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Vollstreckungsandrohung mit Besuch einer Vollstreckungsbeamtin

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drumbast:
Hallo Forengemeinde,

am 19.08.2015 landete eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" im Briefkasten von Person A. Nach etwas mehr als einem Monat liegt nun eine "Vollstreckungsandrohung" im Briefkasten mit dem Hinweis, dass die Vollstreckungsbeamtin versucht hat, zum Zeitpunkt x Person A zu Hause/ in Geschäftsräumen zu erreichen. Wie sollte sich Person A jetzt verhalten, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen?

Vielen Dank im Voraus

weniiii:
Eine Person B hat das genau gleich Brief bekommen :-\ ...hat Person A schon was gemacht?

drumbast:
Hallo allerseits,

hier nun die Fortsetzung der Geschichte:

Person A ist nach diesem Schema vorgegangen:

http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html

Brief an Stadtkasse, Briefeingang nicht bestätigen lassen (hat sich als Fehler herausgestellt, da nun kein Nachweis vorhanden). Nach zwei Wochen erneuter Besuch der Vollstreckungsbeamtin - Person A wieder nicht angetroffen.
Im Briefkasten ein Brief mit dem Hinweis über einen letzten Besuchstermin, danach soll Vollstreckung passieren.

Person A hat nun VB telefonisch kontaktiert und sich erkundigt, ob denn der erste Brief angekommen sei. Dieser ist bei der Stadtkasse nicht angekommen, obwohl Person A den Brief persönlich hingebracht hat.  ::) Nach einem längeren Telefonat hat Person A in Absprache mit VB den Brief im Anschluss inkl. Gerichtsurteilen nochmals per Fax versendet. Nach Meinung der VB sei dies aber "sinnlos", da das ganze dann an den BS zurückgeht und die dann einen Offenbarungseid einfordern.

Fortsetzung folgt ...

weniiii:
Person B ist eine Ausländische Studentin ,dass in Studentenwoheim wohnt.niemand in diese Gebäude ein Brief bekommen. :( Sollt sie auch mit VB kontakt? und ist es Machbar,ein Widerspruch schreiben?

drumbast:

--- Zitat von: weniiii am 12. November 2015, 12:42 ---Person B ist eine Ausländische Studentin ,dass in Studentenwoheim wohnt.niemand in diese Gebäude ein Brief bekommen. :( Sollt sie auch mit VB kontakt? und ist es Machbar,ein Widerspruch schreiben?

--- Ende Zitat ---

Was für einen Brief hat die Studentin denn bekommen?
Studierende können unter gewissen Voraussetzungen vom BS befreit werden:

http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php#p4a

Mfg

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