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Autor Thema: Briefpost des BS über externen Dienstleister - Datenschutz  (Gelesen 17253 mal)

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@Kurt: Doch, man kann noch die Frage stellen, wie eine nicht-rechtsfähige Organisation einen Werkvertrag mit einem privaten Dienstleister abschließen kann. Alle von Dir genannten Organisationen sind rechtsfähig!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
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@Kurt: Doch, man kann noch die Frage stellen, wie eine nicht-rechtsfähige Organisation einen Werkvertrag mit einem privaten Dienstleister abschließen kann. Alle von Dir genannten Organisationen sind rechtsfähig!

Wobei wir bei der immer wiederkehrenden Gretchenfrage wären: WER oder WAS ist der BS - und: WO ist es schriftlich fixiert?

Er selbst (BS) gibt sich ja so:

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
Zu Händen von: Herrn Messedat
50829 Köln
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Fax: +49 22150612801

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.rundfunkbeitrag.de/service
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Quelle - abgerufen am 12.10.2015 gegen 00:15 CEST >  http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
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Jedenfalls keine Behörde irgendeiner Art, denn diese haben keine Geschäftsführer, sondern Behördenleiter.


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http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Zitat
  Die Portierung, Anschaltung und das Routing dieser Nummern im IN-Dienst (Intelligentes Netz) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Kundenanrufe werden im First Level bei vier externen Call Centern angenommen. Die Anrufverteilung wird über den üblichen Leistungsumfang der Routinglogik eines IN-Dienstes hinaus durch eine Netz-ACD gesteuert. Klassische Routingpläne sollen im Rahmen des Notfallkonzepts zum Einsatz kommen. 

vier externen Call Centern  . Mr. X dachte immer , dass er bei seiner zuständigen LRA rauskommt.
Wenn man jetzt wüsste, wer die call center sind?

Nicht nur hinsichtlich der Schreiben von externen Dienstleistern wird Mr. X an der Nase rumgeführt, auch mit den externen Servicenummern.
Was macht denn der BS überhaupt noch selbst, außer Aufträge vergeben?
Der Begriff:  Auftragsvergabeservice ist angebrachter.

Es würde Mr. X nicht wundern, wenn die Datenbank mit seinen Daten auch von extern verwaltet wird.

interessant, wo man da landet:  http://www.vergabeplattform-rundfunkanstalten.de/
( bei denic steht der Bayerische mit:  Name:   Mustafa K. I. )
und wird umgeleitet zu : prego-vergabeplattform.prhos.com
Die machen nicht einen Handgriff mehr selbst, die vergeben alles an andere. Die haben den Begriff Selbstbedienung richtig verstanden. Am Geld bedienen und die Arbeit anderen überlassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 01:46 von gerechte Lösung«

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@Alpha667:

Das ist ein guter gedanklicher Ansatz. Beim Beitragsservice haben wir es mit einem Zwitter zu tun. Es ist eine Firma mit Geschäftsführer, die behördliche Aufgaben ausführt.

Firma und Geschäftsführung sind dazu da, die betrieblichen Angelegenheiten zu regeln. So muss der Beitragsservice ja rechtsfähig sein, um Papier, Druckertinte und Kaffee für die Mitarbeiter kaufen zu können.

Nicht rechtsfähig ist der Beitragsservice allerdings in den behördlichen Aufgaben. Dazu bedarf es der Erlaubnis der LRAen.

Dies hat sich mit den Jahren klammheimlich vermischt. Für einen Druckauftrag an private Dienstleister bedarf es z.B keiner Erlaubnis, wenn allgemeine Infoschreiben ohne Personenbezug versendet werden sollen ("An alle Haushalte").

Werden aber personalisierte oder sogar rechtlich relevante Schreiben (Bescheide) versendet, so bedarf es der Erlaubnis der Behörde und diese kann die Erlaubnis nur aufgrund einer rechtlichen Bestimmung erteilen.

Was mit den Daten der Beitragsschuldner passiert liegt eindeutig nicht im Hoheitsgebiet des Beitragsservices.

@gerechte Lösung:

Wer bei den Callcentern anruft, hat nicht verstanden, wie das System dort funktioniert: Man zahlt Telefongebühren um abgebügelt zu werden. Desweiteren haben die Aussagen der Callcenteronkelsundtanten keinerlei rechtliche Bedeutung auf die man sich berufen kann. Vielmehr sind die CCOUT darauf erpicht, irgendwelche verwertbaren Infos aus den Anrufern zu leiern, bzw. sie festzunageln. Die Info, dass der Beitragszahler existent und erreichbar ist hat man mit dem Anruf ihnen ja sowieso schon gratis geliefert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 01:19 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
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@Alpha667:

Das ist ein guter gedanklicher Ansatz. Beim Beitragsservice haben wir es mit einem Zwitter zu tun. Es ist eine Firma mit Geschäftsführer, die behördliche Aufgaben ausführt.



Zwitter ? Gibt es hier nicht, entweder Behörde oder nicht. Also nicht. Das reicht mir. Und darauf baue ich auch meine Schreiben auf, weil all der andere Kram viel zu lang und kompliziert ist. Warum soll ich 20 Seiten mit Gründen schreiben warum das alles verfassungswidrig etc. ist. Das lesen die doch eh nicht, sondern schicken Antworten per Textbausteine. Kann man ja zur Genüge lesen.  Und die Gerichte schmettern es auch ab. Wer zahlt mir die Zeit und Mühe ? Zahlt der BS mir die Zeit (und Nerven) die sie mir verplempern ?

Eine Rechnung haben die schon bekommen, die wird natürlich nicht einzutreiben sein, ist aber symbolisch.

Beim FinanzAMT steht ja auch nicht "Geschäftsführer" sondern Dienststellenleiter. Und was von denen kommt, sollte man auch ernst nehmen, weil es eine Behörde ist. BS kann man in Tonne kloppen...da können die noch 1000x behaupten sie die Rechte alle. Ich erkenne das nicht an, fertig. Sollen sie mir ihre Legitimation senden erstmal. Das einzige was die schicken, ist die nächste Kopie des dämlichen Staatsvertrags, wo nirgends steht, es ist eine Behörde-also Tonne.

Hab früher schon genug mit denen geschrieben, es ist Schluss damit. Nun nur noch knappe kurze Sätze, wie "Sie sind Betrüger" zB. Das muss reichen. "Ich weise hiermit Ihren sog. "Bescheid" zurück" "Hilfsweise lege ich Widerpruch ein, die Gründe kann ich Ihnen gg. Entgelt gerne mitteilen" etc. Wenn die das auch abschmettern ok, aber mein Zeitverlust ist erheblich geringer als 30 DINA4 Seiten zu schreiben und ev. später sogar noch Anwalt einschalten etc. WARUM ? Ich habe das nicht zu verantworten, aber mein Geld und Zeit geht dabei drauf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 01:40 von Alpha667«

a

anne-mariechen

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Zitat
  Die Portierung, Anschaltung und das Routing dieser Nummern im IN-Dienst (Intelligentes Netz) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Kundenanrufe werden im First Level bei vier externen Call Centern angenommen. Die Anrufverteilung wird über den üblichen Leistungsumfang der Routinglogik eines IN-Dienstes hinaus durch eine Netz-ACD gesteuert. Klassische Routingpläne sollen im Rahmen des Notfallkonzepts zum Einsatz kommen. 


@ Kurt ---->>> dir sei der Lorbeerkranz der Woche verliehen.

Interessante Ansätze um etwas in die Organisationsverwaltung dieses Systems zu sehen. Na ja, aber ob das einen Richter interessiert, denn er hat ja nur über die Klage der 17,50 Euro zu entscheiden. Alles andere ist Verwaltungs- und Staatsrecht und bedarf einer ganz anderen Klageform und Klageausrichtung um diesem System bei zu kommen.

Bin schon verwundert, dass in einer VOB Ausschreibung der Vertragsinhalt so spezifiziert veröffentlicht wird. Wer die Geräte somit die Software kennt, kann schon die Pläne zum Datenhacken ausarbeiten. Ich kenne, dass ein Ausschreibungspaket angefordert wird und dann ist in den Ausschreibungstexten die exakte Ausführung vom Planungsbüro enthalten. Lässt sich nur mit dem Argument Transparenz begründen. Für die Kalkulation eines Angebotes sicherlich richtig, damit es nicht zu Nachträgen (zusätzlichen Aufwandskosten die nicht in der Ausschreibung berücksichtig wurden) wie bei BER in Berlin kommt (noch eine Milliarde und noch eine). Vielleicht wollen Sie damit zeigen die Ausschreibung ist auf Sparsamkeit ausgelegt.

Hat aber keine Bewandtnis bezüglich ob die das dürfen, jede Behörde braucht Betriebsmittel/Ausrüstung und die LRA's auch. Das Finanzamt kauft auch S........rollen aber nicht für den Endlosdruck der Staatsschulden. Was rechtlich relevant ist, die Tatsache der Beauftragung und Ausführung von Dienstleistung jeder Art an/durch Dritte, einschließlich der Ausschaltung des Rechtsstaatsprinzips. Das könnte auf die Paragrafen und Ausführungen im RBStV und in den Satzungen deuten, wo ja beschrieben ist, dass man sich Inkasso, Callcentern usw. bedient. Wird damit zusammenhängen, dass der BS in Köln ja 400 Arbeitskräfte einsparen will, die dann bei Dritten mit weniger Lohn beschäftigt werden. So kann der BS in seinem J-Bericht (nicht Bilanz .. sonst wäre es ja ein Unternehmen) der Öffentlichkeit und der Politik wieder was von Sparsamkeit um die Nase schmieren und das Fernsehen verbreiten die positiven Zahlen. Kennen wir ja aus der Wirtschaft. Aber alles wieder rechtlich im Ansatz richtig ausgelegt, die Öffentlichkeit versteht nur Bahnhof und wird mit unvollständigen und undurchschaubaren Gesetzen zur Zahlung gezwungen, aber die Richter an den VG sagen alles korrekt. Interessant allemal.

Das Beispiel zeigt deutlich, warum und weshalb kein Industriebetrieb oder Verband (IHK's usw.) gegen die RF-Gebühr rechtlich vor Gericht vorgegangen ist. Der BS ist sozusagen ein Rädchen im Wirtschaftskreislauf mit Aufträgen, Auftragsabwicklung und Arbeitsplätzen, wie jedes sonstige Wirtschaftsunternehmen. DUNS-Nummer usw. alles korrekt, was uns bekannt ist und nur das zählt und der Bürger wird belogen und betrogen. Tja ich glaube nicht, dass ein einzelner Kläger mit einer RF-Beitragsklage hier etwas ausrichten kann. Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.


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Vorwort:  Mr. X schaut sich die aktuellen Meldungen an und das Thema: Probleme mit dem Beitragsservice.
Gestern hat er sich mal die letzten postings angesehen und ist zufällig auf dieses Thema unter in 'Dies und das!' gestoßen.
Dieses Thema ist brisant und gehört doch eigentlich in Probleme mit dem Beitragsservice.

weitere Funde:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:2HOLyXeumXoJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:328160-2013:TEXT:DE:HTML+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de
( ist annulliert, aber der Vollständigkeit und Info halber )
Zitat
  — Angabe der ausgebrachten Jahresbriefmenge (mindestens 10 Mio. personalisierte Briefen pro Jahr) - Angabe zwingend erforderlich; 


ein neues Rechensystem:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Bn8V-31RpWwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:292802-2013:TEXT:DE:HTML+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de


Die links laufen oftmals nicht,,
z.B.: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:176472-2011:TEXT:DE:HTML

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:BNyge6-FnwEJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:176472-2011:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Zitat
   — Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Gewährleistung der Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten (am Standort der GEZ in Köln und am Standort des derzeitigen Druckdienstleisters in Lütjensee bei Hamburg).   

Das besagt lt. Mr. X, dass es verm. doch so ist, dass die farbigen Briefköpfe aus Köln und die schwarzen aus Lütjensee kommen. Damit werden vertrauliche Angaben zu Mr. X an Dritte weitergegeben. Und das ist definitiv nicht statthaft.

Da einige links nicht laufen, über Google selbst suchen.
ted.europa.eu,  GEZ eingeben
https://www.google.de/search?biw=1310&bih=744&noj=1&q=ted.europa.eu+deutsch+%2C%2C+vergabe%40gez.de&oq=ted.europa.eu+deutsch+%2C%2C+vergabe%40gez.de&gs_l=serp.3...29813.30464.0.31133.3.3.0.0.0.0.147.419.0j3.3.0....0...1.1.64.serp..3.0.0.wRFJgePv6rw


Hier postet Beitragender bei gez-boykott auch zu diesen Ausschreibungen der GEZ.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14041.15
Beitragender spricht genau an, dass die Würschtelbude mangels Rechtspersönlichkeit kein öffentlicher Auftraggeber sein kann, sondern nur die Rundfunkanstalten selbst. Es wird auch vom EuGH immer wieder von LRA gesprochen, wenn es um rechtlich verbindliche Dinge geht.

Bitte alles von ted.europa gut sichern per screen, da man nie weiß, ob das ewig stehen bleibt.


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Das besagt lt. Mr. X, dass es verm. doch so ist, dass die farbigen Briefköpfe aus Köln und die schwarzen aus Lütjensee kommen. Damit werden vertrauliche Angaben zu Mr. X an Dritte weitergegeben. Und das ist definitiv nicht statthaft.

Ein weiterer Hinweis auf einen externen Dienstleister ist auch die Angabe der Teilnehmernummer im Adressfenster.
Das Kuvert des absendebereiten Briefes wird nämlich vor Einlieferung bei der Post als Nachweis für den Beitragsservice  eingescannt und diesem rückübermittelt.

Hat jemand schon mal seine Steuernummer im sichtbaren Adressfeld eines amtlichen Briefes gesehen? Oder das KFZ-Kennzeichen bei Steuerbenachrichtigungen? Ich nicht, denn diese Nummern sind personenbezogen und daher nicht öffentlich zu machen. Die Teilnehmernummer beim BS ist ebenso personenbezogen. Wird aber (wohl aus o.g. Grund) als Kontrollmöglichkeit trotzdem sichtbar gemacht.


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  • Beiträge: 7.403
gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Dieses darf aber bezweifelt werden. Nichts ist erlaubt, so es eine Behörde versäumt hat, den Bürger um Zustimmung zur Weitergabe zu bitten.

Du glaubst doch nicht wirklich, daß eine Behörde an Private Daten rausrücken darf, an eine andere Behörde aber nicht?

@anne-mariechen
Zitat
Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
Dieses zu entscheiden, überläßt Du doch freundlicherweise den Richtern und Richterinnen des BVerfG?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Dieses darf aber bezweifelt werden. Nichts ist erlaubt, so es eine Behörde versäumt hat, den Bürger um Zustimmung zur Weitergabe zu bitten.

@pinguin ich akzeptiere deine Meinung, aber deine Meinung ist nicht die Meinung eines VG-Gerichtes das über die Rechtmäßigkeit von 17,50 Euro im Monat zu entscheiden hat. Ich habe ganz klar zu Ausdruck gebracht, dass in der Sache Meldedatenabgleich die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 als Urteile den Datenabgleich für rechtens entschieden hat. Das müsste Dir auch bekannt sein. Dass hier EU-Regeln und nun ein Urteil vom 01.10.2015 dagegen sprechen könnten ist wenn es zu beachten ist ein neuer Sachverhalt für betroffene RF-Beitragszahler. Stell mal Gedanken an, weshalb wurde in der Popularklagen nicht auf EU-Datenschutz hingewiesen. Der Grund ist ganz einfach, weil das Gericht die vorliegenden Gesetze RF/Satzungen/BDSG/LDSG/ national beurteilt hat. Es lässt sich nicht in einer (1) Klage alles an Punkten die wir inzwischen kennen entscheiden.

Was deine Aussagen EU und tausendmal EU ist interessiert ein Gericht in D soviel wie der Mehlsack in China. Was Fakt ist auf Grund der Entscheiden bei den Gerichten, dass diese keinen Grund sehen ein VG-Verfahren au Grund von Klagepunkten an den EuGH zu geben und daraus folgend werden RF-Kläger zwangsvollstreckt. Ob die ZV rechtens ist, ist doch genau so ein Problem, dass es kein Gericht anerkennt und im Sinne von Deinem Wunschrecht an Auslegung oder von anderen entscheidet. Wir können alle feststellen, das darf nicht so sein und wenn es nicht so beachtet wird kann man nur Klagen. Wird die Klage abgewiesen, dann hat man Pech oder man versucht es auf ein neues.

Zu meiner Aussage "Das erlaubt sogar die EU" rate ich Dir mal alle Artikel der Richtline 95/46/EG im Detail zu bearbeiten. Denn aufbauend auf dieser Richtlline wurde das BDSG angepasst. Sicher nicht vom EuGH prüfend bewertet. Und das wird Dir jeder Landesdatenschutzbeauftrage so zu Auskunft geben. Im EU-Recht Wettbewerbsrecht interessiert es auch nicht, ob die Briefe vom BS oder von Dritten oder Fünften gedruckt und gescannt werden. Der EU ist der Wettbewerb wichtig, sprich die EU-Ausschreibung. Nachzulesen in einem anderen Threat.

Pinguin ich geb Dir einen Rat unternehme mal soviel in deinem Leben wie ich. Deine Standpunkt von den mahlenden Mühlen der EU sagt ganz klar aus, da läuft noch viel Wasser den Fluß herunter (viele viele Jahre) bis sich was ändern sollte und bis dahin haben wir es mit anderen Problemen als Bürger in dieser EU zu tun. Dann fang einfach mal an und geh voran und bringe eine Klage auf den Weg um deinen Standpunkt durchzusetzen. So einfach ist das.

Du glaubst doch nicht wirklich, daß eine Behörde an Private Daten rausrücken darf, an eine andere Behörde aber nicht?
Außer dass ich jetzt über den Satz erstaunt bin, entweder liegt es an unserer gegenseitigen Auffassung oder reden wir an einander vorbei? Wer private Daten bei der Meldebehörde haben will, muss den Nachweis begründdet vorlegen und 7,50 Euro pro Adresse bezahlen dann hat er die Information einer vollständigen Adresseangabe. So mein letzter Fall den ich persönlich durchgeführt habe und beweisen kann. Und wenn eine Behörde wie das Jobcenter Daten von der Meldebehörde haben will, dann bekommt sie diese ohne mich zu fragen und ohne dass ich davon etwas mitbekomme.

@anne-mariechen
Zitat
Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
Dieses zu entscheiden, überläßt Du doch freundlicherweise den Richtern und Richterinnen des BVerfG?
Das BVerfG wird den öffentlich rechtlichen Rundfunk NIE abschaffen. Da hänge ich meinen Kopf in die Guillotine. Vielleicht ist Dir die Gesetzespyramide ein Begriff und darauf wird jeder der klagt vom untersten Gericht hingewiesen. Nächste Instanz bezahlen. Ich habe zu Beginn 2013 Kontakt mit einem RA der die Zulassung für das BVerfG hat mehrmals telefoniert. Er hat mir Hinweise gegeben, dass es Verfassungsrechtliche Bedenken gibt, aber nur das Verfahren vor dem BVerfG ist mit über 15.000,-- Euro beziffert worden. Und den Kontakt habe ich in weisser aussicht gesucht, weil ich nicht ein Verfahren vor Gerichten führe wo mir ein RA der für obere Instanzen notwendig wird erklärt, das ist alles Mist, so wie Sie das ausgelegt haben und so haben sich nie eine Chance.

Hier auf dieser Internetseite kann sich jeder als EU-Verbraucher zu Fragen seiner Daten informieren
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/schutz-der-kundendaten-in-der-eu/fragen-ueber-fragen/meine-daten-meine-rechte/

Und wer seine Rechte bei der EU durchsetzen will dem empfehle ich mal diese dargelegten Möglichkeiten in Augenschein zu nehmen um zu prüfen wie sein Verfahren am besten an die EU gerichtet werden kann.
http://www.eu-koordination.de/meine-eu-rechte/wie-kann-ich-mich-einmischen
http://www.eu-koordination.de/PDF/2010-1-meine-rechte_web.pdf


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Wertes Anne-Mariechen,

gibt Dir und anderen Nutzern dieses Forums nicht jene Aussage zu denken, die erst kürzlich ein aktiver Richter am Bundesverfassungsgericht getätigt hat? Meinst Du wirklich, daß dem Bund oder Bundesgerichten paßt, was niedere Gerichte an Unrecht sprechen?

Weshalb dann eine derartige Reaktion?

Ist Dein Vertrauen in Bundesrecht, (oder europäisches Recht), derart niedrig?

Bist Du wirklich der Meinung, daß man alle Bundesgerichte abschaffen könnte, weil sich ja eh keiner an deren Entscheidungen hält?

ciao
Pinguin, der Deine Ansicht akzeptiert, aber weder versteht, noch gut findet


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Zitat
Datum der Veröffentlichung:   23-01-2013

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: BW 01/13 Onlinetextverarbeitung.
Die Anforderungen im Einzelnen:
2. Volumen / Mengengerüst / Anzahl Anwender
Im heutigen Online-Verfahren des Beitragseinzugsverfahrens werden täglich bis zu 50 000 Textbriefe mit dem vorhandenen Textverarbeitungssystem (zum Teil mit Beilagen / Anlagen) erstellt, gedruckt und ausgebracht (versandt).. Bei diesen Größen ist von steigender Tendenz im Zeitablauf auszugehen. Das bestehende System wird aktuell von ca. 1.900 Anwendern genutzt. Diese teilen sich auf in:
a. Anwender beim zentralen Standort Köln (Zentraler Beitragsservice)
b. Anwender der Abteilungen „Beitragsservice (regionaler Beitragsservice)“ der Landesrundfunkanstalten (NDR/RB, WDR, SWR/SR, BR, RBB, MDR, HR)
c. Anwender der so genannten externen Dienstleister.
Das heute betriebene System nutzt ca. 3 200 Textbausteine und ca. 650 Briefvorlagen.

1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
....
16. Fachlicher Betrieb: Textverarbeitungssystem und Beitragseinzugsverfahren (System „RUBIN“)
....
Bei der Brieferstellung und zur Unterstützung der Sachbearbeitung sind folgende Funktionen anzubieten:
....
o. Faksimile-Unterschriften gemäß Rollenkonzept
...
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:22942-2013:TEXT:DE:HTML

Datum der Veröffentlichung:   01-02-2014
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Icon Systemhaus GmbH
Hauptstätter Str. 70
70178 Stuttgart
DEUTSCHLAND

Externe Dienstleister sind als 3-te Anwendungsgruppe des Systems des Beitragsservces explizit benannt und arbeiten somit aktiv mit.


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C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Das Thema des hier recherchierten und vom BS beauftragten externen Dienstleisters für die Verarbeitung und den Versand von Bescheiden ist inzwischen Gegenstand einer, zwar nicht den Datenschutz, sondern das Verwaltungsrecht betreffenden Klage am Verwaltungsgericht Lüneburg.

Transskript der betreffenden Stelle des Interviews (ab Min. 4:42):
https://soundcloud.com/sputnik-de/rundfunkgebuhren-klager-wollen-bis-vor-das-verfassungsgericht
Danke an Larsenson für den Link unter
Streit um Rundfunkgebühren: Kläger wollen bis vor das Verfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17948.msg118081.html#msg118081


Moderatorin: Jetzt haben Sie erwähnt, dass Sie in Lüneburg noch einen anderen Fall verhandeln…

RA Bölck: Das ist eine rein verwaltungsrechtliche Frage.
Dazu muss man folgendes wissen: Wer solch einen Brief bekommt, da steht ja als Absender drauf eingedruckt Beitragsservice in Köln. Da werden die Beitragsbescheide versandt und wenn ein solcher Bescheid versandt wird, gilt er dem Empfänger als bekannt gegeben am 3. Tag nach der Aufgabe zur Post. Das hat weitreichende Folgen. Ab dem 3. Tag, nachdem er zur Post aufgegeben wurde, beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.

In dem Prozess Lüneburg geht es darum, dass die Bescheide nicht, wie man denkt, weil es ja auch als Absender drin steht, vom Rundfunk zur Post aufgegeben, sondern von einem Privatunternehmen in Lütjensee. Das ist östlich gelegen von Hamburg. Das ist ein privater Druckdienstleister. An den werden die Daten der Bescheide übermittelt, die Bescheide werden dort ausgedruckt, gefaltet, eingetütet, frankiert und zur Post aufgegeben. Da stellt sich die Frage, ob ein Privatunternehmen die Aufgabe von Bescheiden zur Post vornehmen darf mit der Folge, dass ein solcher Bescheid nach der Postaufgabe als zugegangen gilt. Eigentlich geht das Gesetz davon aus, dass eben die Behörde selber das macht, durch einen Behördenmitarbeiter, dann wäre das kein Problem. Aber die Frage ist, ob ein Privatunternehmen das machen darf oder ob die Behörde zwingend das selber machen muss. D.h. Mit anderen Worten: Nach meiner Einschätzung liegt hier eine gesetzwidriger Privatisierung der Postaufgabe vor.

Moderatorin: Gab es schon ein Urteil in diesem Fall?

RA Bölck: Die Verhandlung hat gestern stattgefunden, der Richter sagte mir es soll in der nächsten Woche verkündet werden.
Es hätte natürlich zur Folge, dass, wenn man Recht bekommt, sämtliche abgesandten Bescheide unwirksam sind, wenn ein Privater so etwas nicht tun darf. Um diese Frage geht es.

Moderatorin: D.h. Es hätte dann auch eine Tragkraft. Inwiefern könnte man das rückwirkend anwenden? Würde das nur für die aktuellen Bescheide gelten?

RA Bölck: Das würde bedeuten, dass sämtliche Bescheide, die von diesem privaten Druckdienstleister abgesandt wurden, nicht wirksam zugegangen wären mit der Folge, dass sämtliche Bescheide keine Wirksamkeit entfaltet hätten. Das würde auch Bescheide auch aus der Vergangenheit betreffen, da diese Absendepraxis mit dem privaten Druckdienstleister schon seit längerem durchgeführt wird.

Kennt vielleicht jemand das Aktenzeichen der Klage?
Das Urteil wird man vermutlich unter diesem Link abrufen könnten
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=es


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Das Thema des hier recherchierten und vom BS beauftragten externen Dienstleisters für die Verarbeitung und den Versand von Bescheiden ist inzwischen Gegenstand einer, zwar nicht den Datenschutz, sondern das Verwaltungsrecht betreffenden Klage am Verwaltungsgericht Lüneburg...

Die Klage wurde leider mit Verweis auf einen Beschluss des OVG Lüneburg abgewiesen.

Mehr Details vermutlich in Kürze hier:
Urteil Druckdienstanbieter welcher Bescheide für Beitragsservice druckt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.msg118704.html#msg118704


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