die Wohnungsinhaber, gleichgültig ob sie die Allgemeinheit der Steuerzahler umfassen, haben als solche keine besondere Verantwortlichkeit, die Finanzierung des Rundfunks zu sichern (Siehe Kohlepfennig-Urteil, BVerfGE 91, 186).

Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?


siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Die Wohnungsinhaber, gleichgültig ob sie die Allgemeinheit der Steuerzahler umfassen, haben als solche keine besondere Verantwortlichkeit, die Finanzierung des Rundfunks zu sichern (Siehe Kohlepfennig-Urteil, BVerfGE 91, 186).
Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?
Weil sie nicht wollen, daß das auch für die Zwangsabgabe gilt. Darum. Das ist die einzige Rechtfertigung und das einzig ehrliche Argument in diesem Dschungel.
Ich frage mich wirklich, welche Leichen im Keller der ö.-r. R. liegen, daß sie die Politiker und die Justiz derart unter Druck setzen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 09:44 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

e
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Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?
Weil sie nicht wollen, daß das auch für die Zwangsabgabe gilt. Darum. Das ist die einzige Rechtfertigung und das einzig ehrliche Argument in diesem Dschungel.
Ich frage mich wirklich, welche Leichen im Keller der ö.-r. R. liegen, daß sie die Politiker und die Justiz derart unter Druck setzen können.

..das frage ich mich auch. Oder sind alle geschmiert??

Ich muss immer an die Folgen denken, sollte das ganze Lügenkonstrukt in sich zusammenfallen, wer finanziert die, die übrigbleiben? Der Bund muss das dann ersatzweise finanzieren? Die Funkerrenten weiterzahlen? Die Intendantengehälter? Eine private Firma müsste Insolvenz anmelden. Beim Rf funktioniert das nicht, der kann das nicht. Und wir haben andere, wichtigere Löcher zu stopfen. Und Geld fehlt eh schon überall. Dann noch ein zusätzliches Maul zum füttern. Irgendwas stimmt nicht, läuft da nicht rund. Alles so ungesetzlich, passiert aber trotzdem. Deshalb wird vielleicht auf Biegen und Brechen daran festgehalten. Gut, das die Öffentlichkeit auf der ganzen Ebene davon jetzt mehr erfährt. Gut, das wir es trotzdem noch in der Hand haben, wem wir unser Geld geben. Und wem NICHT!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 09:46 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

n
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Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?
Weil sie nicht wollen, daß das auch für die Zwangsabgabe gilt. Darum. Das ist die einzige Rechtfertigung und das einzig ehrliche Argument in diesem Dschungel.
Ich frage mich wirklich, welche Leichen im Keller der ö.-r. R. liegen, daß sie die Politiker und die Justiz derart unter Druck setzen können.

M.M.n. ist es eher so, dass dieses Zwangsbeitrag Projekt ein ziemlich wichtiges ist.... denn es sind sicher noch weitere anderer aber ähnlicher Art geplant. U.a. deswegen muss das hier durchgezogen werden, sonst würden die weiteren geplanten Projekte (zB. Freibadabgabe für jeden in der Gemeinde auch wenn er nicht schwimmen geht etc.) auch scheitern. Durch ein Scheitern dieses GEZ Projektes würde ein Präzedenzfall geschaffen, in dem Sinne dass Bürger aktiv etwas abgewehrt haben. Und das kann man nicht zulassen.....(imo)

Ebenso muss man an die Politik-EU-Nato etc. Propaganda denken, die ja durch ÖR verbreitet wird. Dieses Propaganda Medium ist immer noch ziemlich wichtig. Besonders für "ältere" bzw. auch jüngere die tatsächlich noch TV etc. schauen. Und dass die Opfer der Lügen sogar noch dafür zahlen, das ist relativ neu. In der DDR gabs das doch noch "umsonst" oder ?


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ebenso muss man an die Politik-EU-Nato etc. Propaganda denken, die ja durch ÖR verbreitet wird. Dieses Propaganda Medium ist immer noch ziemlich wichtig. Besonders für "ältere" bzw. auch jüngere die tatsächlich noch TV etc. schauen. Und dass die Opfer der Lügen sogar noch dafür zahlen, das ist relativ neu. In der DDR gabs das doch noch "umsonst" oder ?
Wobei ich mir hier sicher bin, daß auch private Sender bereit wären, Staatspropaganda zu senden, ebenso wie die Presse.

Was den Beitrag angeht: Das BVerfG weiß schon seit Langem, daß immer wieder versucht wird, unzulässige Sonderabgaben per Gesetz vom Bürger abzuzwingen. Manchmal lassen sie es zu, manchmal entscheiden sie dagegen, mit Verweis darauf, daß die Ressourcen des Bürgers nicht unbegrenzt und vor allem nicht ohne sachliche Rechtfertigung abgeschöpft werden dürfen. Genau das ist hier der Fall.
Und natürlich ist dabei auch nicht unerheblich, daß der Rundfunkbeitrag einen Präzedenzfall schaffen soll.


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Ein sehr wichtiges Zitat aus dem Artikel wie ich finde.

Zitat
Also: Klagen sind richtig und wichtig. Noch wichtiger wäre allerdings eine Analyse, wie reformbedürftig, ja wie reformfähig die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch sind.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Wobei ich mir hier sicher bin, daß auch private Sender bereit wären, Staatspropaganda zu senden, ebenso wie die Presse.

Was den Beitrag angeht: Das BVerfG weiß schon seit Langem, daß immer wieder versucht wird, unzulässige Sonderabgaben per Gesetz vom Bürger abzuzwingen. Manchmal lassen sie es zu, manchmal entscheiden sie dagegen, mit Verweis darauf, daß die Ressourcen des Bürgers nicht unbegrenzt und vor allem nicht ohne sachliche Rechtfertigung abgeschöpft werden dürfen. Genau das ist hier der Fall.
Und natürlich ist dabei auch nicht unerheblich, daß der Rundfunkbeitrag einen Präzedenzfall schaffen soll.

Natürlich, die sog. "PRIVATEN" sitzen im Boot. Ich konnte zufälligerweise mal 2 Tage TV schauen (also insges. 5-6 Stunden an beiden Tagen). Die "Nachrichten" sind doch eh alle die gleichen. Die schreiben nur von denselben Quellen ab...  Selber recherchieren und Leute vor Ort schicken, machen viele doch gar nicht mehr. Das war doch zB. auch bei Syrien und Ukraine der Fall, da wurde Bildmaterial genommen was gar nicht aus diesen Konflikten kam...
Und Werbung haben auch beide ÖR/Private en masse. Naja, jedenfalls wurde mal wieder bestätigt, dass man KEIN TV braucht. Einzig der Sender "D-max" schien interessante Dokus etc. zu bieten. Und so eine Satire Show (glaube bei ARD?) spät abends war ganz lustig.


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Zitat
Also: Klagen sind richtig und wichtig. Noch wichtiger wäre allerdings eine Analyse, wie reformbedürftig, ja wie reformfähig die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch sind.

Eine solche Analyse dürfte allerdings zum Resultat führen, dass diese Zwangsanstalten nicht mehr reformfähig sind! Dazu mag auch die treffliche Analyse von Berthold Seliger hingewiesen werden, hier im Forum ansatzweise diskutiert beim Thema:
Lektüreempfehlung: "I Have a Stream" von Berthold Seliger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15733.0.html

Bleibt als Ausweg eigentlich nur: Privatisierung der "Anstalten" und dann dürfen diese ihren Reformbedarf selber organisieren.


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Natürlich, die sog. "PRIVATEN" sitzen im Boot. Ich konnte zufälligerweise mal 2 Tage TV schauen (also insges. 5-6 Stunden an beiden Tagen). Die "Nachrichten" sind doch eh alle die gleichen. Die schreiben nur von denselben Quellen ab...  Selber recherchieren und Leute vor Ort schicken, machen viele doch gar nicht mehr. Das war doch zB. auch bei Syrien und Ukraine der Fall, da wurde Bildmaterial genommen was gar nicht aus diesen Konflikten kam...
Und Werbung haben auch beide ÖR/Private en masse. Naja, jedenfalls wurde mal wieder bestätigt, dass man KEIN TV braucht. Einzig der Sender "D-max" schien interessante Dokus etc. zu bieten. Und so eine Satire Show (glaube bei ARD?) spät abends war ganz lustig.

Da ist ja genau der Witz an dem System: Alle haben es sich darin relativ bequem gemacht, und die Beteiligten finden sich damit ab.

Die ARD hat zwar noch ein korrespondetennetzwerk, was auch ganz gut ist, den es ist einfach besser eigene Leute vor ort zu haben, aber der grossteil der Nachrichten besteht aus vorgelesenen Agenturmeldungen von Thomson/Reuters, DPD etc.

Das ganze laeuft unter dem Deckmantel das man unabhaengige Information von Medien will, aber wenn man ehrlich ist kostet die Nachrichtensprecherin die Agenturmeldungen vorliest und ein paar Beitraege sendet fast nichts der 8,5Mrd. Euro. Genauso die Talkshow, die Doku und die meisten Sendungen die man gerade noch mit dem Tag "informativ" bezeichnen kann.

Das wirklcih grosse Geld geht raus fuer den Wasserkopf, 101 TV & Radiosender, Unterhaltungssendungen, Sportrechte, Produktionsfirmen, Korruption, etc.

Und das dieser Punkt vor Gericht nicht wirklich auf den Tisch kommt, ist ein riesiger Skandal.
Der OeR Rundfunk war in diesem Umfang und in diesem Ausmass niemals gedacht, und sich dieses Apparat jetzt einfach mal von jedem der eine Wohnung hat bezahlen zu lassen ist total daneben.


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Analyse, wie reformbedürftig, ja wie reformfähig die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch sind.
Dazu empfehle ich den folgenden Film, in dem von einer verantwortlichen  Funktionärin des öff-rechtl. Rundfunks zu hören ist:

"Wir können uns nicht selber helfen! Man muss uns von Außen dazu zwingen..."
  <- Das ist doch ein Hilferuf aus der Rundfunkhäusern! Die Aufforderung an uns und an die Landesparlamente, die Reformen in Gang zu bringen und eben die Gesetzesänderungen vorzunehmen!?

In dem Film geht es zwar eher um Kunst- bzw. Filmförderung, aber er deutet auf die Einsicht der Insider im örR "Der Bildungsauftrag ist verschwunden... Jetzt gibt es nur noch 'weiter so'..."
Aus diesem Film, der eigentlich ein "Hörfilm" ist, von dem (vielmals vom örR-System profitierenden und abhängigen, weil Fernsehfilme machenden) Regisseur, Drehbuchautor und Produzenten Dominik Graf kann man sehr interessante Wortmeldungen und Formulierungen heraushören!
Also vielleicht schauen und (vorallem) hören Sie mal rein in den Film "Es werde Stadt - Zum Zustand des Fernsehens in Deutschland" von Dominik Graf https://www.youtube.com/watch?v=0SwRn2CBbu4 (obiges Zitat ab 1:36:00 Barbara Buhl)



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