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Autor Thema: BÜRGER GEGEN STADT Gebührenstreit: GEZ lässt Auto pfänden  (Gelesen 20182 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Quelle: http://www.wz-newsline.de/polopoly_fs/7.699318.1427192202!/image/zeitungskopf_niederrhein_72dpi.jpg

BÜRGER GEGEN STADT
Gebührenstreit: GEZ lässt Auto pfänden


Von Peter Korall
Ein Willicher kämpft mit schwerem Geschütz gegen Rundfunkgebühren. Dabei traf er auch die Stadt – die den Wagen abschleppen ließ.

Die Geschichte hat den Willicher Bürger schwer geärgert. Der Mann sah nicht ein, warum er Rundfunkgebühren zahlen sollte. Ergo weigerte er sich. Was drastische Konsequenzen hatte: Der Mann verfügt derzeit über kein Auto.

Was war geschehen? Nachdem der Willicher nicht zahlte und offenbar auch nicht auf die Mahnungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) reagierte, schaltete diese die Stadt Willich ein, bat um Amtshilfe bei der Eintreibung des Rundfunkbeitrags, inklusive fällig gewordener Gebühren und Säumniszuschläge.

weiterlesen auf:

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/gebuehrenstreit-gez-laesst-auto-pfaenden-1.2027983


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S
  • Beiträge: 2.177
Im Aufsatz wird konsequent "GEZ" geschrieben. Gerade hier sollte "Beitragsservice" stehen.


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S
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die sollten eine Demo zusammentrommeln


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v
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Zitat
Dass die Stadt für die GEZ vollstreckt, geschieht häufiger als viele Menschen denken. Nach der Neuordnung der GEZ vor ein paar Jahren sei die Stadt mit Amtshilfegesuchen regelrecht überschwemmt worden.

Soso... Die GEZ wurde also nur neu geordnet...  :D

Die Tatsache, dass eine "nicht rechtsfähige" Bande Amtshilfe erhält, wird im Artikel geflissentlich übergangen.

Ich denke, dass ist auch wieder nur so ein Artikel um Menschen einzuschüchtern und vom Boykott abzuhalten, im Sinne von: seht her, was euch passiert, wenn ihr nicht willig zahlt. Dann beschlagnahmen wir euer heiligstes.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

V
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Die Aktion der Stadt mit dem Wegsperren des priv. Pkw ist gesetzeswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.
Es geht um eine finanziell aufgedrängte Medienoption. Diese Person sollte schnell eine Gegenklage gegen die Stadt erheben.

...
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern), die für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage kommen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Sollte damit nicht das Verwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm überzeugt sein, statt die Kriterien zu übergehen oder sie zu verdrehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2015, 13:59 von Viktor7«

  • Beiträge: 7.388
In den Rundfunkstaatsverträgen wurde außer Kraft gesetztes europäisches Recht verarbeitet; jene europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die zum damaligen Zeitpunkt in Kraft gesetzt waren, verbinden insbesondere in Richtlinie 2010/13/EU audio-visuelle Mediendienste mit unlauteren Geschäftspraktiken. Da sich der EuGH in seinen Urteilen auch auf die Erwägungsgründe zu einer Richtlinie stützt, sind diese ebenso voll gültig und zu beachten.

Es gelten also auch die Richtlinien über Schadensersatz, unlauteren Wettbewerb etc. sofern sie das Verhältnis Unternehmen zu Bürger/Verbraucher betreffen.

Der Fall bietet die Möglichkeit, sich gleich an die EU-Ebene zu wenden.

@Viktor7
Zitat
Diese Person sollte schnell eine Gegenklage gegen die Stadt erheben.
Aber bitte nur bei zeitgleichem Informieren der höchsten Bundesebene a la BVerfG und Co., auf daß die sich später nicht herausreden kann, von nix gewusst zu haben.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

B

BM

  • Beiträge: 105

„Ein Willicher kämpft mit schwerem Geschütz gegen Rundfunkgebühren.“

Die Formulierung der Zeitung ist übertrieben und sie ist parteilich (für die Zwangsabgabe, obwohl diese ausschließlich dem Konkurrenzmedium ÖRR zugute kommt).
Auch die Stadtverwaltung (die doch für ihre Bürger da sein soll) läßt sich für dieses Zwangssystem einspannen (welches den Fernsehbeschäftigten ein Leben in Saus und Braus - die Verdienste sind weit überdurchschnittlich - ermöglicht und Propaganda für die Herrschenden betreibt).

Meine ganze Solidarität gilt dem Zahlungsverweigerer der Civilcourage zeigt.

Hoffentlich bekommen viele Fernsehkonsumenten mit, welches System sie stützen.


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Die Aktion der Stadt mit dem Wegsperren des priv. Pkw ist gesetzeswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.
Es geht um eine finanziell aufgedrängte Medienoption. Diese Person sollte schnell eine Gegenklage gegen die Stadt erheben.

...
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern), die für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage kommen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Sollte damit nicht das Verwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm überzeugt sein, statt die Kriterien zu übergehen oder sie zu verdrehen?

Wollen wir hier nur zusehen wie die Stadt denn nächsten von uns platt macht oder bringen wir mehr zustande?

Denkbar wären:
- Kontakt herstellen und klärendes Gespräch führen,
- Im Forum berichten,
- Gegebenenfalls Anwalt suchen und eine Finanzierung sicherstellen.

Wer hat für den ersten Schritt Zeit?


Zitat
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.


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Wenn wir ihm nicht helfen, wie können wir den anderen eine Zahlungsverweigerung ans Herz legen?

Dieser Fall könnte Wellen schlagen, die der freien Willensentscheidung gegen eine finanziell aufgedrängte unerwünschte Medienoption zu Gute kommen können.


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15914.msg105926.html#msg105926

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15914.msg105941.html#msg105941


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2015, 16:18 von Viktor7«

s

six2seven

Hallo,
..viele sind aktiv, ohne es hier immer zu posten, also es läuft.
Ein zufälliger Passant wartet auf die Antwort einer Anfrage
bei der WZ Redaktion.


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Danke  :)

Wäre nicht ein Telefonat schneller und zielsicherer?
Spreche aus Erfahrung mit der Presse.

Drücke die Daumen.
Viktor


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Die Formulierung der Zeitung ist übertrieben und sie ist parteilich (für die Zwangsabgabe, obwohl diese ausschließlich dem Konkurrenzmedium ÖRR zugute kommt).

Auch die Stadtverwaltung (die doch für ihre Bürger da sein soll) läßt sich für dieses Zwangssystem einspannen ...

Es kann sich um ein Einzelbeispiel handeln. Schon möglich. Die näheren Umstände kennt Mr. X nicht.
Geht eine Behörde wirklich so weit in so einem Fall?
Sind weitere Fälle bekannt?

Mr. X ist ein wenig misstrauisch. Der BS, dieser gesamte z.T. überbezahlte Apparat der öff. rechtl. wird sich doch etwas einfallen lassen, um zum Zahlen anzuregen. Die sind doch nicht dumm und zu jeder Schandtat bereit.

Vielleicht handelt es sich hier auch nur um eine bewusste Propagandainszenierung? Wäre doch denkbar.
Wieso?
Es regen sich einige Wenige auf, aber wesentlich mehr werden eingeschüchtert. Das könnte das Ziel der Aktion sein.
Auch eine Version der Verhältnismäßigkeit.
---Hast du gehört, dem Meier sein Auto wurde abgeschleppt, das kann dir auch passieren.---
Das ganz bewusste Schüren von Angst. Manipulation.
Fragt mal einen Psychologen, wie es gemacht wird.
Wenn du nicht spurst, dann kommst du in die Hölle. Und das willst du doch nicht. Also zahle GEZ.


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six2seven

Zitat Viktor7:
Wäre nicht ein Telefonat schneller und zielsicherer?

Hallo,
…Namen von Privatpersonen müssen, bei redaktioneller Veröffentlichung
verändert werden, Auskünfte über Person und Stand dürfen weder von der
Redaktion, erst recht nicht von der Stadtverwaltung tel. mitgeteilt werden.
Der Passant hält es seit 2007 mit der schriftlichen Form und hat somit Nachweise,
über alle Vorgänge.


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Zitat Viktor7:
Wäre nicht ein Telefonat schneller und zielsicherer?

Hallo,
…Namen von Privatpersonen müssen, bei redaktioneller Veröffentlichung
verändert werden, Auskünfte über Person und Stand dürfen weder von der
Redaktion, erst recht nicht von der Stadtverwaltung tel. mitgeteilt werden.
Der Passant hält es seit 2007 mit der schriftlichen Form und hat somit Nachweise,
über alle Vorgänge.

Die Zeitung könnte die Person an­stup­sen sich im Forum zu melden.  ;)
Sie könnte dann auch über die Unterstützung berichten.  ;D


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Es geht nicht so richtig in den Kopf von Mr. X .

Wieso:  Was will man?  - Kohle.
Ein GV vollstreckt in beweglichen Sachen. D.h., er müsste bei Mr. X vorbei kommen, um den Kuckuck zu kleben.
Mach der aber nicht.
Warum macht der das nicht, was seine Aufgabe wäre? Um Geld zu verlangen, dazu bedarf es keines GV.
Der will lediglich Kohle. Der will gar nicht pfänden. Weil der genau weiß, dass er abgewiesen wird, wenn der mit nem Schreiben vom BS ankommt, bzw. sein Schreiben lautet: BS gegen Mr. X .

Ist das nicht ein Widerspruch?
Daher leuchtet es Mr. X nicht ein, weshalb man ein Fahrzeug wegsperrt.




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