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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: LaLamachtLuLu am 30. September 2015, 06:59

Titel: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 30. September 2015, 06:59
Guten Morgen,

falls es diesen Fred in der gleichen Art schon gibt bitte löschen, ich habe nix dies bzgl gefunden :)

Zum Problem: Person A hat in unregelmäßigen Abständen Festsetzungsbescheide bekommen - dann mal eine Mahnung - dann komischerweise wieder einen Festsetzungsbescheid. Auf diesen einen FB hat Pers. A  fristgemäß Widerspruch eingelegt ( hier nach Vorlage von Roggi). Darauf hat A auch eine Antwort bekommen (siehe Antwortschreiben zusammengefasst). Jedoch ist dieses "Info-Schreiben" doch keine abgelehnter Widerspruch??

Nichtsdestotrotz hat man danach lange nix mehr von "Denen" gehört. Dann halt wieder ein FB. Und dann vorgestern auf einmal eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt (siehe Finanzamt).


Ist dies nun eine neue Masche vom Beitragsservice oder doch eher alarmierend? (#)

Danke schonmal im Voraus!
Besten Gruß lala


Edit "Bürger":
Unvollständige Anonymisierung (betrifft auch Beitragsnummern, Namen, Unterschriften, etc.) musste ergänzt werden. Bitte zukünftig selbst aktiv darauf achten... dies entlastet die Moderatoren und sorgt so auch für schnellere Freischaltung.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: donjoe am 06. Oktober 2015, 12:49
Wenn ich hier die Erfahrungen lese die geschrieben werden, ist das übliches Vorgehen vom BS. Person A kann denen widersprechen, aber früher oder später bekomm A trotzdem Post bezüglich Zahlungsaufforderung/Zwangsvollstreckung. Jetzt gilt es dem Finanzamt zu antworten.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. Oktober 2015, 13:11
Enthält denn der "Widerspruch à la Roggi" auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung? Sollte der übergangen worden sein, könnte Person A nun im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.

Effektiv ist immer, diese Klage vorher bei der zuständigen Sendeanstalt anzukündigen und denen eine Notfrist einzuräumen, um die Klage noch abzuwenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, empfiehlt es sich für die fiktive Person A, sofort die Klage einzureichen.

Zusätzlich könnte man den Fall in einer "Eilpetition" an den zuständigen Petitiononsausschuss des Bundeslandes von Person A schicken und telefonisch ein bisschen nerven, ob die nicht helfen könnten...
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 08. Oktober 2015, 07:32
Zitat
Enthält denn der "Widerspruch à la Roggi" auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung? Sollte der übergangen worden sein, könnte Person A nun im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.
Wurde gemacht ja.

Könnte man das Antwortschreiben so in etwa stehen lassen?

Zitat
Sehr geehrte Frau ...,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom .

Da mir keine Grundlage für die von Ihnen aufgeforderte Zahlungsaufforderung und daraus angekündigte Vollstreckung bekannt ist und meines Wissen neben einem Leistungsbescheid welchen ich bisher nicht bekommen habe auch ein vollstreckbarer Titel die Vorraussetzung für eine mögliche Vollstreckung ist, bitte ich Sie darum mir eine Kopie des Vollstreckungsauftrages vom Beitragsservice und die Unterschriften aller Verantwortlichen, deren Legitimation und Position innerhalb der Landesmedienanstalt oder des ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice postalisch auszuhändigen.

Außerdem schicken Sie mir bitte den Rundfunkstaatsvertrag in Kopie.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage. Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.

Die Ihnen zugesandten Vollstreckungsersuchen lassen es in Ermangelung notwendiger Angaben gar nicht zu, dass Sie als Vollstreckungsbehörde die Vollstreckungsvoraussetzungen pflichtgemäß prüfen können. Da dem Vollstreckungsersuchen der/die Leistungsbescheid(e) nicht beigefügt werden und auch keine konkreten Angaben zur Zustellung derselben gemacht werden, das/die Fälligkeitstdat(um/en) nicht benannt werden, die Mahnung(en) nicht beigefügt sind und auch die Zahlungsfrist(en) auf die Zahlungserinnerungen (Mahnung(en)) nicht genannt werden, ist es Ihnen nicht möglich, die Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen. Allein auf Grund der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit ist eine vollständige Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht möglich, wenn dem Vollstreckungsersuchen die notwendigen Angaben fehlen.

Diesbezüglich verweise ich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht …“

Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten (§ 37 Abs. 3 V w V f G ). So ist ihr Schreiben ungültig.


Mit freundlichen Grüßen



Gruß Lala
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 22. Oktober 2015, 11:21
Person A hat auf die oben geschriebene Antwort nun einen weiteren Brief im Kasten gehabt (siehe Anhang).

Soll Person A , so wie es im Brief steht nun ne Feststellungsklage einreichen oder kann er das Schreiben als Info-Schreiben ansehene? Es steht ja nix mit einem weiterem Verlauf oder einer Frist drin...

Beste Grüße Lala

Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: pinguin am 23. Oktober 2015, 16:46
Auf diesen einen FB hat Pers. A  fristgemäß Widerspruch eingelegt ( hier nach Vorlage von Roggi).
Was hatte Person A denen denn überhaupt geantwortet?
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: MMichael am 23. Oktober 2015, 16:56
keiner ne Möglichkeit zur Lösung? :-( LG
vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
Antwortschreiben vom Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14684.0.html
oder nach "Finanzamt" suchen unter
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

Es gibt eine Kunst, von der man in unserer heutigen Zeit leider kaum noch hört: Diplomatie! 
Beim Finanzamt ist die IMMER angebracht!
Zum Thema Finanzgesetze in unserer Republik s.a.
10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445.msg90462.html#msg90462


Yps hörte von Zylon, dass Frau Zett einem Vollstreckungsbeamten sagte, sie wolle gern gerechtfertigte Forderungen bezahlen, aber sie kenne keinen Gebührenbescheid des Beitragsservice, der vollstreckt werden könnte und dies sollte doch rechtlich und sachlich, inhaltlich und formal unbedingt geklärt werden, und der gute Beamte möge doch bitte das Vollstreckungsersuchen zeigen und bitte zurückweisen wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen. Und der Beamte hat den Bitten entsprochen... Und Yps meinte zu Zylon darauf, dass immer einem Brief, der sich "Bescheid" nennt, widersprochen werden sollte! Immer! (wenn es diesen Brief gibt!?) - KEINE Rechtsberatung!

Viel Erfolg und solidarische Grüsse aus Ostbrandenburg
MMichael
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 26. Oktober 2015, 07:02
@MMIchael: danke erstmal für die Infos! aber so wirklich helfen Person a die links nicht weiter...es sei denn der Vollstrecker steht vor der hütte...:-)

welche Möglichkeiten hat denn jetzt Person a noch?

abwarten und tee trinken oder nochmals ein antwortschreiben an den BS und nicht an das Finanzamt? weil dies hat Person a öfter gelesen, dass man an den BS lieber antworten soll und nicht an das Finanzamt.

LG
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Bürger am 26. Oktober 2015, 13:13
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" so einige Ergebnisse - u.a. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann auch die "Antwort auf den Widerspruch" mit Schlüsselsätzen wie
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" oder auch
"...sollten Sie einen klagefähigen Widerspruchsbescheid wünschen" u.ä.
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
gibt es auch einen fiktiven Vorschlag, wie ein Schreiben an ARD-ZDF-GEZ verfasst sein könnte, falls trotz unbearbeiteten Widerspruchs eine Zwangsvollstreckung angekündigt/ eingeleitet wurde...


C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


Sollte die 3-Monats-Bearbeitungsfrist des Beitragsservice für den Widerspruchsbescheid fruchtlos abgelaufen sein, so könnte Person A ggf. statt einer Untätigkeitsklage gleich direkt Klage gegen den/ die widersprochenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e einlegen.

[...]

Insbesondere, sofern erst eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von der örtlichen Vollzugsstelle vorliegt (ohne schon drohenden Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft)...
...und um eine Klage nicht unnötigerweise zu forcieren, könnte eine fiktive Person ggf. auch erst einmal einen "gütlichen" Versuch unternehmen und ARD-ZDF-GEZ ggf. doch noch zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen - z.B. mit einem formlosen (aber dennoch nachweislich versendeten - der Schnelle wegen wohl am besten per Fax) Schreiben ähnlich diesem... ;)
Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.

Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.

Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!

Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der zwischenzeitlichen "Mahnung" ausgewiesenen Mahngebühren vollumfänglich zurück.
 
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.

Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen"

Vielleicht sollten fiktive Personen dieses fiktive Schreiben dann auch sowohl an den fiktiven sog. "Beitragsservice", als auch an die fiktive Landesrundfunkanstalt - ggf. auch gleich direkt an die jeweilige Intendanz adressieren.

Dieses Schreiben dann ggf. auch zur Kenntnis an die örtliche Vollstreckungsstelle...
...ggf. mit der Maßgabe vorerst bis zu einer Rückmeldung von ARD-ZDF-GEZ innezuhalten?

Am besten vielleicht auch gleich noch als offizielle Beschwerde an den jeweiligen Landtag und die Staatskanzlei, auf dass die dort Sitzenden, für diesen Unfug Hauptverantwortlichen, tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden...

Inwiefern all dies Früchte trägt, bliebe zu beobachten... ;)

[...]

Dies entspricht in etwa auch dem weiter oben von Radio_Libertas geposteten Vorschlag unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15933.msg106225.html#msg106225


Das weiter oben gepostete Beispielschreiben an den/ die GV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15933.msg106356.html#msg106356
dürfte (wie die Antwort des/ der GV auch zeigt) obsolet sein, da
a) der Verweis auf "nicht zugestellte Bescheid" nicht zutrifft, weil ja dem FestsetzungsBESCHEID widersprochen wurde
b) Fragen bzgl. der Rechtmäßigkeit der Forderung ansich NICHT Bestandteil eines Vollstreckungsverfahrens sind.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 27. Oktober 2015, 07:24
Danke @ Bürger. Person A wird erstmal einen gütliche n Versuch starten und das Anschreiben etwas abgewandelt so übernehmen ;-)
Sollte Person A in diesem Schreiben explizit nur von einer Zahlungsaufforderung schreiben (welches ja die Überschrift des Schreibens ist) oder schon  - wie oben vorgeschlagen - von einer Ankündigung auf Vollstreckung ?

LG
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 01. April 2016, 06:47
UPDATE 01.04.2016

Moin,
es gibt neues. Nach einem halben Jahr meldete sich der BS mal wieder.  Kurze Problemstellung nochmals:

Nach einem FB (2014) hat Person Widerspruch eingelegt, fristgerecht. Dann eine Antwort (NUR Infoschreiben Sept. 2014, kein abgelehnter Widerspruch) bekommen. Dann lange Pause, dann Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. Daraufhin hat A folgendes Schreiben verfasst (siehe unten, Vorlage hier ausm Forum):

Zitat
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132 - 134
20149 Hamburg 

Einstellung der Zwangsvollstreckung                        Rostock, den 27.10.2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Zahlungsaufforderung / Androhung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, diese Zahlungsaufforderung/ Androhung der Zwangsvollstreckung unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den erhaltenden Festsetzungsbescheid vom 01.09.2014 fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige.

Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für den bisherigen Widerspruch.

Für den bisherigen Widerspruch steht der mir gesetzlich zustehende rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid Ihrerseits seit Monaten aus. Der erfolgte Widerspruch ist zulässig und begründet. Lediglich nur der Eingang des Bescheides Ihrerseits wurde bestätigt.

Ihr "Festsetzungsbescheid" ist daher noch nicht rechtskräftig. Daher weise ich auch die in der zwischenzeitlichen "Mahnung" ausgewiesenen Mahngebühren vollumfänglich zurück.
 
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen


Dann kam lange Zeit wieder nix. Jetzt auf einmal das hier (siehe Anhang BILDER).

Frecherweise haben die als Anlage das Infoschreiben auf Persons Widerspruch von Sept. 2014 mit angehängt.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15933.0;attach=7389;image (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15933.0;attach=7389;image)

Keine Rechtsbehelfsbelehrung, keine richtige Unterschrift.

Was ist von Person A. nun zu tun? Unglücklicherweise ist die Zeit von Person z.Z. sehr begrenzt :-/ Auf eine hilfe freue ich mich sehr und bedanke mich schonmal im Vorraus.
Gruß lala
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Jannimann am 01. April 2016, 14:20
Zitat
Was ist von Person A. nun zu tun?
nichts. Dieses Schreiben hat allerhöchstens einen belehrenden Charakter. Der BS versucht sich bei möglichst vielen Bürgern durchzumogeln, dabei versuchen sie es auf die sanfte Tour (Bettelei) oder mit Einschüchterung.

Sollte das Rundfunkgesetz wirklich so fundamental sein, wie sie behaupten, wäre es doch ein Leichtes, einfach und sofort ab dem ersten Monat der Zahlungsunwilligkeit den GV auf die Zahlungsunwilligen loszulassen. Dabei würden sie aber riskieren, daß sich die zahlungsunwillige Menge trotzartik noch stärker vergrößert, und das BVG einen viel früheren Termin zur Entscheidung vorlegt.

Ein Urteil, dem die Landesrundfunkanstalten sicher mit sehr zweifelnden Gefühlen gegenüber stehen, wie man aus solchen Schreiben deuten kann.

Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 02. April 2016, 11:17
Super. Dank dir erstmal fuer deine antwort :police: gibt es weitere meinungen?  (#)
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Bürger am 02. April 2016, 16:21
Person A könnte - allein schon um der Gegenseite wieder etwas Arbeit zu "verschaffen", auch etwas ähnliches wie dieses schreiben...

Zitat
Ich "bat" nicht um einen "rechtsmittelfähigen Bescheid", sondern ich stellte fest, dass mir der von Ihnen seit weit über 3 Monaten vorenthaltene rechtsmittelfähige WIDERSPRUCHSbescheid gesetzlich zusteht.

Ich bitte diesen Unterschied freundlichst zu verstehen und zu beachten.

Selbstverständlich können Sie gern auch weiterhin auf die Erstellung des mir gesetzlich zustehenden WiderspruchsBESCHEIDs verzichten.
Ich weise Sie jedoch nochmals freundlich darauf hin, dass ich jedwede etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.

Ungeachtet weiterer rechtlicher Schritte werde ich Ihre Rechtsaufsichtsbehörde, d.h. die Staatskanzlei und den Landtag, über die Unterlassung der Ihnen obliegenden Verwaltungsaufgaben unterrichten.

Zudem lege ich hiermit bei Ihnen sowie auch bei Ihrem/r unmittelbar Vorgesetzten, der/ dem IntendantIn, Beschwerde ein. [...]

...den Worten dann aber auch Taten folgen lassen.

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Kontakte sind zu finden u.a. unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html

Merke:
Es geht hier nicht nur um des Schreibens willen, sondern darum, dass ARD-ZDF-GEZ möglichst nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteren Aufwand die Vollstreckung einleiten...
...und es geht auch darum, den Entscheidungsträgern in der Politik die Folgen ihres Tuns tagtäglich unablässig aufs Brot zu schmieren - und denen obendrein das ungebührliche Verhalten der ihnen unterstellten Stellen offensichtlich zu machen.

Ab jetzt gilt:
Jeden Einzelvorgang auch als Beschwerde an die Ministerpräsidenten/ Staatskanzleien/ Landtage!!!

Diese erwecken jedenfalls mit diversen Äußerungen den Eindruck, dass sie offensichtlich noch nicht genug Beschwerden auf dem Tisch haben. Dem kann "abgeholfen" werden... ;) ;D
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LeckGEZ am 02. April 2016, 18:30
Exzellenter Vorschlag Bürger!

Bei der Ausfertigung einer Beschwerde an die Verantwortlichen aus der Politik muss man jedoch unbedingt deren Unwissenheit essentieller Verwaltungsvorgänge einkalkulieren. Ich vermute, eine gut geschriebene Beschwerde wird inhaltlich von einem Politiker nicht erfasst, weil er keine Kenntnis von den Vorgängen hat und somit auch nur zu Antworten in Satzbausteinformat neigt. "Zahle, und alles wird gut. Vertrau mir!"

Es ist schon für den gemeinen Bürger schwer zu verstehen wie die Mühlen des Verwaltungsrechts funktionieren. Wenn in einer Beschwerde dem örR vorgeworfen wird, den Verwaltungsweg rechtswidrig abzukürzen und eigentliche Arbeit der örR auf echte Behörden vorschnell auszulagern, um eher an Einnahmen zu gelangen, muss das dem Politiker im Sesamstrassen-Format erläutert werden. Nur der deutliche Hinweis das die staatlichen Behörden zweckentfremdet werden, die Arbeit der örR machen, sollte den Politikern eindeutig klar gemacht werden.

Das Chaos in der BS Verwaltung und seine Unfähigkeit Verwaltungsprozesse korrekt abzuarbeiten hat seine Ursache in der wahnwitzigen Überlastung vom BS. Die Auswirkungen sind grotesk. Vollstreckungsersuchen werden entgegen gesetzlichen Vorschriften erlassen und auf staatliche Behörden abgewälzt, die meist genauso überfordert sind und willenlos vollstrecken, in der falschen Annahme, es würde legitim sein. Und warum das so ist, sollte nicht in der Beschwerde stehen. Darauf sollen die schlauen Politiker selbst kommen oder bei Interesse die Widersprüche und Klagen ihrer Bürger lesen.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 05. April 2016, 17:17
Danke erstmal fuer die antworten (#) nix zu machen waere ja die entspannteste varianta :) person a ueberlegt es sich noch und wird eine der beiden vorgeschlagenen loesungen uebernehmen. Person a stellt updates dazu hier rein. Gruss
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 29. April 2016, 16:30
Update: 29.94.2016:

Person A hat nach dem letzten Brief nix gemacht und nun hat sie eine "Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" (siehe Anhang) erhalten und bekommt natürlich nun ein wenig Schiss...  :o

Was würden die Experten hier nun der Person A anraten, was zu tun ist?
Ich finde, die Briefe werden ja immer "bedrohlicher"....

Dennoch euch eine schönen Feierabend. (#)
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: BMF2209 am 01. Mai 2016, 04:49
Nanu, warum ist denn die Summe auf 300 Euro geschrumpft? Waren vom BS anfangs nicht über 500 Euro gefordert worden?

Gruß

BMF
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 02. Mai 2016, 11:36
ja genau, das ist das Komische: Ursprünglich warens ca. 550 €...

Keiner eine Vorschlag?
Gruß Lala
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Frei am 02. Mai 2016, 11:59
Moin.

Wahrscheinlich sind die 317,20 € die Forderungen aus den angeblich rechtskräftig gewordenen Bescheiden, die per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden sollen, und die Summe von über -550 € die angebliche Zahlungsverpflichtung bis heute, der aktuelle "Kontostand" wie die das auch so gerne nennen...

Frei  8)
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 07. Mai 2016, 21:06
Hat keiner weitere Vorschläge, damit sich Person A eine bessere Übersicht verschaffen kann? Per Netz wurde sie leider nicht so wirklich fündig. Wäre es angebrachter zur Auskunft zu gehen und Face2Face mit denen zu reden oder gibt es eine postalische Variante, wie man das per Brief regeln kann bzw sich dagegen stelln kann? :police:
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: Frei am 08. Mai 2016, 10:11
Moin.

Zum Problem: Person A hat in unregelmäßigen Abständen Festsetzungsbescheide bekommen - dann mal eine Mahnung - dann komischerweise wieder einen Festsetzungsbescheid. Auf diesen einen FB hat Pers. A  fristgemäß Widerspruch eingelegt ... Dann halt wieder ein FB. Und dann vorgestern auf einmal eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. ...
Das Problem, warum keine Antworten mehr kommen, könnte sein, dass nicht klar wird, ob ein oder mehrere Bescheide gekommen sind und wirklich auf jeden Bescheid Widerspruch eingelegt wurde...!?

Falls auf einen oder mehrere Bescheide kein Widerspruch eingelegt wurde, was die angeordnete Vermögensauskunft erklären würde, müsste der BS/die RA nachweisen dass der Bescheid überhaupt korrekt zugestellt wurde.

Frei  8)
Titel: Re: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 08. Mai 2016, 20:56
hh naja Person Y hat nur nach einem Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt. Weitere hat er leider nich zu Gesicht bekommen... Quasi sollte Person Y ein Schreiben festsetzen, in dem der BS die Zusellung des anderen nachweisen müsste? :-)
Gruß