Gerade an den Bürgermeister der Stadt Willich und Westdeutsche Zeitung gesendet:An: Josef.Heyes@stadt-willich.de
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BC: redaktion@focus.de, mz-redaktion@mittelbayerische.de, redaktion@welt.de, halberschmidt@handelsblatt.com, silke.fredrich@wiwo.de
Betreff: Rundfunkbeitrag - unverhältnismäßige Wegsperrung des priv. Pkw Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,die übereifrige und unverhältnismäßige Maßnahme der Stadtverwaltung Willich, siehe den Bericht der Westdeutschen Zeitung:
http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/gez-fall-sorgt-fuer-empoerung-1.2030196 mit dem Wegsperren des priv. Pkw eines Bürgers statt der Ergreifung üblicher Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung, um an die finanziellen Mittel für eine unerwünschte und aufgedrängte Medienoption zu kommen, ist beschämend und gesetzeswidrig. Die Handlung ist vollkommen unverhältnismäßig.
Zitat zum Verhältnismäßigkeitsprinzip:
"Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig."
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefährden unsere Demokratie:Sie belästigen und nötigen finanziell die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.
Sie diskriminieren dadurch die Nichtnutzer und handeln gegen den Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, der die Belastungsgleichheit garantiert.
Sie schaffen die freie Willensentscheidung der Nichtnutzer für oder gegen eine Finanzierung der nicht erwünschten und aufgedrängten Medienoption ab.
Der durch die Politik kontrollierte öffentlich-rechtliche Rundfunk (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG, alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...) erfüllt keine gesellaschaftswichtigen Aufgaben mehr, die andere Medien, Medienformen und Live Erlebnisse nicht bereits abdecken würden.
Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:Quelle:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdfHaupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
"H. Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. B. Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster:)
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster): Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich."
Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeitenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html , die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung/Differenzierung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern).
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).
Aus den genannten Gründen ist die neue Rundfunkabgabe, die fälschlicherweise als Beitrag deklariert wird, verfassungswidrig. Die Verwaltungsgerichte dürfen über die Verfassungsmäßigkeit per Definition nicht entscheiden und befassen sich daher mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht. Sie finden auch nicht den Mut eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu machen, daher werden am 16.03.16 und 17.03.16 gleich 16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bezüglich der ö.-r. Rundfunkabgabe verhandelt. Erst dann können und werden die Verfassungsbeschwerden das Bundesverfassungsgericht erreichen.
Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung und Belästigung zugleich.
Ich bitte Sie sich für die Bürger und gegen die demokratiegefährdende, verfassungsfeindliche, belästigende Strukturen zu wenden und diese nicht zu unterstützen.
Ich bitte Sie auch dafür zu sorgen, dass die unverhältnismäßige Wegsperrung des priv. Pkw umgehend zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Grund