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Autor Thema: Gericht kassiert PC-Abgabe  (Gelesen 8810 mal)

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Gericht kassiert PC-Abgabe
Autor: 21. Dezember 2009, 15:30
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,668378,00.html

Urteil:
http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C60613770_N3789159_L20_D0_I3747998.html

Ganz neu in diesem Urteil: Das Gericht stellt fest, dass der NDR überhaupt keinen gebührenpflichtigen Rundfunk im Internet bereitstellt!

Ja ist denn heut scho Weihnacht!?


Mal sehen wie es weitergeht....

Gruss
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 15:35 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#1: 21. Dezember 2009, 17:09
Die Tatsache, dass speziell der NDR keine Bandbreite für Audio-Streaming zur Verfügung stellt ist sicherlich nicht Hauptauslöser für das Urteil.

Zitat
Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.




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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#2: 21. Dezember 2009, 17:23
Die Tatsache, dass speziell der NDR keine Bandbreite für Audio-Streaming zur Verfügung stellt ist sicherlich nicht Hauptauslöser für das Urteil.

Hat auch keiner behauptet!

Aber es ist eben der erste Fall, wo ein Einzelrichter unabhängig von der Verwendung eines neuartigen Rundfunkgerätes festellt, dass überhaupt kein gebührenpflichtiger Rundfunk im Internet jederzeit empfangbar ist und somit sowieso keine Gebührenpflicht besteht.

Wenn man jetzt die Denkmurmel in Roation versetzt kann sich vorstellen, was diese richterliche Feststellung für Bürger bedeutet, die privat nur einen PC/Laptop oder Smartphone (ohne TV-Karte) besitzen und eben keinen klassischen Rundfunkempfänger vorhalten.

Für die würde nämlich auch keine Gebührenpflicht bestehen denn:

Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegt.


Und das ist unabhängig von privater und gewerblicher Nutzung! Den anderen LRAs wird dieser Nachweis ebensowenig gelingen.


Gruss
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#3: 21. Dezember 2009, 18:07
Zitat
Aber es ist eben der erste Fall, wo ein Einzelrichter unabhängig von der Verwendung eines neuartigen Rundfunkgerätes festellt, dass überhaupt kein gebührenpflichtiger Rundfunk im Internet jederzeit empfangbar ist und somit sowieso keine Gebührenpflicht besteht.

Da beweise ich Dir glatt das Gegenteil.

Die Serverkapazitäten aller öffentlich rechtlichen Sendeanstalten sollten jedenfalls ausreichen dass jederzeit über das Internet irgendein öffentlich rechtlicher Sender zu empfangen ist.

Wenn Du Deinen TV im Keller aufbewahrst wo kein Empfang möglich ist müsste man Dich ja auch von der Gebührenpflicht befreien, oder?
Der Empfang ist z.B. in bestimmten Tallagen (Abschirmung durch Berge) nicht überall möglich und wenn Du mit dem Auto durch einen Tunnel fährst ist ja ebenfalls der Empfang zumindest zeitweise nicht möglich.

Ich interpretiere das Urteil dahingehend dass der Grund für die Anschaffung eines PCs eben nicht der Wunsch zum Empfang von Sendungen ist.

Zitat
Außerdem argumentiert das Gericht, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.

Letzten Punkt halte ich für Unfug, denn die Gebühren werden ja schließlich nicht für den NDR sondern für alle öffentlich rechtlichen Sender erhoben und nach einem Schlüssel verteilt.



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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#4: 21. Dezember 2009, 20:35
und natürlich wird der NDR das Urteil anfechten und nicht akzeptieren. Die nächsthöhere Instanz dürfte dann wieder das Aus für die richtige Ansicht dieses Gerichtes bedeuten.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#5: 21. Dezember 2009, 21:45
und natürlich wird der NDR das Urteil anfechten und nicht akzeptieren. Die nächsthöhere Instanz dürfte dann wieder das Aus für die richtige Ansicht dieses Gerichtes bedeuten.

Das wage ich zu bezweifeln, denn die Auffassung der ÖR bzw. der Inhalt der Rundfunkstaatsvertrag gehen mit der Gebührenpflicht der neuartigen Rundfunkgeräte ziemlich an der Realität vorbei.

Man könnte allerdings eine Abgabe auf Media-Receiver (T Entertain) erheben weil diese wirklich zur Nutzung der TV-Angebote über Internet angeschafft und genutzt werden.


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#6: 21. Dezember 2009, 21:46
und natürlich wird der NDR das Urteil anfechten und nicht akzeptieren. Die nächsthöhere Instanz dürfte dann wieder das Aus für die richtige Ansicht dieses Gerichtes bedeuten.

Weil ÖRR, Politik und Recht miteinander verwoben sind. Die Staatsanwälte in dieser BananenBundesrepublig sind weisungsgebunden und nicht unabhängig!! Die Politik nimmt direkten Einfluß auf die staatsunabhängigen ÖRR (haha), siehe Roland Koch.
Die ÖRR wiederum bieten mit den 7+ Milliarden Euro ein schönes Altersheim für Politiker!
Und weil man das als Bürger nicht einsehen darf (die Geschäftsberichte dieser Penner sind ein Bilderbuch) kann keiner prüfen wo die Kohle bleibt. Und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten sollten mit Tommy Gumibär nach USA fliegen, in Las Vegas können sie besser knobeln.

Weg mit dem GEZ Dreck, ÖRR verreck!

Deali  ;D


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#7: 21. Dezember 2009, 21:48
Hallo Mr. GEZ persönlich.

Die Serverkapazitäten aller öffentlich rechtlichen Sendeanstalten sollten jedenfalls ausreichen dass jederzeit über das Internet irgendein öffentlich rechtlicher Sender zu empfangen ist.
Nehmen wir mal an das irgendein Ereignis, welches von besonderem Interesse ist, auf einem Kanal (ZDF, ARD...) gesendet wird, dann möchte ich nicht stattdessen die Schaubude oder die Meinzelmännchen sehen. Hundertausende greifen auf diesen Server zu und bekommen nur noch eine Fehlermeldung. Hiermit ist die "Grundversorgung" nicht mehr gewährleistet.

Wenn Du Deinen TV im Keller aufbewahrst wo kein Empfang möglich ist müsste man Dich ja auch von der Gebührenpflicht befreien, oder?
Wer macht denn sowas? Ich melde ja auch kein Auto an das bei mir auf dem Grundstück steht und nicht auf öffentlich rechtlichen Strassen benutzt wird.

Der Empfang ist z.B. in bestimmten Tallagen (Abschirmung durch Berge) nicht überall möglich...
Ich habe gehört, dass Leute in diesen Umgebungen sich besonders viele Radios und Fernseher kaufen, nur um Rundfunkgebühren zu bezahlen. Jedes Familienmitglied bezahlt sogar separat, weil dadurch angeblich die Empfangsqualität verbessert wird (meint die GEZ).

Ich interpretiere das Urteil dahingehend dass der Grund für die Anschaffung eines PCs eben nicht der Wunsch zum Empfang von Sendungen ist.
Das gilt sicherlich für jeden PC der ernsthaft beruflich genutzt wird.

Letzten Punkt halte ich für Unfug, denn die Gebühren werden ja schließlich nicht für den NDR sondern für alle öffentlich rechtlichen Sender erhoben und nach einem Schlüssel verteilt.
siehe weiter oben

Georg


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#8: 21. Dezember 2009, 22:04
Man könnte allerdings eine Abgabe auf Media-Receiver (T Entertain) erheben weil diese wirklich zur Nutzung der TV-Angebote über Internet angeschafft und genutzt werden.
Der Gebührenzwang für Internet-PCs ist reine Geldschneiderei. Viele Zeitungen und Magazine bieten Abgabenpflichtige Informationen auf ihren Internetseiten an. Selbst die privaten Sender nehmen Geld für ältere Sendungen, die abgerufen werden können. Das scheint nicht besonders kompliziert zu sein, weil man einen Internetnutzer jederzeit identifizieren kann, das beweist schon die Vorratsdatenspeicherung.

Georg


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#9: 21. Dezember 2009, 22:32
Hallo Mr. GEZ persönlich.

Die Serverkapazitäten aller öffentlich rechtlichen Sendeanstalten sollten jedenfalls ausreichen dass jederzeit über das Internet irgendein öffentlich rechtlicher Sender zu empfangen ist.
Nehmen wir mal an das irgendein Ereignis, welches von besonderem Interesse ist, auf einem Kanal (ZDF, ARD...) gesendet wird, dann möchte ich nicht stattdessen die Schaubude oder die Meinzelmännchen sehen. Hundertausende greifen auf diesen Server zu und bekommen nur noch eine Fehlermeldung. Hiermit ist die "Grundversorgung" nicht mehr gewährleistet.

Also, ich habe mal in dieser Branche gearbeitet. Es ging seinerzeit um Leute die in einem Container wohnten und sich dort gegenseitig liebten oder hassten, ich glaube RTL hat das produziert.
Aber zur Technik, diese Sendung wurde life ins Internet gestellt. Von RTL ein Stream zum Verteiler (Cache). Von dort zum nächsten Verteiler, usw. Wenn also in Hamburg jemand das anschaut dann muss der nächste Hamburger das nicht noch einmal aus Köln ziehen, sondern er hat den Content auf einem Cache in HH. Und so konnten Millionen das gleichzeitig sehen ohne jemals mit RTL verbunden gewesen zu sein.
Das waren gute Zeiten für mich, hab echt gut verdient.
Trotz der Kohle kam mir nie in den Sinn für ÖRR etwas zu zahlen. Soche Systeme wie GEZ gehören in Diktaturen!

Deali  8)


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#10: 21. Dezember 2009, 23:20
...Aber zur Technik, diese Sendung wurde life ins Internet gestellt. Von RTL ein Stream zum Verteiler (Cache)....
Das ist pfiffig und einleuchtend. Das habe ich nicht bedacht. Wie ist es denn bei Sendungen, die bereits liefen?

Georg


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#11: 23. Dezember 2009, 07:47
Bei HEISE findet man eine kleine News zum Urteil:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Internet-PC-891173.html

Zitat
Der NDR verwies auf Rückfrage von heise online darauf, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei und man in Berufung gehen werde. Weitere Stellungnahmen wolle man derzeit nicht abgeben.

Dies war anzunehmen.

@Deali:
Zitat
Weil ÖRR, Politik und Recht miteinander verwoben sind. Die Staatsanwälte in dieser BananenBundesrepublig sind weisungsgebunden und nicht unabhängig!! Die Politik nimmt direkten Einfluß auf die staatsunabhängigen ÖRR (haha), siehe Roland Koch.

Was haben die Staatsanwälte bitteschön mit Auseinandersetzungen von Bürgern mit den ÖRR zu tun?

Oder einfacher: Was ist die Aufgabe eines Staatsanwalts?

--Thomas


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#12: 23. Dezember 2009, 11:15

@Deali:
Zitat
Weil ÖRR, Politik und Recht miteinander verwoben sind. Die Staatsanwälte in dieser BananenBundesrepublig sind weisungsgebunden und nicht unabhängig!! Die Politik nimmt direkten Einfluß auf die staatsunabhängigen ÖRR (haha), siehe Roland Koch.

Was haben die Staatsanwälte bitteschön mit Auseinandersetzungen von Bürgern mit den ÖRR zu tun?

Oder einfacher: Was ist die Aufgabe eines Staatsanwalts?

--Thomas


Wenn z.B. ein Staatsanwalt gegen den MDR wegen Veruntreuung  ermitteln würde dann könnte das Justitzministerium ihm befehlen diese Ermittlungen einzustellen.

Die Aufgaben eines Staatsanwalts kannst Du z.B. bei Wiki nachlesen.

Deali  8)


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#13: 23. Dezember 2009, 11:26
Ganz davon abgesehen, ob man mit einem internetfähigen PC Rundfunk empfangen kann oder nicht: Es ist – wie es oben steht – ein multifunktionales Gerät. Anders als beim Radio oder Fernseher ist der Hauptzweck eines PCs nicht der, dass man Rundfunk empfängt.

Wer von euch hat sich seinen PC und Internet mit dem Hintergedanken zugelegt Rundfunk zu empfangen? Ich denke die wenigsten, ich kenne zumindest niemanden, der das aus dem Grund getan hätte. Ich benutze PCs ausschließlich zum Arbeiten, zur Kommunikation unter Freunden und Familie und gelegentlich zum Spielen.

Dass die ÖR nun da reing drängen, ist deren Problem. Wer hat sie darum gebeten das zu tun? Ich halte das Denken der ÖR für unglaublich arrogant-naiv oder für ziemlich hinterhältig. Erstes, weil sie anscheinend davon ausgehen, dass deren ungebetene "Dienste" einen Hauptgrund darstellen, warum man sich einen PC zulegt und zweites, weil sie vermutlich mit voller Absicht auf stur stellen, weil sie eben geldgierig sind. Wenn sie könnten, dann würden sie auch noch GEZ-Gebühren für Waschmaschinen und Kühlschränke verlangen.


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Re: Gericht kassiert PC-Abgabe
#14: 23. Dezember 2009, 18:19
Ganz davon abgesehen, ob man mit einem internetfähigen PC Rundfunk empfangen kann oder nicht: ...
Sehr gut. Dem habe ich nur hinzuzufügen, dass es sich beim Internet nicht um einen klassischen Rundfunk handelt. Beim Rundfunk können alle, die ein Empfangsgerät besitzen, daran teilnehmen. Die Geräte sind eindeutig darauf ausgerichtet Rundfunk zu empfangen, wobei sie in der Regel auch keine Daten senden. Das Internet arbeitet anders. Es ist Verbindungsorientiert und nur wegen dieser Eigenschaft können finanziell selbsttragende Internetangebote überhaupt existieren. Nur identifizeirte Nutzer haben Zugriff auf Bezahlinhalte. Ich wehre mich zu sagen, ein PC ist ein Rundfunkempfänger und deshalb dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Georg


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