Moin.
Zum Problem: Person A hat in unregelmäßigen Abständen Festsetzungsbescheide bekommen - dann mal eine Mahnung - dann komischerweise wieder einen Festsetzungsbescheid. Auf diesen einen FB hat Pers. A fristgemäß Widerspruch eingelegt ... Dann halt wieder ein FB. Und dann vorgestern auf einmal eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. ...
Das Problem, warum keine Antworten mehr kommen, könnte sein, dass nicht klar wird, ob ein oder mehrere
Bescheide gekommen sind und wirklich auf jeden Bescheid Widerspruch eingelegt wurde...!?
Falls auf einen oder mehrere Bescheide kein Widerspruch eingelegt wurde, was die angeordnete Vermögensauskunft erklären würde, müsste der BS/die RA nachweisen dass der Bescheid überhaupt korrekt zugestellt wurde.
Frei