"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt

Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin

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noGez99:

--- Zitat ---...
Da die ersuchenden Behörden die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsaktes bescheinigt und dadurch dokumentiert, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, braucht die ersuchte Behörde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht mehr nachzuprüfen.

--- Ende Zitat ---

Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz. Zwar kann der Gerichtsvollzieher/Stadtkasse von der Richtigkeit ausgehen, aber wenn der Schuldner
Zweifel anmeldet, insbesondere wenn Bescheide nicht bekanntgebeben wurden muss in jeder Stufe der ZV geprüft werden ob die Vorraussetzungen vorliegen.
Wenn keine Bescheide bekanntgegeben wurden -> keine ZV !!!

Allerdings ist es sehr schwierig sein Recht zu bekommen, siehe das Rumgeeiere hier:
   AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html  oder
und hier wie es sein sollte:
   Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599   

Regelmässig urteilen die Gerichte dass das nicht sein kann dass Bescheide nicht ankommen (insbesondere mehrere) obwohl die
Gesetzeslage ganz klar ist:
" Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen"
aus "Erfahrungen mit Vollstreckungen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Blitzbirne:
Mir kam da ein Gedanke: Was passiert, wenn der Vollstreckungsbeamte doch erscheint und das Geld eintreiben möchte. Man teilt ihm mit, das man ja gewillt ist, zu zahlen - WENN es denn rechtmäßig wäre - und leistet schon mal 50€ Vorkasse. Was passiert dann als weiteres?

noGez99:
Ratenzahlung wird meist akzeptiert, kein Problem. Und wenn die weiteren Raten ausbleiben besucht die Dame euch gerne wieder und Ihr müsst zahlen.

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